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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterhalt vom Kindsvater fürs behinderte Kind???


justine979
21.01.2008, 20:03
Hallo Ihr Lieben,

ich weiss nicht so recht, ob ich hier richtig bin. Mal schauen.

Mein Sohn ist 4 Jahre alt, ist kleinwüchsig, Fibulaaplasie, ihm fehlt auch der Fuss an diesem Bein, Klumpfuss links.

Es ist halt alles nicht so einfach, aber das wisst ihr ja selbst. Nicht, dass ich es nicht gern mache, aber es zerrt schon sehr.

Na gut, nun zu meinem Problem. Sein Vater und ich sind nicht mehr zusammen (er war nicht nett zu uns). Er hat den Kleinen mittlerweile seit einm Jahr nicht gesehen, er zeigt auch zwischendurch nicht wirklich Interesse. Er ruft also nicht an, kommt nicht vorbei. Fragt nicht mal per Mail, wie es den Kleine geht.
Er zahlt zur Zeit nur den Mindestunterhalt. Er allein hat jedoch mehr Geld zur Verfügung als Lukas und ich zusammen (ich gehe Vollzeit arbeiten, aber verdien nicht wirklich viel).

Wisst ihr, ob der Vater da irgendeinen Mehraufwand zahlen muss?? Gibts da Paragraphen zu?? Hatte ihn schon mal gefragt, ob er sich an den Fahrtkosten beteiligen würde (Physio, Logo, Kliniken Aschau und Berlin). Er meinte nur, dass er nichts extra zahlt, da er ja nichts dafür könne, dass der Kleine behindert ist.

Was meint ihr??? Es muss doch ne Möglichkeit geben?? Möchte zumindest das für meinen Sohn haben, was ihm zussteht.

Liebe Grüsse aus Dresden

yvonnejanssen
21.01.2008, 22:34
Hallo Justine,

hm mir ist nichts bekannt dass der Kindsvater sich höher beteiligen muss wenn das Kind behindert ist.
Du kannst aber bestimmte Pauschbeträge bei den Steuern geltend machen sofern du auf deinen Lohn Steuer zahlst.
Des Weieteren besteht evtl die Möglichkeit fahrtkosten bei der KK geltend zu machen, sofern die Fahrten medizinisch notwendigen Leistungen entspricht. Aber les doch selbst:
http://www.intakt.info/104-0-fahrtkosten-bei-med--notwendigen-leistungen.html

Liebe Grüße

Yvonne

justine979
21.01.2008, 22:42
ja, dashat mir die KK mehrmals mitgeteilt. Es ist bei Lukas nicht zwingend erforderlich oder lebensnotwendig. Und wir haben die PS 2 oder 3 nicht.



Ja, aber es kostet ja doch ne Menge.....

yvonnejanssen
21.01.2008, 23:37
Hi Justine


okay ihr habt Pflegestufe 2 oder 3 nicht, aber dafür habt ihr das H im Ausweis und auch das berechtigt euch zur Fahrtkostenübernahme der KK mit Eigenbeteiligung.
Lebensnotwendig sind die Fahrten vielleicht nicht aber medizinisch notwendig.
Hast du das mündlich bei der KK erfragt gehabt oder mal schriftlich beantragt?
Per Telefon wimmeln die einen sehr gerne ab.

Liebe Grüße

Yvonne

justine979
22.01.2008, 20:12
Nein, das "H" haben wir nicht, nur "G" und "B".

melanieHH
12.02.2008, 17:36
Hallo,

also ich weiß das es möglichkeiten gibt das sich der vater an manchen sahen bedeidigen muß!
Also der Vater meiner Tochter soll laut meines Anwaltes einen mehrbedarf zahlen da der unterhalt nicht ausreicht!
Er hat dazu auch einen § raus gesucht was es rechtfertigt...ich kann leider noch nicht genaueres schreiben da es alles noch seht offen ist!!

Werde aber mich hier noch mal melden wenn ich genaueres weiß!!!

liebe grüße Melanie