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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruch abgelehnt


Manu
13.01.2008, 00:16
Hallo und Guten Abend und sicher ein altbekannntes Problem hier:

Wir haben auf anraten des Pflegedienstes einen Widerspruch eingelegt, da uns "nur" 35 Minuten laut Gutachten zur PS 3 fehlen, aber unser Pflegeprotokoll eine deutlich höhere Zeit ausweist.
Nun war ein Obergutachter da, und sagte, daß die PS 3 Schwerstpflegebedürtigen (Liegenden) zustünde, aber unser Kind könne ja die meiste Zeit laufen. Außerdem könne nur pauschal 60 Minuten für die Hauswirtschaft angerechnet werden, unser tatsächlicher Aufwand liegt aber darüber.
Zudem wurden für viele Verrichtungen die tatsächliche Pflegezeit nicht berücksichtigt.
Allein mit der Grundpflege (ohne Hauswirtschaft) lägen wir in der PS3.
Laut erstem Gutachten:
- Bewertung der Alltagskommpetenz alles als auffällig angekreuzt
- annerkannte Pflegemaßnahmen zwischen 22 und 6 Uhr: 1 x Windelwechsel und je 2 Mal Aufstehen/Zubettgehen und Gehen

Nun hat die Gutachterin angerufen, daß die PS 3 wohl nichts wird, dafür wäre unser Kind zumobil und würde ja in eine normale Gundschule Gehen (3 Minuten von uns, in Absprache mit der Schulleitung, weil die G-Schule 1 Stunde Busfahrt weitweg ist und weil nur 9 Kinder in der Klasse sind, solange es irgendwie gutgeht), aber daß sie einen Rehabuggy zur Pflegeerleichterung befürwortet und von sich aus sogar ein Pflegebett vorsieht, um daß wir uns gar nicht trauten zu fragen.

Am Tag der Begutachtung war unser Kind so lieb und nett und höflich und fröhlich wie selten, daher war die Beeinträchtigung für die Gutachterin sicher schwerer zu beurteilen.
Ich möchte auch nicht etwas, was uns nicht zusteht. Sicher gibt es deutlich schwerere Fälle von Pflegebedürftigkeit. Aber wozu gibt es dann diese Minuten, wenn sie nicht für jede Pflegebedarf angerechnet werden. Vielleicht kann uns jemand einen Rat geben. Nerven sparen und ruhen lassen oder nochmal angehen?

Dankbar für jede Antwort
Manu

MichaelK
13.01.2008, 13:21
Hallo Manu,

also ganz so pauschal, wie es der Obergutachter verlauten läßt, ist das nun nicht. PS III nur bei "Liegenden" ist völliger Blödsinn. Wer nur liegt, hat unter Umständen viel weniger Hilfebedarf, als Jemand, der teilweise mobil ist. Der Hilfebedarf muß immer individuell ermittelt werden und da sind solche pauschalen Aussagen unsachlich und falsch.
Unser Sohn liegt auch nicht und er ist schon seit dem 2. Lebensjahr in der PS III, nach dem neuesten Gutachten sogar 1 Stunde über der notwendigen Grundpflegezeit.

Die Pauschale von 60 Minuten in der Hauswirtschaft bei der Pflegestufe II und III ist ein Notbehelf, weil es sehr schwierig ist, bei Kindern den Mehrbedarf zu ermitteln. Normalerweise ist das aber kein Problem und eher günstig für uns Antragsteller. Erstmal mußt du den Grundpflegebedarf erfüllen.

Wo ist denn deiner Meinung nach zuwenig Zeit in der Grundpflege berücksichtigt worden? Wenn du das Gutachten vorliegen hast, dann kannst du ja vergleichen. Ist es tatsächlich so, dass die berücksichtigte Pflege zu gering ist, dann kannst du auch beim Sozialgericht klagen. Dazu solltest du dir aber vorher auch eine begründete Meinung bilden.

LG Michael

Manu
13.01.2008, 21:29
Hallo Michael,

owei viel zu lesen:
zuerst noch ein Frage: die Gutachterin hat meine Mutter mit aufgeschrieben. Als ich sofort nachhakte und meinte, ich pflege allerdings allein, hat sie meine Mutter nicht gestrichen, sondern gesagt, aber sie sei doch ständig da. Was mache ich nun? Meine Mutter darf doch bei uns sein, unser soziales Netz hat doch nichts mit der Pflege zu tun. Soll ich die Gutachterin noch einmal anrufen?

