Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : therapiefahrrad
hallo, ich bin neu hier bei euch.
mein problem: meiner tochter hannah, 9 j. alt wurde ein rp über ein therapiefahrzeug (fahrrad)ausgestellt und wir haben schon eines in die engere auswahl gezogen, im weitesten sinne ein tamdem. nun sagt der mensch der kk das es dafür keine hilfsmittelnummer geben würde und der arzt so etwas gar nicht verordnen dürfte.hat irgendjemand erfahrung wie das funktionieren könnte?
lg beate
Nilsmamatina
24.01.2007, 22:07
Hallo Beate,
unser Sohn ist 15 und hat jetzt ein Therapietandemdreirad von der Krankenkasse bekommen. Wir mussten lediglich einen Betrag von 250 E dazu zahlen!
Der Weg geht über eine Verordnung ds Kinderarztes der die Notwendigkeit zum Beispiel Integration ins Familienleben, Gleichgewicht, muskulärer Aufbau etc .. bescheinigt. Dann reichst Du einen Kostenvoranschlag des Sanitätshauses bei der zuständigen Kasse ein.
Man kann immer erstmalmit einer Ablehnung rechnen, auf jeden Fall Widerruf einlegen und sich nicht abwimmeln lassen!!!
LG Tina
yvonnejanssen
24.01.2007, 22:16
Hallo Beate,
auch wir haben ein tandem von der KK für unsere Tochter bezahlt bekommen mit einem Eigenanteil von 250€
Wie Tina oben schon beschrieben hat, lasse dein Arzt einen kleinen Bericht schreiben, warum es so wichtig ist.
Folgendes haben wir damals als Brief beigelegt:
Ein Fahrrad mit Schiebeantrieb kann Sarah nur passiv umhergefahren werden.
Eine Erprobung mit dem Tandem Co-Pilot hat ergeben, dass Sarah damit sehr gut zurechtkommt.Darüber hinaus hat das aktive Mitfahren auf einem tandem gegenüber einem Fahrrad mit Schiebeantrieb einen weitaus größeren therapeutischen Effekt:
Die Mobilität durch den Co-Pilot kann deutlich verbessert werden. Es werden die Sinne stimuliert und es findet eine Koorditationsförderung zwischen Armen und Beinen sowie linker und rechter Körperhälfte statt. Des Weiteren wir die Stütz- und Gleichgewichtsreaktion trainiert und die Balanciersichereit gefördert. Es wird Sarah Sicherheit und Selbstständigkeit geboten.
Daraus ergibt sich eine verbeserte Mobilität und Größerer Aktionskreis. Es wird das Verhalten im Straßenverkehr gefördert und natürliche Bewegungsmuster können vertieft werden.
Da auch Sarah ein Recht auf Bewegung und Familienaktivitäten hat, bietet das Tandem die Möglichkeit an den Famileinausflügen aktiv teilzunehmen und somit ist die vollständige Einbindung in das familäre Leben gegeben.
( Siehe dazu auch: AZ B 8 KN 13/97 R )
Des Weierten lade ich dir mal einen Bericht aus dem handicaped Kurier hoch, wo es darum geht, dass auch Hilfsmittel ohne HIlfsmittelnummer von der KK überommen werden müssen.
Liebe Grüße
Yvonne
Hallo Beate,
zunächst mal ein "Spaß" am Rande - ich heiße wie Du und habe auch eine 9jährige (behinderte) Hannah.....
...was euer "Fahrzeug" angeht, schau auch mal, ob es was Vergleichbares MIT Hilfsmittelnummer gibt.
Und wenn das für euch nichts taugt (und vielleicht sogar noch teurer ist als euer gewünschtes), dann suche noch mal das Gespräch mit der Kasse.
So haben wir den gewünschten Jogger per Einzelfallentscheidung bekommen, denn unsere Kasse war einsichtig genug, lieber den billigeren OHNE Hilfsmittelnummer zu zahlen als den teureren MIT Hilfsmittelnummer.
