Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Asperger Syndrom bei 8 jährigen
Medusa1599
19.01.2008, 22:58
Mein Sohn wurde im Juni 2007 Inobhut genommen vom Jugendamt da er deutliche Defizite in der sozialen Interaktion und Kommunikation ,
sowie skurrile Verhaltensweisen und kaum eine echte Beziehung oder Nähe zwischen Mutter und Kind zu erkennen,
weder körperlich noch auf verbaler oder Verhaltensebene.
Man warf mir vor ich würde meinen Sohn so erziehen ihn manipulieren und verunsichern usw
Damit ich mit ihm Kontakt haben durfte wurde ich genötigt eine Kurzzeitunterbringung zuzustimmen
hätte ich es nicht getan hätte ich ihn weder sprechen noch sehen dürfen.
Ein Antrag auf Kindsherausgabe wurde abgelehnt !
Anstatt des wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben
Es ist ein ergänzendes kinderpsychiatrisches Gutachten des Sachverständigen DR XY darüber zu erholen,
ob das Wohl von "Kind" durch mißbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge,
Vernachlässigung des Kindes, unverschuldetes Versagen der Mutter oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet ist.
Daraufhin durfte ich ihn einmal die Woche eine Stunde sehen und 2 x 30 min telefonieren unter Bewachung.
Nicht flüstern / / keinen Körperkontakt Sicherheitsabstand 1m //
Auflagen wie nicht über die Vergangenheit reden (das macht das Kind traurig ) nicht über die Zukunft reden (das ist Hoffnung machen )
Nicht über Gefühl reden wie ich bin traurig usw.
Und Kind wurde verboten über die Gegenwart zureden
Teilweise wuste ich gar nicht mehr was ich noch sprechen sollte
Und nun ist das Gutachten fertig seit Dienstag und es wurde festgestellt das mein Sohn am Asperger Syndrom leidet
Am Mittwoch geht es um das Sorgerecht und ob er nach Hause darf.
Bevor die Diagnose feststand forderte das Jugendamt einen dauerhaften Sorgerechtsentzug und eine dauerhafte Heimunterbringung.
Sohn lebt jetzt in einem normalen Kinderheim
Kann mir jemand Tips geben
Ich möchte meinen Sohn zurück haben so schnell wie möglich, habe mich aber mit dem Kinderheim total verkracht
so das die Berichte alle gegen mich sprechen werden
Muß ein Asperger Syndrom Kind im "Behinderten" Heim leben ? und geht es auch das es zuhause bei seiner Familie lebt ?
Leider kommt hinzu das ich Legasthenikerin bin.
Wen ein Heim wie Groß darf die Gruppe höchstens sein und der Betreuerschlüssel ?
Viele Fragen tun sich auf als erstes habe ich mir das Buch gekauft" Ich bin was Besonderes" und ich erkannte meinen Sohn auf jeder Seite wieder.
Hat mein Sohn Anspruch auf Entschädigung ?
für die Heimunterbringung bzw für eine "Falsche" Heimunterbringung da ich denke für ein normales Kind sind die Auflagen schon sehr belastet
wie dann erst für ein fast Autistisches Kind nicht das jemand meind ich möchte nur das Geld nein das ist mir egal es geht mir daraum was man uns angetan hat.
LG
Medusa
Hallo Medusa,
wichtig ist, dass man Autismus nicht durch falsches Verhalten oder Vernachlässigung *anerziehen* kann.
Das Verhalten deines Sohnes ist durch das Asperger-Syndrom bestimmt und ausgelöst.
Das muss bei diesem Termin klar werden! Hast du einen Anwalt? Ist dein Sohn schon in Therapien bezüglich des Autismus?
Die meisten Familien, die ich kenne, erziehen ihre Kinder daheim. Die wenigen , die ihre Kinder unterbringen mussten haben das schweren Herzens tun müssen, weil zum Beispiel die Kinder durch falsche Behandlung in der Schule durch Lehrer oder Schüler (Mobbing, Nichtanerkennen der Diagnose und der Bedürfnisse) in schwere Krisen gerieten, die nicht mehr daheim händelbar waren (Aggressionen, Suizidalität).