So lautet das Gutachten: 226 Minuten Grundpflege und 60 Hauswirtschaft = 286 Minuten.

Waschen (Ganzkörper, Teilwä o/u Bedarf/ Tag insg. 33 Minuten (nach Abzug von 18 Minuten für 6 Jährige)
Keine Berücksichtigung von zusätzlich bis zu 3 x Baden in der Woche (13 Min/Tag), MDK: wenn sie ihre Kinder abends bade, seien sie morgens duftig frisch, also nur 1 x Ganzkörperwäsche; aber nicht unser Kind (sabbert, ist inkontinent) , Nur 6 Hände/Gesichtwaschen annerkannt; tatsächliche Anzahl 13

ZAhnpflege: 6 Min/Tag (nach Abzug von 6 Minuten für 6 jährige)
tatsächlicher Bedarf: 18 Min Minus 6 für Gesunde = 12 Minuten/Tag]

Darm/Blasenentl und Richten der Kleidung für 9 Vorgänge: 72 Min (Nach Abzug von 5 Min für 6 Jährige)
Richten der Kleidung nicht allein an Toilettengang und Windelwechsel gebunden, da er sich zwischendurch teilentkleidet, Toilettentraining 36 Min. fand keine Berücksichtigung, sowie Reinigung des Umfeldes

Ernährung: Mundgerechte Zubereitung: 5 Minuten (+ 4 Min. für 6 Jährige)
Aufnahme der Nahrung 40 Min (+6 min. für 6 Jähr.)
tatsächlciher Bedarf 103 - 11 = 92 Min: für Zubereitung 15 Min minus 4 Min. für gesunde = 11 Minuten, 5 Min. nur anerkannt, fehlen 6 Min.; Nahrungsaufnahme: 68 Minuten durch Hypotone Mundmotorik neigt er zum Verschlucken => schwere Erstickungsanfälle; Trinken ohne Durstgefühl (20 Minuten) gar nicht berücksichtigt

und so geht es weiter. z:B. Verlassen der Wohnung 9 Minuten/Tag
3x Pro Woche 47 Minuten /Tag, da Ego Hinfahrt 45 Minuten, ich bleibe dabei und wieder Rückfahrt 45 Minuten; Logopädie einfache Fahrt 10 Minuten, SPZ Fahrten 2 X pro Jahr und die vielen Arztbesuche, Krankengymnastik einfache Fahrt 30 Minuten und Anwesenheit wegen Erstickungsanfällen
Treppensteigen geht laut MDK auch schneller und Anund Auskleiden auch.

So fehlt überall etwas.
vielen Dank fürs Lesen
Ciao Manu

MichaelK
14.01.2008, 20:40
Hallo Manu,

war das jetzt das alte Gutachten oder schon das Widerspruchsgutachten?

LG Michael

Manu
14.01.2008, 22:41
Hallo Michael

Unser Kleiner heißt auch Michael.

DAs war das alte Gutachten. Allerdings hat die Gutachterin vor Ort bereits gesagt, daß es keine Stufe 3 wird, wohl aber Buggy und Pflegebett, da unsere Pflegesituation für mich körperlich nicht mehr zumutbar sei (Kind wiegt 30 kg). UNd dazu hat sie meine Mutter als täglich anwesend aufgeschrieben, obwohl ich das nicht wollte und am Wochenende sei mein Mann ja auch noch da.

Soweit viele Grüße
Manu

MichaelK
15.01.2008, 10:45
Hallo Manu,

mhhh. Dann mußt du so oder so erstmal abwarten, was rauskommt. Normalerweise wirst du von der Pflegekasse nochmal angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, wenn beabsichtigt ist, dem Widerspruch nicht abzuhelfen.
Erst dann geht die Sache vor den Widerspruchsausschuß und es wird ein Bescheid erlassen, gegen den du dann Klage erheben kannst.
Du kannst aber jetzt schon mal der Kasse mitteilen, dass du eine Kopie des Gutachtens benötigst, weil die Frist für die Stellungnahme meist sehr kurz ist.

Was die Aufteilung der Pflege auf mehrere Personen betrifft, solltest du genauso darauf dringen, dass dies Korrekt gemacht wird, denn u.U. bekommst du dadurch weniger Rentenbeiträge.
Auch dazu die Angaben im Gutachten genau kontrollieren.

LG Michael