Volker
07.11.2006, 17:22
Hallo,
wir haben eine fünfjährige Tochter. Sie hat das Merkmal "aG". Aufgrund Ihres Gewichtes (25kg) hat ihr Buggy nun den Geist aufgegeben. Jetzt haben wir auf www.behinderte-kinder.de (http://www.behinderte-kinder.de) (tolle und informative Seite) gelesen, daß man u.U. keine Zuzahlung für einen "Hilfsmittel-Buggy" leisten muß, wenn das Kind älter als drei Jahre ist.
Gibt es hierzu Urteile oder Gesetzestexte auf die man sich berufen kann?
Unsere Krankenkasse (TK) verlangt eine Zuzahlung i.H.v. 100 €.
Vielen Dank schon im Voraus.
wir haben eine fünfjährige Tochter. Sie hat das Merkmal "aG". Aufgrund Ihres Gewichtes (25kg) hat ihr Buggy nun den Geist aufgegeben. Jetzt haben wir auf www.behinderte-kinder.de (http://www.behinderte-kinder.de) (tolle und informative Seite) gelesen, daß man u.U. keine Zuzahlung für einen "Hilfsmittel-Buggy" leisten muß, wenn das Kind älter als drei Jahre ist.
Gibt es hierzu Urteile oder Gesetzestexte auf die man sich berufen kann?
Unsere Krankenkasse (TK) verlangt eine Zuzahlung i.H.v. 100 €.
Vielen Dank schon im Voraus.