Stephanmuc
16.12.2007, 18:44
Hallo!
Wieder mal nervt das Grundsicherungsamt und ich würde gern wissen, ob jemand von euch schon Erfahrungswerte in dieser Richtung und daraus resultierende Tips für mich parat hat.....
Ich möchte für meine beiden geistig und teilweise körperbehinderten Geschwister zum Teil aus Stiftungsmitteln einen PKW mit Behindertenrabatt erwerben, soweit so gut, das Autohaus teilte mir jetzt mit, der Kaufvertrag muss auf eines meiner beiden Geschwister lauten, damit sie vom Konzern den Rabatt auch wieder bekommen....die zuständige Sachbearbeiterin des Grundsicherungsamtes hat mir schon im Vorfeld zu verstehen gegeben, dass sie das Auto in diesem Fall als Vermögen meiner Geschwister ansehen und daraus resultierend die Grundsicherung einstellen würde....nun hab ich das Problem, dass ich aus Stiftungsmitteln ein Auto kaufen soll, damit es anschliessend als Grund für die Beendigung der Grundsicherungsleistung dient...das widerspricht sicher nicht nur den Satzungen der einzelnen Stiftungen, sondern auch meinen persönlichen Rechtsempfinden....
Wer weiss irgendetwas, was in dieser Situation dazu führen würde, dass dieses Auto als Schonvermögen angesetzt werden muss?
Bin für jede Idee dankbar....
Wünsch euch noch eine schöne Vorweihnachtszeit!
Grüsse aus München,
Stephanmuc
Wieder mal nervt das Grundsicherungsamt und ich würde gern wissen, ob jemand von euch schon Erfahrungswerte in dieser Richtung und daraus resultierende Tips für mich parat hat.....
Ich möchte für meine beiden geistig und teilweise körperbehinderten Geschwister zum Teil aus Stiftungsmitteln einen PKW mit Behindertenrabatt erwerben, soweit so gut, das Autohaus teilte mir jetzt mit, der Kaufvertrag muss auf eines meiner beiden Geschwister lauten, damit sie vom Konzern den Rabatt auch wieder bekommen....die zuständige Sachbearbeiterin des Grundsicherungsamtes hat mir schon im Vorfeld zu verstehen gegeben, dass sie das Auto in diesem Fall als Vermögen meiner Geschwister ansehen und daraus resultierend die Grundsicherung einstellen würde....nun hab ich das Problem, dass ich aus Stiftungsmitteln ein Auto kaufen soll, damit es anschliessend als Grund für die Beendigung der Grundsicherungsleistung dient...das widerspricht sicher nicht nur den Satzungen der einzelnen Stiftungen, sondern auch meinen persönlichen Rechtsempfinden....
Wer weiss irgendetwas, was in dieser Situation dazu führen würde, dass dieses Auto als Schonvermögen angesetzt werden muss?
Bin für jede Idee dankbar....
Wünsch euch noch eine schöne Vorweihnachtszeit!
Grüsse aus München,
Stephanmuc