ich habe eine Frage .wie hoch ist der Gdb. nach einer Herzklappen und Herzschrittmacher Implantation.
gr ernesto
yvonnejanssen
26.10.2004, 12:30
Hallo Ernesto,
ich habe gerade mal im Buch nachgeschaut und dort steht:
Nach operativen und anderen therapeutischen Eingriffen am Herzen (z.B. Ballondilatation) in der GdB/MdE-Grad von der bleibenden Leistungsbeeinträchtigung abhängig. Bei Herzklappenprothesen ist der GdB/MdE-Grad nicht niedriger als 30 zu bewerten; dieser Wert schließt eine Dauerbehandlung mit Antikoagulantien ein.
und nach Inplantation eines Herzschrittmachers gibt es 10%
Ob diese beiden Werte nun zusammen gerechnet werden müssen weiß ich nicht. Hinzu kommen dann ja evtl. auch noch die Leistungsbeeinträchtigungen der Person, worüber du nichts geschrieben hast, was dann ja evtl. auch noch berücksichtigt werden muß.
Ich hoffe ich konnte ein bisschen Helfen, gebe aber keine Garantie für die Angaben.
Viele Grüße
Yvonne
gaby1967
26.10.2004, 14:49
Hallo,
den Angaben von Yvonne kann ich nur zustimmen.
Hier findest Du die AHP's (Anhaltspunkte zur gutachterlichen Tätigkeit), welche als Orientierungshilfe bei der Einstufung des GdB gedacht sind. Anhaltspunkte für gutachterliche Tätigkeit - download (http://www.bmgs.bund.de/download/broschueren/K710.pdf)
Es kommt bei der Einstufung einer Herzerkrankung immer auf die vorhandene Leistungsbeeinträchtigung an. Wenn mit dem Einsetzen der Klappe und des Herzschrittmachers die Leistungsfähigkeit auf normal oder annähernd normal ist, kann ich mir nicht vorstellen, daß die Einstufung über die 30% hinausgehen. Es sei denn, die Leistungsbeeinträchtigung ist trotz der chirurgischen Eingriffe immer noch ziemlich massiv oder es liegen außer beim Herzen noch bei anderen Körperteilen oder Organen Beeinträchtigungen vor.
Die beiden GdB-Einstufungen für Klappenersatz und Schrittmacher werden nicht zusammenaddiert, da das Herz als Gesamteinheit angesehen wird. Es ist immer die komplette Leistungsbeeinträchtigung maßgebend egal, ob diese wegen einer Herzklappe, wegen zwei Herzklappen oder auch wegen Herzklappen und Rhytmusstörungen ihr derzeitiges Ausmaß erreicht. Einer ist mit einer "kaputten" Klappe in der Leistung eingeschränkter, als jemand, der zwei kaputte Klappen hat und noch einen Herzschrittmacher. Deswegen bekommt aber der zweite trotzdem weniger an GdB als der erste, weil der zweite weniger Leistungsminderung hat, als der erste.
Nur mal so zur Erklärung ;-)
Gruss Gaby (selbst Marfan-Syndrom und ADHS) mit Maximiliane *25.03.1999 (Ebstein-Anomalie - angeborener Herzfehler), Chantal *17.07.1995 (getestet hochbegabt) und Pascal *01.01.1992 (ADHS mit Entwicklungsverzögerung sowie auditiven und taktilen Wahrnehmungsstörungen)