Es muss klar werden, dass du dein Kind daheim bei dir haben möchtest und alle Therapien und Förderungen die angebracht und notwendig sind ambulant durchführen möchtest.
Und der Wille deines Kindes muss auch wichtig sein!
Der Anwalt muss darlegen, dass diese Heimunterbringung nur durch den Druck und die Fehleinschätzung des Jugendamtes zustande kam.
Ständig wechselnde Bezugspersonen sich immer wieder neu einstellen müssen auf unterschiedliche Personen, Orte, Situationen sind eine enorme Belastung für einen Autisten und hemmen die Entwicklung.
Ich hoffe, das dein Sohn nach dieser Odyssee nun mit und bei dir die Förderung , Hilfe und Unterstützung bekommt, die er für sein Wohl und seine Entwicklung braucht. Hast du schon einmal überlegt dir Hilfe beim Regionalverband Hilfe f. das aut. Kind in deiner Nähe zu suchen?
LG, amai
bianka018
20.01.2008, 14:00
Oh Gott, Medusa
nimm dir dringend einen Anwalt. Wer hat das eigentlich angeleiert dass das Jugendamt sich eingeschaltet hat? Das ist unverzeihlich! Mach dich stark!! Lass dich nicht unterbuttern! Mit Autismus ist nicht zu spaßen! Jede Veränderung des Umfeldes könnte für den Jungen ein Trauma bedeuten. Die Auswirkungen in seiner Entwicklung könnten durch so einen Entzug des gewohnten Umfeldes enorm negativ verlaufen. Bereite dich auf ein Leben mit einem Asberger-Autisten vor. Hier ist viel Verständnis und Anpassung gefragt. Ich glaube das hast du. Hast ja bereits angefangen dich zu informieren. Lass dich da nicht fertig machen und halte zu deinen Sohn. Auch wenn er es wenig zeigen kann, er braucht seine Mutti wie jedes ander Kind auch. Er hat nur eine andere,-eine innere Bindung zu dir, die er dir leider nicht zeigen kann. Vergiss das nie!!!
Ich wünsche dir und den kleinen alles erdenklich Gute.
Medusa1599
20.01.2008, 17:14
Ich danke Euch für Eure Worte
Ich habe eine Anwältin sobei ich mir nie so ganz sicher bin auf welcher Seite sie eigentlich steht.
Wie gesagt vermutet habe ich es ja schon länger die Bestättigung habe ich erst seit 14.01.2008
So und am 23.01.2008 soll es eine Entscheidung geben Ich hoffe nur das ich auch mal etwas Glück habe und mein Sohn und der Richter das Herz auf dem rechten Fleck hat.
Ich versuche mich so gut wie möglich vorzubereiten leider ist der Regionalverband in München nicht besetzt wegen Krankheit.
Könnt ihr mir noch sagen ist das Asperger Syndrom eine vorstufe zum Autismus oder eine Unterart von Autismus oder sogar beides je nach Fall ?
LG
Medusa
Hallo Medusa,
das Asperger-Syndrom zählt zum autistischen Spektrum, es ist also eine Form von Autismus.
Hier eine Zusammenfassung:
http://www.asperger-eltern.de/bauer.htm
LG, amai
bianka018
20.01.2008, 19:14
Asberger Syndrom ist eine leichtere Form von Autismus. Kann dir aber nicht sehr viel darüber sagen, da mein kleiner atypischer Autist ist, also kein asberger.
Aber viele Eigenheiten stimmen da schon überein. Alle Autisten haben eine Wahrnehmungs-Verarbeitungsstöhrung. Lass dir das Wort auf der Zunge zergehen. Bei manchen ist es so, dass sie Laute anders (lauter oder leiser) hören als wir. Manchmal scheint es als würden sie für uns stöhrende Geräusche gar nicht hören. Aber es scheint nur so. Jedoch können sie Geräuche nur schlecht filtern so wie wir, so dass es sehr oft zur Reizüberflutung kommt. Daraus folgen oft Wutanfälle, was ich verständlich finde. Viele möchten nicht ohne Vorankündigung berührt werden.
