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MartinsEltern
25.11.2007, 20:47
Hallo Zusammen
Wir stellen uns mal vor:Wir sind eine ganz normale Familie...was man so normal nennt ...grins ..und kommen aus Zerbst (Sachsen- Anhalt ) Jens und Ina beide 37 Jahre alt, Marina 15 (voll ZICKIG kann alles weiß alles und immer das letzte Wort), Felix 12 (ADHS) und unser Martin wird am 16.12. zwei Jahre Down-Syndrom, unser Sonnenschein.
Für unseren Martin haben wir einen Behindertenausweis H mit 60% und fangen jetzt langsam an uns selbst zu erfragen wo wir was beantragen können.
Als wir Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe aufnahmen das war so vor einem 1,5 Jahren dachten wir das uns dort etwas geholfen wird aber leider .....hatten das Gefühl (im Regen stehngelasssen zu werden).
Und nun suchen wir per Internet nach einigen Hilfen.Werde morgen erst einmal beim Behindertenbeauftragten in Dessau (Sachsen -Anhalt) mir einen Termin holen ,hoffe da erst einmal Hilfe zu bekommen Pflegestufe und so weiter.
Am 31.02.2008 haben wir wieder einen OP Termin in Lepzig (Korrektur des Patches ).Das ist für uns wieder eine zusätzliche Belastung . Ende November entfällt das Erziehungsgeld für Martin und dannnnnnnn? Vieleicht hat jemand von Euch einige Erfahrungen gemacht.Wären über jede Hilfe Dankbar.
liebe Grüße MartinsEltern
Carmen62
25.11.2007, 21:25
Hallo Ina
Herzlich Willkommen,da du ja schon einen SBA ,ist mit knapp
2 Jahren schon recht viel.Suche eine Firma zuständig für Reha-
technik im Branchenbuch,vereinbahre einen Termin und lass dich
beraten.Die sind alle dort sehr hilfsbreit und stellen einen Plan
für die notwendigen Hilfsmittel auf.Die machen dann einen Kostenvoranschlag
für die Kasse und beantragen das,der SBA ist da schon ein Vorteil.
Ich war jetzt auch dort und habe mich beraten lassen,die werden für mich
dann die Empfehlung für ein Therapiebett herrausgeben,notwendig wegen Epilepsie(Sturzgefahr),Therapiestuhl(kein Langsitz,somit bereits Ansätze einer
Skoliose),Badesitz(Gefahr wegen seiner Anfälle,kann nicht ohne Hilfe lange
sicher sitzen wegen schwerer Hemiparese).
Wenn du vom SPZ betreut wirst,die können dir bei der Beantragung auch
behilflich sein.
Viel Glück,gruss Carmenhttp://www.smilies.4-user.de/include/Grosse/smilie_gr_179.gif (http://www.smilies.4-user.de)
Hallo ihr beiden,
und HERZLICH WILLKOMMEN hier bei uns!! :wink:
Auf der Suche nach Beratung kommen viele Eltern hier bei uns vorbei, weil es häufig vor Ort wenig gibt. Ihr solltet auf jeden Fall einen Antrag auf Einstufung in die Pflegeversicherung stellen. Erste Infos dazu findet ihr auf
http://www.intakt.info/99-0-welche-pflegestufe.html
Dort findet ihr auch gleich auf der rechten Seite auch den Link zur Seite von behinderte-kinder.de (http://www.behinderte-kinder.de/pflege/pfleg.htm) bzw. dort zur Pflegegeldfibel.
Da findet man eigentlich alles, was so wichtig zu beachten für den Antrag ist.
Zu deinem Schwerbehindertenausweis: Da würde ich nochmal Widerspruch einlegen (wenn es noch nicht so lange her ist, dass ihr ihn bekommen habt) oder eine Neufeststellung beantragen, denn zu dem H muss auf jeden Fall noch ein "B" dazu, dass euch zur kostenfreien Begleitung in öffentlichen Verkehrsmitteln berechtigt.
In den "Richtlinien" (http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/32.htm:) steht:
"32 Notwendigkeit ständiger Begleitung (1) Für die unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson nach § 145 Abs. 2 Nummer 1 SGB IX ist in Verbindung mit § 146 Abs. 2 SGB IX die Notwendigkeit ständiger Begleitung (siehe Nummer 27) zu beurteilen. Auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist die gutachtliche Beurteilung der Notwendigkeit ständiger Begleitung erforderlich. Für die Beurteilung sind dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend. Es ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich diesbezügliche behinderungsbedingte Nachteile vorliegen oder behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstehen. (2) Ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen "G" oder "H" vorliegen) notwendig, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dementsprechend ist zu beachten, ob bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig fremde Hilfe beim Ein und Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels notwendig ist oder bereit sein muss oder ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z.B. bei Sehbehinderung, geistiger Behinderung) erforderlich sind. (3) Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist anzunehmen bei Querschnittsgelähmten, Ohnhändern, Blinden und den in Nummer 30 Absätze 4 und 5 genannten Sehbehinderten, Hörbehinderten, geistig behinderten Menschen und Anfallskranken, bei denen die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr gerechtfertigt ist."
Also muss hier nachgebessert werden.
Welche Nachteilsausgleiche ihr sonst erhaltet, könnt ihr auf dieser Seite (http://www.intakt.info/75-0-ausweis-und-beantragung.html) nachlesen.
Wenn ihr weitere Fragen habt: Stellt sie uns! :-)
Liebe Grüße und bis bald,
Holger
Guten Abend,
einen lieben Gruß nach Zerbst in Sachsen Anhalt. Bestimmt könnt ihr hier viele Informationen für euch mitnehmen.
Alles Gute wünscht euch
kirsty und Sohn Stefan
clawi_anna17
30.11.2007, 21:33
Hallo Ihr!
Herzlich Willkommen und viel Spaß weiter!!!
LG Anna