Grüße,
Beate mit Hannah
hallo, euch allen herzlichen dank für die infos bin nochmal zum kinderarzt und der schreibt jetzt hoffenlich das richtige, damit die kk das therapiefahrzeug genehmigt.
hallo beate und hannah, das ist ja sehr lustig, hab schmunzeln müssen, wenn du lust hast zu mailen: hannah1997@gmx.de, glg beate und hannah
yvonnejanssen
26.02.2007, 22:38
Hallo Beate mit Hanna,
ich wünsche euch viel Erfolg und drücke die Daumen, dass ihr das Fahrrad nun bekommt.
Wäre schön, wenn du unshier auf dem Laufenden hälst.
Liebe Grüße
Yvonne
Hallo zusammen.
Wir haben eine Schwerbehinderte Tochter (7) und haben für Sie ein Rollfitz beantragt. Wir hatten es einmal von unserem Sanitätshaus zur Probe und war echt ne Super Sache. Leider hat unsere Krankenkasse es abgelehnt. Weiss vieleicht jemand wie man es begründen kann, damit es doch noch klappen könnte ?
Hallo,
du kannst nur versuchen ein Tandem über eine Spenden-Aktion zu bekomen. zB. Aktion Kindertraum oder Franz Beckenbauer-Stiftung oder ähnliche Sachen.
Du kannst auch die Firma Draisin anschreiben die können dir weiterhelfen da sie diese Sachen herstellen.
Wir haben von dort unser Tandem Fahrrad bekommen und sind super zu frieden damit.
Viel Glück
yvonnejanssen
11.03.2007, 22:39
Hi Heinrich.
und hier ein Urteil wo du dich vielleicht drauf stützen kannst:
"Bewegungsdrang ist Grundbedürfnis"
Behinderte Kinder und Jugendliche haben Recht auf Spezialfahrräder
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) müssen behinderten Kindern und Jugendlichen Spezialfahrräder oder Rollstühle bezahlen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat in 2 Urteilen festgestellt, dass der Drang nach Bewegung und das Erleben von Raum und Geschwindigkeit bei Kindern und Jugendlichen zu den Grundbedürfnissen gehört. Mit dieser Begründung argumentieren Richter des BSG und sprachen einem heute 14-jährigen querschnittsgelähmten Jungen aus baden- Württemberg ein handbetriebenes Rollstuhl-Bike ( Az.: B 3 KF 9/97 ) und einem ebenfalls behindertem Gleichaltrigen aus Westfalen ein Tandemfahrrad ( Az.: B 8 KN 13/97 ) auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zu.
Die Richter urteilten auch dahingehend, dass das handbetriebene Einhängefahrrad für den Rollstuhl des behinderten Jungen geeignet sei, seinen in der Entwicklungsphase verstärkten Bewegungsdrang zu befriedigen und darüber hinaus seine sozialen Kontakte mit gleichaltrigen und auch nicht behinderten Altersgenossen aufrechtzuerhalten. Das Handybike-Zusatzgerät sei für den 14 jährigen Jungen erforderlich im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse. Die durch das Handybike-Zusatzgerät erweiterte Nutzungsmöglichkeit des Rollstuhls könne bei dem jugendlichen Kläger nicht nur den Bereich der Freizeitgestaltung, der in der früheren Entscheidungen häufig auch mit dem in diesem Zusammenhang missverständlichen Begriff "privater Bereich" bezeichnet worden ist, zugeordnet werden. Der Jugendliche benötige, so die Richter, das Zusatzgerät vielmehr umfassend zur Integration in den Kreis gleichaltriger Kinder und Jugendlicher, wozu auch seine jüngeren, nicht behinderten Geschwister zählen. Dies verlange die Erforderlichkeit des Hilfsmittels "im Einzelfall" d.h. dass es auf die individuellen Verhältnisse des Betroffenen abzustellen sei. Die Tatsache, dass das Zusatzgerät den normalen Handbetrieb des Rollstuhls die Zurücklegung größerer Strecken ermögliche, spiele bei dem Jugendlichen nur eine untergeordnete Rolle. Maßgebend sei auch nicht, dass das Zusatzgerät zur Stärkung der Muskulatur beitrage. Dieses Ziel ließe