Gast
21.02.2007, 16:06
Hallo,
ich in neu hier und sehr angetan von dieser Seite und dem Forum, erstmal einen Glückwunsch hierzu!
Nun möchte ich dieses Forum gern für mein Problem nutzen und um Hilfe bzw. Erfahrungen bitten.
Ich habe im Oktober 06 für meine Schwerstbehinderten Tochter, die im Rollstuhl sitzt einen Winterfußsack mit Jacke beantragt. Da dieser Fußsack nicht von der Stange zu bekommen ist, sind Fertigungs-, und Materialkosten in Höhe von ca. 450 €. Der Antrag wurde dann von der AOK abgelehnt und nur einen max. Zuschuß i.H.v. 295,80 € als Pauschale in Aussicht gestellt.
Die Begründung war nun folgende: Es handele sich um Kleidungcharakter und somit auch um Einsparung im häuslichen Bereich und daher ist eine Zuzahlung von 125 € erforderlich. Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid wurde nach fast 4 Monaten!!! mit einem Schreiben abgelehnt, ohne das auf meine Begründung eingegangen wurde abgelehnt bzw. nicht stattgegeben. Lediglich ein Vordruck wurde beigefügt, ob ich den Widerspruch aufrecht erhalten wolle oder nicht, zum Ankreuzen *lach*
Nun ja, jetzt habe ich hier in den Urteilen gelesen, dass eine Winterfußsack nichts mit Kleidungscharkter zu tun hat, zumal ich auch eine ärtzliche Bescheinigung vorgelegt habe, aus der hervorgeht, dass diese "Spezialanfertigung" erfoderlich sei, wegen ihrer Größe und der Größe und Beschaffenheit ihres Rollstuhles (Sitzschale etc.)
Nun meine Frage, hat schon mal jemand Erfahrung damit gemacht und einen Rat, ob sich ein Aufrecht erhalten des Widerspruchs lohnt, da ich als Alleinerziehender und berufstätiger Vater zweier Töchter, mir nicht unbedingt eine Zuzahlung leisten kann?
Vielen Dank schon jetzt für die Antworten.
Manfred
ich in neu hier und sehr angetan von dieser Seite und dem Forum, erstmal einen Glückwunsch hierzu!
Nun möchte ich dieses Forum gern für mein Problem nutzen und um Hilfe bzw. Erfahrungen bitten.
Ich habe im Oktober 06 für meine Schwerstbehinderten Tochter, die im Rollstuhl sitzt einen Winterfußsack mit Jacke beantragt. Da dieser Fußsack nicht von der Stange zu bekommen ist, sind Fertigungs-, und Materialkosten in Höhe von ca. 450 €. Der Antrag wurde dann von der AOK abgelehnt und nur einen max. Zuschuß i.H.v. 295,80 € als Pauschale in Aussicht gestellt.
Die Begründung war nun folgende: Es handele sich um Kleidungcharakter und somit auch um Einsparung im häuslichen Bereich und daher ist eine Zuzahlung von 125 € erforderlich. Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid wurde nach fast 4 Monaten!!! mit einem Schreiben abgelehnt, ohne das auf meine Begründung eingegangen wurde abgelehnt bzw. nicht stattgegeben. Lediglich ein Vordruck wurde beigefügt, ob ich den Widerspruch aufrecht erhalten wolle oder nicht, zum Ankreuzen *lach*
Nun ja, jetzt habe ich hier in den Urteilen gelesen, dass eine Winterfußsack nichts mit Kleidungscharkter zu tun hat, zumal ich auch eine ärtzliche Bescheinigung vorgelegt habe, aus der hervorgeht, dass diese "Spezialanfertigung" erfoderlich sei, wegen ihrer Größe und der Größe und Beschaffenheit ihres Rollstuhles (Sitzschale etc.)
Nun meine Frage, hat schon mal jemand Erfahrung damit gemacht und einen Rat, ob sich ein Aufrecht erhalten des Widerspruchs lohnt, da ich als Alleinerziehender und berufstätiger Vater zweier Töchter, mir nicht unbedingt eine Zuzahlung leisten kann?
Vielen Dank schon jetzt für die Antworten.
Manfred