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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Winterfußsack


Gast
21.02.2007, 16:06
Hallo,
ich in neu hier und sehr angetan von dieser Seite und dem Forum, erstmal einen Glückwunsch hierzu!

Nun möchte ich dieses Forum gern für mein Problem nutzen und um Hilfe bzw. Erfahrungen bitten.

Ich habe im Oktober 06 für meine Schwerstbehinderten Tochter, die im Rollstuhl sitzt einen Winterfußsack mit Jacke beantragt. Da dieser Fußsack nicht von der Stange zu bekommen ist, sind Fertigungs-, und Materialkosten in Höhe von ca. 450 €. Der Antrag wurde dann von der AOK abgelehnt und nur einen max. Zuschuß i.H.v. 295,80 € als Pauschale in Aussicht gestellt.

Die Begründung war nun folgende: Es handele sich um Kleidungcharakter und somit auch um Einsparung im häuslichen Bereich und daher ist eine Zuzahlung von 125 € erforderlich. Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid wurde nach fast 4 Monaten!!! mit einem Schreiben abgelehnt, ohne das auf meine Begründung eingegangen wurde abgelehnt bzw. nicht stattgegeben. Lediglich ein Vordruck wurde beigefügt, ob ich den Widerspruch aufrecht erhalten wolle oder nicht, zum Ankreuzen *lach*

Nun ja, jetzt habe ich hier in den Urteilen gelesen, dass eine Winterfußsack nichts mit Kleidungscharkter zu tun hat, zumal ich auch eine ärtzliche Bescheinigung vorgelegt habe, aus der hervorgeht, dass diese "Spezialanfertigung" erfoderlich sei, wegen ihrer Größe und der Größe und Beschaffenheit ihres Rollstuhles (Sitzschale etc.)

Nun meine Frage, hat schon mal jemand Erfahrung damit gemacht und einen Rat, ob sich ein Aufrecht erhalten des Widerspruchs lohnt, da ich als Alleinerziehender und berufstätiger Vater zweier Töchter, mir nicht unbedingt eine Zuzahlung leisten kann?

Vielen Dank schon jetzt für die Antworten.

Manfred

Holger
22.02.2007, 13:05
Hallo Manfred,

erst mal HERZLICH WILLKOMMEN hier bei uns! http://www.intakt.info/forum/images/smilies/z_bye.gif

ich in neu hier und sehr angetan von dieser Seite und dem Forum, erstmal einen Glückwunsch hierzu!

Dankeschön! Das freut uns natürlich! http://www.intakt.info/forum/images/smilies/z_whistling.gif

Ob dieses Formblatt "Widerspruch aufrecht erhalten" für sich genommen viel bringt, kann ich dir nicht sagen. Da haben andere wahrscheinlich mehr Erfahrung.

Aber ich würde das auf jeden Fall machen und zur Ergänzung eine Stellungnahme einfordern und ruhig auf das Gerichtsurteil von der Homepage verweisen. Das ist auf jeden Fall noch einen Versuch wert! Nur nicht gleich aufgeben!!

Grüße,
Holger

yvonnejanssen
22.02.2007, 13:31
Hallo Manfred,

die Krankenkasse hat Festbeträge die sie übernehmen und ich denke mal, wenn du nur einen Fußsack genommen hättest, wärst du mit dem Preis hingekommen.
Bei euch würde ja auch noch eine passende Jacke angefertigt und eine Jacke würdest du ja wenn dein Kind nicht behindert wäre auch benötigen.

Widerspreche mit dem Urteil ruhig wie Holger es gesagt hat. Mehr wie ablehnen können sie es nicht.

Liebe Grüße

Yvonne

Manfred
01.03.2007, 15:56
Danke für Eure Antworten!

Ich habe jetzt meinen Widerspruch aufrecht erhalten und auf das Urteil verwiesen, mal sehen was nun kommt. Speziell bin ich gespannt, da die Krankenkasse ja schrieb, es würde ein Kleidungscharakter vorliegen.

Werde Euch hier auf dem laufenden halten.

Gruß - Manfred