Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betreuungsleistungen
Carmen1981
23.01.2008, 22:43
Hallo wollte mal wissen was Bertreuungsleistungen sind und wem sie zustehen?
Carmen1981
24.01.2008, 00:07
hochschieb
Hallo Carmen,
es lohnt sehr, hier im Forum die Suchfunktion zu nutzen und ausserdem nicht nur hier im Forum, sondern in den umfangreichen Dateien (siehe oben in der Leiste auf jeder Seite) unter Anlaufstellen, Fragen im Lebenslauf, Mein Recht nachzuschauen.
Deine Fragen zu den Betreuungsleistungen findest du ausführlich hier beantwortet:
http://www.intakt.info/94-0-zusaetzliche-betreuungsleistungen-in-der-pflege.html
LG, amai
Carmen1981
24.01.2008, 09:07
Kann die Pflege auch ein Familienangehöhriger übernehemen?
Hallo Carmen,
nein, die 460,00 Euro der zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 a kann man nur mit zugelassenen Diensten abrechnen.
Wie in dem von mir gepostetem Link auch steht, ich zitiere:
"Dieser Betrag kann verwendet werden für
Tages- oder Nachtpflege,
Kurzzeitpflege,
zugelassene Pflegedienste, sofern es sich um besondere allgemeinen Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung handelt, nach dem Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote, die nach § 45c SGB XI gefördert werden oder förderungsfähig sind."
Eine Liste dieser Angebote muss dir deine Kranken-/Pflegekasse auf Anfrage zuschicken.
Gruß, amai