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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : hallo zusammen ! könnt ihr uns helfen ?


looser
24.08.2007, 18:25
hallo,- looser ist nur der mittelsmann, welcher versucht einem zwei menschen zu helfen. es geht um meine neue freundin ( 45 ) mit einem gehbehinderten sohn ( 16 ).

kurz zu mir: 49 jahre, ledig, selbstständig, wohne in münchen, altbauwohnung bj 1930, wandhöhe 2,20 m, 34 qm, ohne bad. mir reicht das seit 27 jahren !

Problem meiner beiden mitmenschen:

marina ( verheiratet, seit knapp einem jahr getrennt lebend ) hatte eine firma, welche nur zu zweit funktioniert. der noch-ehemann ( nr.2 ) ist abgehauen, er meinte er liebt sie nicht mehr.
sie versuchte es alleine, zusammen mit ihrem sohn. unterhalt bekommt sie für diesen vom leiblichen vater ( 1. ehemann ).
beim 2. ist nichts zu holen !
sie lebte bis januar vom ersparten. seit januar kann sie aber keine miete mehr für das geschäft zahlel und auch keinen strom.
der vermieter sah das locker und meinte, daß sie die miete ja nach zahlen kann. dies ist nun 8 monate her. stimmt aber tatsächlich !!!

sie wohnte mit ihrem sohn zuletzt im eigenen haus auf einem grundstück, welches ihr zu 25 % gehört. das haus besteht aus 2 1/2 zimmern, wurde 1942 gebaut, aber nie was renoviert. es gab einen schweren wasserschaden ( rohre ect. veraltert ). UNBEWOHNBAR. von einer guten firma überprüft worden ( instandsetzung einige zig tausend euro ).

marina und ihr sohn robert wohnen seitdem seit monaten im geschäft. 50 qm laden und 100 qm keller ( wc + küche, kein bad )

die beiden dachten immer noch an ein wunder, z.b. das es ihnen doch noch besser gehen würde.

jetzt meinte der vermieter, daß sie raus sollen. bis ende august muß sie den keller räumen. 1 zimmer ist davon ausgeschlossen. in diesem schläft robert. vermutlich weis dies der vermieter. marina schläft oben auf einer kleinen couch.
seit 3 wochen, wohnt sie bei mir, denn robert ist im urlaub und kommt heute zurück. ich kenne sie jetzt seit 4 wochen. sie macht fast dasselbe wie ich,- gesucht und gefunden !

aber sie braucht natürlich erst mal eine eigene wohnung.

der betrieb wäre zu retten, aber nicht von heute auf morgen.

vor allem kann sie die letzten monate keinen verdienst nachweisen.

zum sozialamt wollen sie nicht !!!

sie will ja arbeiten, mit ihrer firma würde das ja gehen, jetzt mit mir.

nur ist da noch viel arbeit und in meiner wohnung ( 1. stock ohne aufzug ), schier unmöglich.

nur ist das wohnungsamt in münchen, gleichzeitig sozialamt.

.........warum wohnen sie denn nicht in ihrem haus ? die paar zig tausend euro ( ca. 15 - 20.000 ) kann man sich doch leihen. irgendwie geht das doch immer ect.ect.ect.

immer fleißig schikanieren. besonders personen welche immer gearbeitet hatten und nie arbeitslos waren.

der sohn soll jetzt eine lehre beginnen.

robert ins wohnheim und marina in frauenhaus ?!

oder verscherbeln. nicht so einfach, verehrte damen und herren vom sozialamt.

allmählich verlieren die beiden ihren glauben an unser system in deutschland.

wer kann bitte helfen oder mit rat zur seite stehen.

marina holt gerade ihren sohn vom flughafen ab und weiß nicht, daß ich dies hier verfasse.

D A N K E

Holger
25.09.2007, 09:29
Hallo "looser",

habe heute noch mal nach deinem Beitrag geschaut und gemerkt, dass noch niemand geantwortet hat. Ich nehme an, den anderen geht es wie mir: Das ist wohl eine ziemlich verfahrene Situation, für die Antworten nicht wirklich leicht fallen. :unsicher:

Manche Dinge habe ich auch nicht genau verstanden. Was hat sie nun beim Wohnungsamt/ Sozialamt beantragt? Vorher hast du geschrieben, sie wollen nicht zum Sozialamt.