Also ich finde, dass was du erlebt hast, grenzt an einen Skandal. Ich könnt mich tierisch drüber aufregen. Es geht hier um einen Menschen und nicht um irgendeinen Gegenstand.
Bitte versuch die Verhaltensweisen deines Sohnes zu verstehen und zu akzeptieren, es gibt immer einen Grund weshalb er anders reagiert als wir. Solltest du dich doch für ein Heim entscheiden dann schau dass es dort nicht so überfüllt ist und dass dort eine familiäre Atmosphäre herrscht.
Alles liebe von Bianka
Medusa1599
20.01.2008, 20:36
Nein ich bin strikt gegen eine weitere Heimunterbringung
Das Jugendamt hat mir das komplette Sorgerecht im Eilverfahren entziehen lassen
Heiligabend habe ich es dann erfahren durch das Schreiben vom Gericht
Begründung das Gutachten lege noch nicht vor und die Kurzzeitunterbringung wäre beendet am 26.12 .Da ich keiner Verlängerung freiwillig zugestimmt habe wurde es mir komplett vorläufig entzogen.
Und am 23.01 wird jetzt nochmal darüber entschieden
LG
Medusa
PS Danke für Links
Hallo Medusa,
so, wie Du es hier dargelegt hast, handelt es sich um eine sträfliche Fehleinschätzung des Jugendamtes. Trotzdem würde ich mich momentan auf die Rücknahme der Heimunterbringung konzentrieren. Das mit Entschädigung etc. kannst Du später immer noch in Angriff nehmen.
Ich wünsch Dir viel Glück und Kraft auf Deinem weiteren Weg.
lg pauline
Halo medusa,
habe Dir gerade eine PN geschickt, hoffe, sie kommt vollständig an.
lg pauline
HHelmutS
21.01.2008, 23:55
Hallo Medusa,
wenn du deinen Sohn wieder haben möchtest, solltest du dir Gedanken darüber machen, was vor der in obhutnahme unternommen hast, um seine Besonderheiten klären. Warst du damals wg. seiner Besonderheiten beim Kinderarzt.. oder in einer Fachklinik ? Was haben die Ärzte, Therapeuten, Kindergärtnerinnen u. Lehrer (?) über seine Besonderheiten gesagt, wie hast du dich verhalten ? Warst du wg. der Sache bei einem Anwalt, was hat der gesagt ? Gab es vorher schon "Probleme" mit dem Jugendamt ? Je nachdem was damals insgesamt war, und wie du heute dazu stehst, wird das Vormundschaftsgericht so... oder so entscheiden. Ich würde dir gern weiter helfen, aber dafür ist das ganze schon recht weit fortgeschritten, und man es fehlen zu viele Infos um was konkreteres sagen zu können.
:-) Helmut
Medusa1599
23.01.2008, 11:29
Sohn war von der 6 Lebenswoche an im Kinderzentrum
Wöchendlich beim Kinderarzt ab 1 1/2 jahren in Ergo einmal die Woche
ab 2 1/2 Jahren 2 mal die Woche in Logop.bis zur Inobhutnahme.
Er besuchte einmal die Woche die Musikschule und jeden Nachmittag für 2 stunden eine Intergationseinrichtung.
Es gab mit dem Jugendamt schwierigkeiten ich hatte mich 6 Tage vor Inobhutnahme über die Sachbearbeiterin beschwerd ,weil ich der Meinung war das sie nichts tut wegen einem anderen Kind.Ich selber arbeite als geprü. Kinderpflegerin mit Kinder in einem Brennpunkt Wohnzentrum .Ich und Sachbearbeiterin waren uns nie grün und wir können einfach nicht miteinnander.
Kinderpsychiatrisches Gutachten.
Das Gutachten ist fertig von Sohn, es hat nichts neues ergeben als das er ein ADHS + Aperger Syndrom (unterform von Autismus )hat.
