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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mehrbedarf rückwirkend??


Carmen1981
08.01.2008, 12:26
Hallo,hab da auch noch mal ne Frage zu, kann ich darauf bestehen das der Mehrbedarf rückwirkend bezahlt wird?
Der Herr vom Amt meinte da sei ich selbst verschuldet.

Blautopas
08.01.2008, 13:31
Hallo Carmen!

Hallo,hab da auch noch mal ne Frage zu, kann ich darauf bestehen das der Mehrbedarf rückwirkend bezahlt wird?
Der Herr vom Amt meinte da sei ich selbst verschuldet.

Ich würde den Herrn vom Amt freundlich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass er seiner Pflicht zur Aufklärung., Beratung und Auskunft nach SGB 1, § 13-15 nicht nachgekommen ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/index.html

Dadurch hat Deine Familie behinderungsbedingte Nachteile, die es laut Grundgesetz, Artikel 3 nicht geben darf, d.h. er hat gleich gegen zwei Gesetze verstoßen.

Wenn er dann immer noch meint, Du bist selber schuld, würde ich mich freundlich nach dem Namen seines Vorgesetzen erkundigen.

Noch besser wäre es allerdings, das schriflich zu beantragen und genau wie eben geschrieben zu begründen. Wenn dann eine Ablehnung kommt, Widerspruch einlegen und nochmal genauso begründen.

Wenn Dir die Art und Weise nicht gefällt , wie der Herr das gesagt hat(ich finde so ein Aussage nicht gerade fachkompetent und es gibt keinen Paragraphen, in dem steht, dass der Antragssteller selber wissen muss, was ihm zusteht), kannst Du auch Beschwerde einlegen, dazu hast Du das Recht.

http://www.google.de/search?q=dienstaufsichtsbeschwerde&sourceid=navclient-ff&ie=UTF-8&rlz=1B3GGGL_deDE253DE254

Habe ich vor 6 Jahren beim Amtsleiter des Versorgungsamtes gegen einen seinen Mitarbieter eingelegt, es hatte durchschlagende Wirkung.

Liebe Grüße

Annette

Carmen1981
08.01.2008, 17:44
Vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort...
wie soll ich jetzt weiter vorgehn... er sagte er zahlt mir das jetzt nur ab 1.1.08
Er bearbeitet diese Sache ja jetzt schon..

Blautopas
09.01.2008, 00:43
Hallo Carmen!

Vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort...
wie soll ich jetzt weiter vorgehn... er sagte er zahlt mir das jetzt nur ab 1.1.08
Er bearbeitet diese Sache ja jetzt schon..

Du stellst einen schriftlichen Antrag für die Zeit rückwirkend, für die Dir Deiner Ansicht nach der Mehrbedarf zusteht (Gültigkeit des Ausweises?) und verweist darauf, das Du von dem Anspruch nichts wusstest, weil man Dich nicht entsprechend der Paragraphen aufgeklärt hat.

Liebe Grüße

Annette