Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beschaeftigung in einer Werkstatt fuer Behinderten
Moin,
Meine Tochter macht zur Zeit eine Ausbildung in einer Werkstatt fuer Behinderte.
Sie wohnt bei meiner Ex, die Informationen fliessen leider nur sehr spaerlich.
Ich habe mich daher mal im Internet ueber diese Werkstaetten kundig gemacht.
Die Ausbildungsverguetung und die spaetere Entlohnung ist eher ein symbolischer Betrag als ein solides Einkommen.
Wie sollen meine Tochter so langfristig den Lebensunterhalt decken?
Hat damit jemand Erfahrungen?
Gruesse
Hans
Guenther
21.08.2006, 22:44
Hallo Hans,
deine Tochter wird sich ihren Lebensunterhalt in einer Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) kaum verdienen können. Dafür sind die Vergütungen zu gering. Spätestens wenn sie nach dem Eingangsverfahren und nach dem Berufsbildungsbereich in der WfbM verbleibt - was häufig der Fall ist - hat sie gesetzlich einen Anspruch auf Grundsicherung. Jedenfalls, wenn sie sonst kein eigenes Einkommen und kein eigenes Vermögen hat (jeweils mit kleinen Freibeträgen). Hier ist Vorsicht geboten. Eigenes Einkommen können auch Zinserträge sein. Eigenes Vermögen kann ganz plötzlich durch einen Pflichtteil im Erbfall entstehen. Da solltest du also zusammen mit deiner Ex etwas vorsorgen (Stichwort "Behindertentestament"). Von der Grundsicherung wird deine Tochter bestimmt nicht reich, aber es sollte zum Leben reichen. Wie ist es denn sonst: kann deine Tochter selbstständig leben? Oder braucht sie einen Platz in einem Wohnheim oder im Betreuten Wohnen?
Viele Grüße
Günther
Hallo Günther,
Stichwort "Behindertentestament":
Gibt es noch andere Möglichkeiten, als die behinderten Kinder zu enterben (weil sonst dem Staat alles zufällt, wenn er im Heim untergebracht ist).
Liebe Grüße micha
Guenther
23.08.2006, 18:03
Hallo Micha,
ich bin kein Jurist, habe mich aber doch einigermaßen intensiv mit dieser Materie befasst.
Für Basisinformation könntest du in diesem Forum beginnen in der Rubrik "häufige Fragen" --> "Alter" --> "Erben und Vererben".
Um eines gleich vorweg zu nehmen: "enterben" scheint überhaupt keine Lösung zu sein, da der Anspruch auf den gesetzlich zustehenden Pflichtteil vom Sozialhilfeträger auf sich übergeleitet werden kann. Wenn also der behinderte Mensch in einem Wohnheim wohnt und der Sozialhilfeträger für die Kosten aufkommt (in Bayern der Bezirk), dann würde der Sozialhilfeträger von den eingesetzten Erben die Auszahlung des Pflichtteils verlangen und ggf gerichtlich durchsetzen. Der Pflichtteil ist dabei ein Geldbetrag. Das kann für den Erben sehr schwierig werden, wenn er beispielsweise ein Haus, aber kein Barvermögen geerbt hat!
Ein Behindertentestament ist eine Konstruktion, die von Juristen erfunden wurde, und von der Rechtsprechung mit gewissen Einschränkungen akzeptiert ist. Im Gesetz steht sie nicht. Es ist auch nichts, was man als Laie irgendwo abschreiben könnte. Es muss (meiner Ansicht nach) von einem Rechtsanwalt oder Notar wirklich für den Einzelfall erfunden werden. Vor allem Art und Höhe der voraussichtlichen Erbmassen in den aufeinander folgenden Erbfällen, die Art in der der überlebende Ehegatte abgesichert werden soll, die Geschwisterkonstellation, das alles sind Faktoren, die berücksichtigt werden müssen, wenn der Pflichtteil des behinderten Erben "gestaltet" wird. Sehr oft wird das sicher die Vorerbe-Nacherbe-Konstruktion sein mit Dauertestamentsvollstreckung (siehe "häufige Fragen"). Aber es kommt auch der "Einkauf" in ein Wohnheim in Frage. Und vermutlich gibt es auch noch andere Lösungen. Die eleganteste werden sich leider nur die Wenigsten von uns leisten können: dem behinderten Kind so viel zu vererben, dass es auf den Sozialhilfeträger nicht angewiesen ist...
Liebe Grüße
Günther
Der Deutsche Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. hat eine Broschüre zum Thema "Vererben“ herausgegeben. Es geht darin um das sogenannte Behindertentestament, mit dessen Hilfe das Erbe eines Menschen mit Behinderung ganz legal vor dem ansonsten zwangsläufigen und umfassenden Zugriff des Sozialleistungsträgers geschützt werden kann.
Die Infos sind unter http://www.bvkm.de (Direktlink: http://www.bvkm.de/0-10/buecher,recht.html) zu bekommen. Sie können entweder heruntergeladen oder als Broschüre bestellt werden.
Liebe Grüße
Sabine
Hallo Günther, halle Sabine,
ihr habt mir beide weiter geholfen. Ich bin zwar jetzt besser informiert, werde aber um den Gang zum Notar nicht herumkommen.
Liebe Grüße micha http://www.intakt.info/forum/images/smilies/z_love.gif
Hallo Michae,
schön das du bereits Hilfe gefunden hast. Verspätet dann aber dennoch noch von mir ein herzliches Willkommen hier.
Behindertentestament ist sehr wichtig! Und da geht man dann auch nicht zu irgendeinem Notar, sondern fragt bei der Lebenshilfe nach, wer da gut drin ist. Denn es nützt dir (und vor allem dem Kind!) später nichts, wenn der Notar da Mist reinschreibt um es mal krass auszudrücken. Das Kind wir im Übrigen auch nicht enterbt - Das läuft über einen Nacherben. Mittels eines Mediators. Mal einfach ausgedrückt: Deine Tochter erbt das Vermögen, darf es aber nicht ausgeben, da ihr es so vererbt, das es nach ihrem Tod eine weitere Person erbt. Somit darf deine Tochter nur die Gewinne (also Zinsen) aus diesem Erbe ausgeben und wenn sie stirbt erbt das Vermögen eine weitere Person. Falls keiner in der Familie da ist, der dann noch erben kann empfiehlt sich das über eine Organisation laufen zu lassen die sich damit auskennen - Treuhänderisch.
Falls du noch Fragen hast jederzeit her damit :-)
Gruß
Harald
*nur meine persönliche Meinung und ausdrücklich keine Rechtsberatung*
Hallo zusammen!
Noch ein kleiner Nachtrag: Es gibt Listen, die die Lebenshilfe veröffentlicht mit Notaren und Anwälten, die sich in unserem Bereich auskennen. Für Bayern haben wir diese Daten in unserer Datenbank. So findest du Micha dort einen Notar in Bad Kissingen (http://www.intakt.info/67-0-adressdatenbank-bayern.html?flag=1&kreis=Bad+Kissingen&rubrik%5B%5D=recht&view_records=Suchen). Für alle anderen gibt's unter diesem Link bei der Lebenshilfe (http://www.lebenshilfe.de/content/stories/index.cfm/key.750) die Rechtsberaterlisten nach Bundesländern.
Viele Grüße,
Holger