Empfehlung:
M ist im Kinderheim ein Sonderling fühlt sich nicht wohl usw
Frau L ist eine liebevolle fürsorgliche Mutter und stelle keine Gefahr für ihr Kind da usw.
Stellte man auf 124 Seiten fest, aber zum Wohl des Kindes wäre eine stationäre 5 Tageseinrichtung das beste bis zum Sommer,um im Sommer ein erneutes Gutachten zu erstellen ob Merlin ganz zurückgeführt werden kann oder nicht.
(Gutachtenkosten erneut car 7500€)
Das heißt mein autistischer Sohn muß das Heim wechseln in eine 5 Tageeinrichtung wo er von Montag bis Freitag untergebracht ist mit Übernachtung. Er muß zum dritten mal die Schule wechseln er ist in der ersten Klasse mußte die erste nochmal machen wegen Heimunterbringung !
Das soll dann bis zum Sommer so sein bis ein weiteres Gutachten erstellt worden ist.Merlin ist jetzt in dem Heim seit 6 Monaten und hat bis jetzt noch keinen Freund gefunden .In der Gruppe gilt er als Sonderling er wird von den anderen Kindern nicht anerkannt.(Laut Gutachten ! )
Kind selber 8 Jahre gerade geworden:
Richterliche Aussage bestättigt durch Kinderpsychololgien !
Ich wünsche mir als erstes ,dass ich nach Hause kommen darf.
Es macht mich traurig, wenn ich Heimweh nach meiner Mama habe;es macht mich glücklich ,wenn ich nach Hause darf, ich habe am meisten Angst davor dass ich nie wieder aus dem Heim komme ;ich wäre sehr stolz und freue mich wenn ich nach Hause kommen würde ;zu Hause fühle ich mich sehr wohl und ich bin glücklich in meiner Familie.Ich muß viel weinen,weil ich Heim bin.
Jugendamt besteht weiter hin auf eine dauerhafte Heimunterbringung ! und Sorgerechtsentzug
So heute fällt die Entscheidung ab 14 Uhr für die nächsten Jahre
Am Abend schick ich euch dann das Urteil durch
LG
Medusa
Medusa1599
23.01.2008, 20:24
So das Urteil
Das Gutachten vom Sohn wurde vom Jugendamt nicht anerkannt obwohl es im Namen des Richteres gemacht worden ist.
Das Gutachten von Mir was im Namen vom Jugendamt gemacht worden ist ist sehr schlecht ausgefallen
Aus Psychologischer Sicht ist die Erziehungsfähigkeit von Frau L. gerade in Hinsicht auf das Vorliegen einer autistischen Störung bei Merlin als eingeschränkt zu beurteilen.
Alle Gutachten empfehlen eine Fünf Tages Gruppe in einem Heim mit Wochenendbeurlaubung zur Mutter.Es wird für wichtig erachtet ,dass durch den Wochendaufenthalt des Kind bei der Mutter die positive Mutter Kind Beziehung aufrechterhalten und gestärkt wird.
Urteil
Das Kind bleibt weiter im Heim bis ende des Schuljahres wechselt dann in eine Fünf-Tages-Einrichtung .Bis dahin wird der Besuchskontakt von 60 min in der Woche auf 120 erhöht. Ein erneutes Gutachen von Kind und Mutter muß erstellt werden.
Das Sorgerecht bleibt beim Jugendamt .Mutter und Familie begeben sich in ein Elterntraining .
Alles andere wird dann zum Jahresende entschieden wen die neuen Gutachten fertig gestellt sind.
bianka018
19.04.2008, 00:44
Hallo Medusa,
das Asperger-Syndrom zählt zum autistischen Spektrum, es ist also eine Form von Autismus.
Hier eine Zusammenfassung:
http://www.asperger-eltern.de/bauer.htm
LG, amai
Ich denke hier wäre er sehr gut aufgehoben
http://autisten.enthinderung.de/
oder für die Eltern: http://autisten.enthinderung.de/eltern1.html