volmeici
13.11.2005, 11:35
Hallo,
habe gerade von der KK die Ablehnung meines Widerspruchs für einen 2. Reha-Buggy bekommen.
Die Verordnung wurde bereits mit der Begründung, das es nicht möglich ist den vorhandenen Reha-Buggy durch den Fahrdienst täglich von zu Hause zur Schule u. zurück zu transportieren, bei der KK eingereicht.
Daraufhin schickte uns die KK einen Vetragspartner (Sanitätshaus) um unsere Tochter zu vermessen. Wir haben uns einen passenden Buggy ausgesucht. Eine Woche später kam das Sanitätshaus im Auftrag der Kasse mit einem Buggy aus dem Kassenlager, der absolut nicht passend für unsere Tochter war (das gleiche Modell hat sie bis jetzt in der Schule mitnutzen können aber es ist zu klein). Diesen Buggy haben wir nicht angenommen mit dem Hinweis das er von der Größe nicht i.O. ist.
Wieder ein paar Tage später kam dann die Ablehnung der KK mit der Brgründung das es sich um eine Zweit/Doppelversorgung handelt u. diese von der KK gar nicht bezahlt werden dürfe!?
Unseren Widerspruch auf diese Ablehnung haben wir damit begründet das die KK ihre Leistungspflicht mit dem Auftrag zum vermessen unserer Tochter bzw. mit der Lieferung des Buggys aus dem Kassenlager quasi anerkannt hat. Wir haben uns auch eine Bestätigung der Schule geben lassen das unsere Tochter ohne Buggy vom Untericht im Freien bzw. beim vorbereiten auf das selbstständige Leben (einkaufen etc.) ausgeschlossen werde.
Nun haben wir die Ablehnung unseres Widerspruchs erhalten.
Die Begründung diesmal: Der Fahrdienst müsste den Buggy täglich transportieren wie auch Rollikinder müssten auch Kinder mit Buggy transportiert werden.
Auf meinen Hinweis im ersten Widerspruch, das die KK quasi ihre Leistungspflicht anerkannt hat wurde überhaupt nicht eingegangen.
Hat jemand erfahrungen mit Doppel- bzw. Zweitversorgungen gemacht oder kann jemand einen Tip zur rechtlichen Lage bzw. zur Begründung des Widerspruchs auf die erneute Ablehnung geben?
Gruß
Volker
habe gerade von der KK die Ablehnung meines Widerspruchs für einen 2. Reha-Buggy bekommen.
Die Verordnung wurde bereits mit der Begründung, das es nicht möglich ist den vorhandenen Reha-Buggy durch den Fahrdienst täglich von zu Hause zur Schule u. zurück zu transportieren, bei der KK eingereicht.
Daraufhin schickte uns die KK einen Vetragspartner (Sanitätshaus) um unsere Tochter zu vermessen. Wir haben uns einen passenden Buggy ausgesucht. Eine Woche später kam das Sanitätshaus im Auftrag der Kasse mit einem Buggy aus dem Kassenlager, der absolut nicht passend für unsere Tochter war (das gleiche Modell hat sie bis jetzt in der Schule mitnutzen können aber es ist zu klein). Diesen Buggy haben wir nicht angenommen mit dem Hinweis das er von der Größe nicht i.O. ist.
Wieder ein paar Tage später kam dann die Ablehnung der KK mit der Brgründung das es sich um eine Zweit/Doppelversorgung handelt u. diese von der KK gar nicht bezahlt werden dürfe!?
Unseren Widerspruch auf diese Ablehnung haben wir damit begründet das die KK ihre Leistungspflicht mit dem Auftrag zum vermessen unserer Tochter bzw. mit der Lieferung des Buggys aus dem Kassenlager quasi anerkannt hat. Wir haben uns auch eine Bestätigung der Schule geben lassen das unsere Tochter ohne Buggy vom Untericht im Freien bzw. beim vorbereiten auf das selbstständige Leben (einkaufen etc.) ausgeschlossen werde.
Nun haben wir die Ablehnung unseres Widerspruchs erhalten.
Die Begründung diesmal: Der Fahrdienst müsste den Buggy täglich transportieren wie auch Rollikinder müssten auch Kinder mit Buggy transportiert werden.
Auf meinen Hinweis im ersten Widerspruch, das die KK quasi ihre Leistungspflicht anerkannt hat wurde überhaupt nicht eingegangen.
Hat jemand erfahrungen mit Doppel- bzw. Zweitversorgungen gemacht oder kann jemand einen Tip zur rechtlichen Lage bzw. zur Begründung des Widerspruchs auf die erneute Ablehnung geben?
Gruß
Volker