Manu
13.01.2008, 00:16
Hallo und Guten Abend und sicher ein altbekannntes Problem hier:
Wir haben auf anraten des Pflegedienstes einen Widerspruch eingelegt, da uns "nur" 35 Minuten laut Gutachten zur PS 3 fehlen, aber unser Pflegeprotokoll eine deutlich höhere Zeit ausweist.
Nun war ein Obergutachter da, und sagte, daß die PS 3 Schwerstpflegebedürtigen (Liegenden) zustünde, aber unser Kind könne ja die meiste Zeit laufen. Außerdem könne nur pauschal 60 Minuten für die Hauswirtschaft angerechnet werden, unser tatsächlicher Aufwand liegt aber darüber.
Zudem wurden für viele Verrichtungen die tatsächliche Pflegezeit nicht berücksichtigt.
Allein mit der Grundpflege (ohne Hauswirtschaft) lägen wir in der PS3.
Laut erstem Gutachten:
- Bewertung der Alltagskommpetenz alles als auffällig angekreuzt
- annerkannte Pflegemaßnahmen zwischen 22 und 6 Uhr: 1 x Windelwechsel und je 2 Mal Aufstehen/Zubettgehen und Gehen
Nun hat die Gutachterin angerufen, daß die PS 3 wohl nichts wird, dafür wäre unser Kind zumobil und würde ja in eine normale Gundschule Gehen (3 Minuten von uns, in Absprache mit der Schulleitung, weil die G-Schule 1 Stunde Busfahrt weitweg ist und weil nur 9 Kinder in der Klasse sind, solange es irgendwie gutgeht), aber daß sie einen Rehabuggy zur Pflegeerleichterung befürwortet und von sich aus sogar ein Pflegebett vorsieht, um daß wir uns gar nicht trauten zu fragen.
Am Tag der Begutachtung war unser Kind so lieb und nett und höflich und fröhlich wie selten, daher war die Beeinträchtigung für die Gutachterin sicher schwerer zu beurteilen.
Ich möchte auch nicht etwas, was uns nicht zusteht. Sicher gibt es deutlich schwerere Fälle von Pflegebedürftigkeit. Aber wozu gibt es dann diese Minuten, wenn sie nicht für jede Pflegebedarf angerechnet werden. Vielleicht kann uns jemand einen Rat geben. Nerven sparen und ruhen lassen oder nochmal angehen?
Dankbar für jede Antwort
Manu
Wir haben auf anraten des Pflegedienstes einen Widerspruch eingelegt, da uns "nur" 35 Minuten laut Gutachten zur PS 3 fehlen, aber unser Pflegeprotokoll eine deutlich höhere Zeit ausweist.
Nun war ein Obergutachter da, und sagte, daß die PS 3 Schwerstpflegebedürtigen (Liegenden) zustünde, aber unser Kind könne ja die meiste Zeit laufen. Außerdem könne nur pauschal 60 Minuten für die Hauswirtschaft angerechnet werden, unser tatsächlicher Aufwand liegt aber darüber.
Zudem wurden für viele Verrichtungen die tatsächliche Pflegezeit nicht berücksichtigt.
Allein mit der Grundpflege (ohne Hauswirtschaft) lägen wir in der PS3.
Laut erstem Gutachten:
- Bewertung der Alltagskommpetenz alles als auffällig angekreuzt
- annerkannte Pflegemaßnahmen zwischen 22 und 6 Uhr: 1 x Windelwechsel und je 2 Mal Aufstehen/Zubettgehen und Gehen
Nun hat die Gutachterin angerufen, daß die PS 3 wohl nichts wird, dafür wäre unser Kind zumobil und würde ja in eine normale Gundschule Gehen (3 Minuten von uns, in Absprache mit der Schulleitung, weil die G-Schule 1 Stunde Busfahrt weitweg ist und weil nur 9 Kinder in der Klasse sind, solange es irgendwie gutgeht), aber daß sie einen Rehabuggy zur Pflegeerleichterung befürwortet und von sich aus sogar ein Pflegebett vorsieht, um daß wir uns gar nicht trauten zu fragen.
Am Tag der Begutachtung war unser Kind so lieb und nett und höflich und fröhlich wie selten, daher war die Beeinträchtigung für die Gutachterin sicher schwerer zu beurteilen.
Ich möchte auch nicht etwas, was uns nicht zusteht. Sicher gibt es deutlich schwerere Fälle von Pflegebedürftigkeit. Aber wozu gibt es dann diese Minuten, wenn sie nicht für jede Pflegebedarf angerechnet werden. Vielleicht kann uns jemand einen Rat geben. Nerven sparen und ruhen lassen oder nochmal angehen?
Dankbar für jede Antwort
Manu