sich durch weniger aufwendiger Geräte oder durch entsprechende krankengymnastische Übungen mit geringerem Aufwand erreichen. Der Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen, wonach die Versorgung mit einer Fahrrad-Rollstuhl-Kombination dann nicht als notwendig anzusehen ist, wenn aus medizinischen Gründen lediglich ein Selbstfahrerrollstuhl erforderlich ist und dieser mit eigener Kraft im üblichen Umfang bewegt werden kann, könne bei Kindern und Jugendlichen in dieser Allgemeinheit nicht beigepflichtet werden, so entschieden die Richter, sei die beklagte Krankenversicherung nicht gehindert, einen Eigenanteil für das Hilfsmittel zu verlangen. Unter dem Gesichtspunkt ersparter Aufwendungen kann vom Versicherten eine Eigenbeteiligung dann verlangt werden, wenn anzunehmen ist, dass er ohne die Behinderung einen allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens angeschafft hätte. Die Krankenkasse ist daher berechtigt, für das beantragte Zusatzgerät die durchschnittlichen Anschaffungskosten eines Handelsüblichen Markenfahrrades als Eigenanteil zu berechnen. Der Senat des Bundessozialgerichts bezifferte den Preis für ein handelsübliches Fahrrad z.Z. auf DM 700,- Sollten sich die Eltern des behinderten Jugendlichen allerdings dazu entscheiden, das Hilfsmittel nur leihweise zur Verfügung gestellt bekommen, kann die Krankenkasse für die laufende Nutzung Nutzungsentgelt verlangen.
In dem zweiten Fall hatten die Eltern für ihren nach unvorhersehbaren Anfällen für mehrere Tage halbseitig gelähmten Sohn ein Therapietandem gekauft. Die Krankenkasse wollte dagegen nur einen Fahrrad-Schiebeantrieb für den Rollstuhl ein sogenanntes "Rollfielts" bezahlen. Auch hier entschieden die Richter des Bundessozialgerichts für den 14-jährigen Jugendlichen aus Westfalen. Sie argumentieren, dass dadurch der Junge nur passiv umhergefahren werden könne, das aktive Mitfahren auf einem Tandem habe demgegenüber aber einen weitaus größeren therapeutischen Effekt. Da die Familie häufig Fahrradausflüge mache, unterstütze das Tandem die mögliche vollständige Einbindung in das familiäre Leben. Allerdings ließen die Richter offen, ob tatsächlich ein DM 5.000,- teures Therapietandem notwendig sei oder ob ein normales Tandem mit Zusatzausstattung ausgereicht hätte. Diese Frage wiesen sie an die Vorinstanz des Landessozialgericht zurück.
Gruß
Yvonne
Danke das ist echt nett. Wir wären echt super Happy wenn das klappen würde. Ich werde mich auf jeden fall melden wenn ich was genaueres weiß. Vielen
lieben Dank
Hallo,
wir sind auch gerade dabei ein "Fahrrad" genehmigt zu bekommen. Angefangen hat es letztes Jahr im Juni mit der Antragstellung eines Rollfiets (leider kommt aufgrund der Behinderung unseres SOhnes nichts anderes in Betracht). Die erste Ablehnung seitens der KK kam dann im Dezember. Ich habe dann gleich Widerspruch eingelegt, auch mit der Begründung der Hilfsmittelnummer und Teilhabe am täglichen Leben usw. Es kam die zweite Ablehnung wieder mit der Begründung: medizinisch nicht notwendig. Die Mutter könnte doch das Kind mit dem Rollstuhl schieben:kopfkratz:
Da aber bis heute noch kein Rechtsbelehrungsbescheid von der Krankenkasse kam, wollte unser Anwalt, den ich jetzt eingeschaltet habe, noch nichts weiter unternehmen. Aber er sagte uns auch, dass die Kasse das Rollfiets bezahlen müsste, weil es eben ein Hilfsmittel mit Hilfsmittelnummer ist.
Jetzt bin ich sehr froh, hier einige Urteile hier zu finden, die uns evtl. auch weiterhelfen können.
Sobald ich wieder was bekomme, Krankenkasse oder Anwalt, sage ich euch wieder Bescheid.
