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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuzahlung für Buggy


Volker
07.11.2006, 17:22
Hallo,
wir haben eine fünfjährige Tochter. Sie hat das Merkmal "aG". Aufgrund Ihres Gewichtes (25kg) hat ihr Buggy nun den Geist aufgegeben. Jetzt haben wir auf www.behinderte-kinder.de (http://www.behinderte-kinder.de) (tolle und informative Seite) gelesen, daß man u.U. keine Zuzahlung für einen "Hilfsmittel-Buggy" leisten muß, wenn das Kind älter als drei Jahre ist.
Gibt es hierzu Urteile oder Gesetzestexte auf die man sich berufen kann?
Unsere Krankenkasse (TK) verlangt eine Zuzahlung i.H.v. 100 €.
Vielen Dank schon im Voraus.

Volker
08.11.2006, 15:35
Hallo zusammen,

mein Anliegen hat sich mittlerweile erübrigt. Es handelte sich um eine Fehlinfo seitens der TK.
"Selbstverständlich müssen wir für einen Reha-Buggy keine Zuzahlung http://www.intakt.info/forum/images/smilies/smile.gif leisten!" hieß es seitens der TK.

Vielleicht habe ich jemand anderen mit dieser Info helfen können.

Gruß Volker

yvonnejanssen
08.11.2006, 15:37
Hallo Volker,

habe mal im Internet gestöbert und einen Link gefunden.
Es ein PDF Dokument und da schaue mal auf Seite 99
Heil und Hilfsmittel Report 2006 (http://media.gek.de/downloads/magazine/Heil-und-Hilfsmittel-Report-2006.pdf)

Liebe Grüße

Yvonne

yvonnejanssen
08.11.2006, 15:40
Hi Volker,

hups da haben sich ja unsere Beiträge überschnitten :-)

Na super dass es sich geklärt hat.

Liebe Grüße

Yvonne