Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeiten mit behindertem Kind
Carmen1981
23.01.2008, 22:07
Hallo meine Tochter ist schwerbehindert (100%),Pflegestufe 2,sie ist 7 Jahre alt und ich konnte bisher nicht arbeiten gehen da ich alleinerziehend bin.
Sie geht zwar in den Kindergarten aber davon ist 2 Tage drinnen und dann muss ich sie wieder 4 Tage daheim lassen weil sie sich dort ständig mit irgendetwas ansteckt.
Meine Frage jetzt,die Arbeitsargentur möchte jetzt das ich arbeiten gehe aber ich weiss nicht wie ich das machen soll ich kann sie doch nicht irgend jemand fremden geben was meint ihr dazu ?
Sind auch heute erst wieder vom Krankenhaus entlassen worden...
MichaelK
24.01.2008, 13:44
Hallo Carmen,
du mußt ja auch dein Kind nicht in fremde Hände geben. Du mußt aber eine zumutbare Stelle annehmen. Was zumutbar ist, steht im Gesetz beziehungsweise in der Verwaltungsvorschrift der BA.
Lass dir von der ARGE schriftlich geben, welche Arbeit (Arbeitsdauer, Entfernung vom Wohnort) in deinem konkreten Fall als zumutbar gilt, mit Gesetzestext bzw. Auszug aus der Verwaltungsvorschrift.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GesetzestextAend-10-SGB-II-Zumutbarkeit.pdf
LG Michael
bianka018
24.01.2008, 15:18
Hallo Carmen,
ich habe die Erfahrung gemacht dass man mich überhupt nicht mehr vermittelt, da bei meinem Sohn die Pflegestufe 2 vorliegt. Da die Pflege mehr als 15 Stunden wöchentlich umfässt, gelte ich somit nicht mehr als Arbeitslose. Ich erhalte seit dem Hartz IV im Sinne von Sozialgeld. Lass dir ruhig mal einen Termin geben um dieses zu besprechen.
Liebe Grüße,
Bianka
HHelmutS
24.01.2008, 16:52
Hallo Carmen,
irgendwie sind hier Beiträge verschwunden, daher schreib ich´s nochmal ;-)
Las dir 1. vom Kigapersonal aufschreiben, das deine Tochter aus gesundheitlichen Gründen nur unregelmäßig zum Kiga kommen kann. 2. "das selbe" vom Arzt, am besten von einem SPZ, mit dem Zusatz, das sich dieser Zustand vorraussichtlich in nächster Zeit.. X Monate.. nicht ändern wird. Beides gibst du zur Arge, und bittest um "Freistellung von der Verfügbarkeit vom Arbeitsmarkt" für die vom SPZ angegebene Zeit.
So hat man erstmal ruhe vor der Arge, und bei Bedarf keine Probleme damit, über die Arge Hilfe bei der Arbeitssuche..oder z.B. "einen angepaßten 1 Eurojob" zu bekommen. Das ist sicher nicht viel Geld mehr, aber so ein Job ist besser als keiner, und man kommt mal raus aus dem Alltagstrott.
@ Bianka; DA es KInder in Pflegestufe 3 gibt, die "problemlos" den ganzen Tag in Kiga oder Schule durchhalten, sollte man die Umstellung auf Sozialgeld nicht von der Pflegestufe, sondern ausschließlich von der Belastbarkeit des Kindes abhängig machen.
:-) Helmut
yvonnejanssen
24.01.2008, 18:34
Hallo Bianka,
ich weiss nicht ob es so sinnvoll ist sich auf Sozialgeld einstufen zu lassen. Dann lieber sehen dass man frei gestellt wird. So bekommt man wenigstens von der Arge noch einen kleinen Teil in die Rentenkasse gezahlt, was bei Sozialgeld nicht so ist.
Liebe Grüße
Yvonne
bianka018
24.01.2008, 21:19
Hallo Yvonne, Hallo Carmen,
Sozialgeld müßte eigentlich die gleiche Höhe des Hartz IV Geldes ergeben. Bei ALG I wäre das eventuell noch ein Unterschied.
Was die Rentenbeiträge betrifft übernimmt die Pflegekasse bei Pflegestufe 2 die Beträge zur Rentenversicherung. Hierzu gibt es Anträge bei den jeweiligen Krankenkassen.
Um nachweisen zu können dass die Pflege mehr als 15 Stunden in der Woche umfässt kannst du dir das MDK Gutachten von deiner Krankenkasse holen und dieses beim Hartz IV Amt vorlegen.
Bei mir hat der Bescheid über die Pflegestufe gereicht, die Sachbearbeiterin im Hartz IV Amt wußte bereits über die Mindestanzahl der wöchentlichen Pflegestunden bei Pflegestufe 2 bescheid.
Alles Gute,
Bianka
yvonnejanssen
24.01.2008, 21:49
Hallo Bianka,
da hast du schon recht dass die Pflegekasse Rentenbeiträge zahlt und das tut sie bei mir auch. Trotz alledem bekommt man zusätzlich von der Arge Beiträge in die Kasse gezahlt wenn man harz IV Empfänger ist.
Liebe Grüße
Yvonne
bianka018
25.01.2008, 11:26
Hallöchen :wink:,
komme grad vom Jobcenter und hab mich unter Anderem nochmal beraten lassen betreffs Rentenabgaben , wenn man Hartz IV als Sozialgeld bezieht.
Also in meinem Fall ist es so daß man eine Vermittelbarkeit von tgl. 3 Stunden beibehält, mich aber weitestgehend in Ruhe läßt. RV Beiträge werden weiterhin von der Arge gezahlt wie bisher. Dazu kommen noch die RV Zahlungen von der Pflegekasse.
Liebe Grüße,
Bianka :-)