Dann wäre für mich ein möglicher Ansatzpunkt (der vielleicht schwer fällt, aber in schweren Zeiten vielleicht nötig ist), ob sich das Haus/Grundstück, das ihr zu 25% gehört, nicht vielleicht zu Geld machen lässt und sie so eine Basis für eine neue Wohnung hätte. Schließlich ist das ja trotzdem Eigentum, das sie hat. Die Frage ist natürlich, ob sie das irgendwie aus dem Rest "herauslösen" kann oder vielleicht einer der Miteigentümer das kaufen würde.

Klar ist das eine akute Notsituation, wenn nicht klar ist, wo die beiden bleiben können. Wie habt ihr euch in der Zwischenzeit beholfen? Wart ihr nochmal beim Sozialamt/Wohungsamt?

Tut mir leid, dass ich dir nicht früher oder etwas greifbareres raten konnte. Aber vielleicht schreibst du noch einmal, wie es bei euch weitergegangen ist.

Viele Grüße,
Holger

HHelmutS
26.09.2007, 07:53
Hallo Looser,

als ich deine FRage hier das erste mal las dachte ich, da schreibst du besser nichts zu, denn das was da nötig ist... erstmal "euch beiden" gehörig den Kopf waschen" bringt e nur Ärger. Da Holger die Geschichte wieder hoch geholt hat, trau ich mich mal kurz..... ;-)

Du schreibst, das sie mit dir ihr Gewerbe retten könnte.......... "quengelst aber hier rum, das ihr das Wohnungsamt ihr keine Wohnung in deiner nähe beschaft, damit du ihr helfen kannst" ... Kein Wort davon, das ihr keine gemeinsame passende Wohnung findet..... Dafür ist das Wohnungsamt nicht zuzständig.

Wenn sie raus muß aus ihrer Wohnung, und trotz Nutzung aller Möglichkeiten ( regelmäßige belegbare Wohnungssuche durch Inserate in Zeitungen u. Maklerbesuche ) keine findet, muß sie sich genau wie jeder andere in der selben Lage, an das zuständige Amt wenden. Dort wird man ihr, wenn ihr eigenes Haus nicht bewohnbar ist ( was ggf. das Gesundheitsamt prüfen kann ) und eine Reparatur nicht zumutbar ist, und sie kein Vermögen hat, eine zumutbare Notunterkunft zuweisen. Wenn sie durch ihr Gewerbe nur Einkommen erzielt, das unterhalb der Sozialhilfe liegt, und sie keine besonders hohen Betriebskosten hat, hat sie Anspruch auf Sozialhilfe.. ohne das sie.. je nach Einzelfall.. dafür ihr Gewerbe aufgeben muß. Dabei kann zur Not ein Anwalt helfen. Wenn sie nicht zum zuständigen Amt... oder zum Sozialamt will... hat sie ein größeres Problem mit sich selbst, als mit dem Ämtern.

:-) Helmut

looser
27.09.2007, 01:29
also, erst mal danke für eure antworten !!!

da ich ja nur der " samariter " bin ? oder, weiß ich nichts genaues

d.h., erzählen kann sie ja viel.

FAKT IST:

der vermieter des ladens hat ohne vorherige schriftliche kündigung und ohne klage beim amtsgericht auf zwangsräumung, das schloß ausgewechselt.

marina und ihr sohn können also nicht mehr an ihre habseligkeiten, da diese im keller des ladens eingelagert sind.

der vermieter ist in keinem fall berechtigt, in irgendeiner form, das schloß auszuwechseln. ( so steht es im gesetzblatt )

marina war also bei der rechtshilfe gleich am nächsten tag. dort kann man hilfe bekommen, wenn man sich keinen anwalt leisten kann.

dort wurde folgendes festgestellt: ohne bescheid des sozialamtes u.v.m., gibt es keine möglichkeiten für sie und ihren jungen !!!

