Rednaxela
18.01.2008, 11:39
Hallo alle zusammen,
ich habe nun noch zwei weitere Themen, die mich interessieren.
1. Unser Sohn wird häufig operiert. Meine Frau geht dann als Begleitung mit ins Krankenhaus. Während der Zeit beantrage ich beim Arbeitgeber die unbezahlte Freistellung und betreue während der Zeit unsere Tochter.
Das verlorene Geld hole ich mir dann zurück in dem ich Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantrage. Bisher wurde mir der Verdienstausfall dann auch bezahlt.
Fragen:
Gibt es eine Höchstgrenze in Bezug auf die Haushaltshilfe? Also eventuell nur eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr? Ergeben sich daraus eventuell Nachteile in Bezug auf den Rentenanspruch, wenn ich unbezahlte Freistellung in Anspruch nehme?
-----------------
2. Meine Frau befindet sich derzeit im Erziehungsjahr (sie nimmt die vollen 3 Jahre).
Fragen:
Habe ich für den Fall das unsere Kinder krank werden Anspruch darauf, die Kinder zu betreuen?
Gilt der Anspruch auch, wenn meine Frau zuhause ist?
Oder hat man den Anspruch nur, wenn beide Elternteile arbeiten?
Wieviele Tage stehen mir im Jahr denn zu?
Erhält man für die Tage weiterhin vollen Lohn bzw. Gehalt?
Danke im Voraus
Alex
ich habe nun noch zwei weitere Themen, die mich interessieren.
1. Unser Sohn wird häufig operiert. Meine Frau geht dann als Begleitung mit ins Krankenhaus. Während der Zeit beantrage ich beim Arbeitgeber die unbezahlte Freistellung und betreue während der Zeit unsere Tochter.
Das verlorene Geld hole ich mir dann zurück in dem ich Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantrage. Bisher wurde mir der Verdienstausfall dann auch bezahlt.
Fragen:
Gibt es eine Höchstgrenze in Bezug auf die Haushaltshilfe? Also eventuell nur eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr? Ergeben sich daraus eventuell Nachteile in Bezug auf den Rentenanspruch, wenn ich unbezahlte Freistellung in Anspruch nehme?
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2. Meine Frau befindet sich derzeit im Erziehungsjahr (sie nimmt die vollen 3 Jahre).
Fragen:
Habe ich für den Fall das unsere Kinder krank werden Anspruch darauf, die Kinder zu betreuen?
Gilt der Anspruch auch, wenn meine Frau zuhause ist?
Oder hat man den Anspruch nur, wenn beide Elternteile arbeiten?
Wieviele Tage stehen mir im Jahr denn zu?
Erhält man für die Tage weiterhin vollen Lohn bzw. Gehalt?
Danke im Voraus
Alex