Gast
21.01.2007, 22:49
Moin,
ich fuelle gerade den Antrag auf Bewilligung von Grundsicherungsleistungen fuer meine Tochter aus.
In dem Formular hier sind die Einkommen der Eltern anzugeben.
Ich dachte, die Bewilligung der Leistungen ist von den Einkommen der Eltern unabhaengig und die Intention des Gesetzes ist, dass eine Auskunft unterbleibt/nicht verlangt wird?
Ich bin etwas verwirrt, was ich hier reinschreiben soll, wenn eine solche Auskunft per Gesetz nicht vorgesehen ist?
Viele Gruesse
Hans
ich fuelle gerade den Antrag auf Bewilligung von Grundsicherungsleistungen fuer meine Tochter aus.
In dem Formular hier sind die Einkommen der Eltern anzugeben.
Ich dachte, die Bewilligung der Leistungen ist von den Einkommen der Eltern unabhaengig und die Intention des Gesetzes ist, dass eine Auskunft unterbleibt/nicht verlangt wird?
Ich bin etwas verwirrt, was ich hier reinschreiben soll, wenn eine solche Auskunft per Gesetz nicht vorgesehen ist?
Viele Gruesse
Hans