Liebe Grüße
Iris :wink:
hallo yvonne,
heute wurde unser therapiefahrrad von der kk genehmigt. nach einem nochmaligen bericht des kinderarztes und eines telefonats mit dem sachbearbeiter, hat das jetzt innerhalb von 2 wochen geklappt!!!!!!! ich kanns noch gar nicht glauben. unsere geseztliche zuzahlung, laut kk beträgt euro 500,-, finde ich persönlich recht viel, ist wohl aber so
liebe grüsse und ein nettes we
beate und hannah
yvonnejanssen
07.07.2007, 16:24
Hallo Beate,
na es geht doch. Meinen Herzlichen Glückwunsch !!!!
Wir haben damals 500 DM Eigenbeteiligung gehabt.
Ich weiss gar nicht ob andere auch 500€ Zuzahlung hatten, aber vielleicht meldet sich der ein oder andere ja noch dazu.
Tja leider merkt man es in so vielen Dingen, dass die DM einfach nur geändert wurde, indem ein € Zeichen hinter gemacht worden ist.
Nur schade, dass es im gehalt nicht auch so ist.
Troz alledem wünsche ich euch viel Spaß und schöne Ausflüge mit eurem Tandem.
Liebe Grüße
Yvonne
Hallo,
auch wir hätten gerne ein Therapierad für unseren Sohn. Bisher hatten wir immer an das Trets der Fa. Hase gedacht. Wie sieht denn so ein Tandem-Fahrrad aus ? Das Kind sitzt doch dann vorn auf einem SAttel und die Füße sind auf den Pedalen, oder ?
Das wäre für unseren Kleinen nicht so geeignet, da er besser am Körper und an den Füßen festgeschnallt werden sollte.
Welche Behinderungen haben Eure Kinder (die ein Rad bekommen haben) ? Wie hoch war der Eigenanteil ?
Und natürlich: Welches Rad habt Ihr ?
Vielen Dank für Antworten !!!
LG
Michaela
www.winkels-five.homepage.t-online.de
www.autismus-tom.de
yvonnejanssen
13.10.2007, 20:12
Hallo Michaela,
Herzlich Willkommen hier.
Also wir haben ein Tandem vond er Firma Hoening http://www.hoening.eu/
Unsere Tochter braucht auch gewisse Sicherheit auf dem Fahrrad. Der Sattel hat eine Rückenlehne, so dass sie dadurch einen Bauchgurt hat. Des Weiteren haben die Pedalen Riemen, so dass man die Füße fixieren kann.
Sitzen tut sie vorne und man kann so gut sehen was sie so anstellt. Das Fahrrad kann man so einstellen, wenn man fährt, dass ihre pedalen automatisch mittreten. Man kann es jederzeit durch einen Hebel abstellen, so dass sie nur noch passiv mitfährt. Das ist ganz praktisch bei längeren Touren, so dass man schön weiter fahren kann auch wenn das Kind nicht mehr kann.
Schau mal hier ist der Link direkt zum Fahrrad
http://www.hoening.eu/index.php?cms%5BcategoryID%5D=178
und hier der direkte Link zum Zubehör zur Fixierung
http://www.hoening.eu/index.php?cms%5BcategoryID%5D=180
Liebe Grüße
Yvonne
Hallo Yvonne,
danke für den Link !!!
Das mit dem Bauchgurt ist eine prima Lösung !!! Auch, dass das Kind vorne sitzt, denn wir hoffen ja noch, dass unser Sohn irgendwann mal das 'Treten' lernt. Gut finde ich auch, dass der Erwachsene das Lenkrad und die Pekale vorn ausschalten kann. Eigentlich genau richtig für uns.
Dann werde ich mich mal informieren und einen Antrag bei der KK stellen.
Vielen Dank nochmal !!!
LG
Michaela
Daggistar
03.01.2008, 12:00
Hallo,
ich wollte mal generell etwas zu diesem Thema beitragen. Wir haben bei der Firma K&K Radsport (www.kk-radsport.de) ein Tandem gekauft. Dieses hat zwar keine Hilfsmittelnummer und wir haben trotzdem etwas Geld von der Krankenkasse bekommen. Da dieses Tandem wesendlich weniger kostet als ein sogenanntes Therapietandem kommt man damit meistens günstiger weg. Außerdem werden die Tandems bei K&K maßgefertigt und passen dann wenigstens, was man von den normalen Tandems nicht immer behaupten kann.
Ich hoffe das ich hiermit weiterhelfen konnte.
Schöne Grüße
Dagmar