bis diese anträge ect. bearbeitet sind, bekommt sie keinen rechtsanwalt und bis dahinn ist es mit einer einstweiligen verfügung zu spät. jeder vrichter wird fragen, warum sie erst nach tagen oder wochen kommt. ( aussage eines mir bekannten amtsrichters )

naja, auf der strasse steht sie zwar nicht ( freundin und ehem. schwiegermutter ), aber das geht mal ein paar tage.

kommt noch dazu, daß sie seelisch am untersten ende angelangt ist.

möglicherweise ist ihr alles egal, denn immer fremde hilfe annehmen zu müssen ( freunde und bekannte ), aktzeptiert sie nicht mehr.

der großteil hat die notbremse gezogen, um eine reaktion abzuwarten.

mag sein, das dies der richtige weg ist. oder ???????????????????????????

looser
27.09.2007, 01:49
zum grundstücksverkauf:

auf dem grundstück steht ein großes haus vorne. diese hat der onkel aufgebaut und es gehört ihm.

er lebt im erdgeschoss und im 1.stock seine tochter. jeder steht mit je 25 % im grundbuch.

das haus macht die hälfte des grundstückes aus.

dahinter steht der schwarzbau mit 2 1/2 zimmern und einer wiese

marina hat 25 %, ebenso ihr vater, welcher im ausland lebt.

der onkel ist ein pflegefall und der vordere teil des grunstücks gehört ja ihm und steht so im grundbuch.

wer soll also für den hinteren teil des gründstückes ca. 120.000 euro zahlen

der vater von marina will auch nicht verkaufen

die anderen haben kein geld für eine auszahlung und sind gesetzlich mit dieser entscheidung abgesichert.

.....................nicht so einfach. habe dies selbst überprüft.

looser
27.09.2007, 02:04
alles ist zuletzt passiert am 24.09.07

viele werden sich fragen, was hier nicht stimmt.............

sicher, aber ich kenne marina dummerweise erst ein paar wochen und habe nach 3 wochen gemerkt, das die verfassung von marina extrem abfiel, nachdem trotzdem nichts klappte.

versteht mich bitte nicht falsch, aber ich wollte mir keine familie kaufen. 0k ?

wichtig ist eigentlich der junge, welcher nun eine lehrstelle hat und z.zt. in olching lebt.

er muß nun um 4:30 aufstehen

vorher im norden münchens eine stunde später

das hat der junge nicht verdient !!!

HHelmutS
27.09.2007, 18:28
Hallo Looser,

mich würde interessieren was das für eine "Rechtshilfe" war. Ich war wg. solcher Umgangsformen von Vermietern, schon mehrfach zur Not Samstags beim Notdienst von Amtsgerichten. Dort hat der Rechtspfleger kurz ein Schreiben aufgesetzt, was den Vermieter unmißverständlich aufforderte, die Wohnung wieder frei zu geben.... was der dann auch getan hat, weil er sonst ein Hotelzimmer bezahlen hätte müssen...So müßte das da auch funktionieren.... , wenn das was du schreibst, so richtig ist.

Bei dem ganzen Durcheinander sollte sie zur Caritas und co. gehen, und sich von da helfen lassen. Das der Junge nun so früh raus muß ist sicher nicht schön.... aber er hat, im Gegensatz zu vielen anderen eine Lehrstelle.

:-) Helmut

looser
29.09.2007, 00:36
hallo,- es ist ja keine wohnung, sondern ein ladengeschäft mit keller. es ist so geräumig und mit küche und toilette ausgestattet, das man darin wohnen kann. es gibt daher kein wohnrecht ! die rechtsantragstelle ist in der maxburg in münchen, amtsgericht am lenbachplatz / pacellistraße. mfg,- looser

looser
29.09.2007, 00:39
sie leben in einem ladengeschäft mit keller. daher gilt kein wohnrecht. natürlich muß der vermieter aufmachen, wenn man behauptet, daß persönliche sachen darin sind. der vermieter ist nicht auffindbar oder will nicht auffindbar sein.