PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : behindertengerechter Autokindersitz


Gast
27.08.2005, 14:29
Hallo zusammen, ich bin die *Mutter von Johannes , er ist 5 Jahre alt und körperbehindert( dyskinetische , dystone Tetraparese 2. Grades nach Hagberg, Dysarthrie ).Nachdem Johannes nicht mehr in den handelsüblichen Autositz Römer King passte , der eine 5-Punktsicherung hat , haben wir einen behinderten gerechten Autokindersitz beantragt, dessen Kostenübernahme 2 .mal abgelehnt worden ist und auch der Wiederspruchsausschuss hat abgelehnt. Uns bleibt jetzt der Weg vor das Sozialgericht.
Zwischenzeitlich haben wir uns diesen Autositz in Eigenleistung zugelegt, da Johannes in einem handelsüblichen Autositz nur noch an 3 Punkten gesichert wäre und dann in kürzester Zeit seitlich rausrutscht.
Hat jemand von Euch Erfahrung oder irgendeinen Tip http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif
Gruß aus Köln, Vera mit Johannes

Kati
28.08.2005, 20:27
Hallo Vera,

leider sind die KK sehr unterschiedlich. Wir haben einen Autositz sofort ohne Probleme bekommen. Er steht euch auf jeden Fall zu. Also wird wohl nur die Klage bleiben.

Hast du evtl. mal im Sanitätshaus oder bei einer Hilfsmittelberatung nach Begründungen oder Infos gefragt? Oft wissen die Leute die diese Sachen verkaufen was auf der Verordnung stehen muß. Oder es hilft wenn ein SPZ oder ein Krankenhaus, bei dem euer Kind regelmäßig untersucht wird, die Verordnung ausschreibt. Aber dafür ist es für diesen Fall wahrscheinlich zu spät.

Viel Glück!!!!!

Gruß Kati

amai
29.08.2005, 01:29
Hallo Vera,
vielleicht hilft euch das weiter, klagt auf jeden Fall!:

Orthopädischer Autokindersitz

Zur Bejahung der Hilfsmitteleigenschaft im Sinne von § 33 Abs. 1 SGB V genügt es, wenn durch das Hilfsmittel in Teilbereichen ein Ausgleich körperlicher Defizite erreicht wird.



Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 22. Mai 2001, Az.: S 41 KR 66/00



Die an einer ausgeprägten Muskelhypotonie leidende Klägerin beantragte bei der beklagten Krankenkasse einen Autokindersitz mit Vier-Punkte-Gurt und Alu-Kopfstütze. Die Beklagte lehnte den Antrag unter Hinweis auf eine Stellungnahme des MDK, der einen handelsüblichen Autositz für ausreichend hielt, ab. Das Sozialgericht gab der gegen den Ablehnungsbescheid eingelegten Klage der Klägerin statt und bejahte die Hilfsmitteleigenschaft des orthopädischen Autokindersitzes. Zur Annahme eines Hilfsmittels im Sinne von § 33 Abs. 1 SGB V genüge es, wenn durch das Hilfsmittel in Teilbereichen ein Ausgleich körperlicher Defizite erreicht werde. Der vollständige Ersatz beziehungsweise Ausgleich des Funktionsausfall sei nicht erforderlich. Vorliegend werde durch den orthopädischen Autokindersitz das Abknicken der Klägerin, das in einem herkömmlichen Kindersitz unweigerlich erfolge, vermieden. Da es sich bei dem Haltegurt- und Stützsystem nicht um ein Sicherheitsgurtsystem im herkömmlichen Sinne handele, sei der Sitz auch kein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Dem Anspruch stehe auch nicht entgegen, dass eine Berücksichtigung im Hilfsmittelverzeichnis gemäß § 128 SGB V fehle, da das Verzeichnis lediglich eine unverbindliche Auslegungshilfe darstelle. Das Sozialgericht bejahte darüber hinaus die medizinische Erforderlichkeit des beantragten Autokindersitzes und führte zur Begründung aus, dass es zu den allgemeinen Grundbedürfnissen bei Kindern gehöre, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Letzteres sei der Klägerin jedoch nur unter Verwendung eines speziellen Autositzes möglich.

LG, amai

Gast
29.08.2005, 14:23
Hallo nochmal,
Kati: Die Sache mit den Verordnungstexten wußte ich, das ist alles korrekt gelaufen. Aber Dank für die Ermutigung !!!
amai :Ich denke wir werden wohl auch weitermachen und klagen. Die Unterlagen sind gestern zu einem befreundeten Anwalt gegangen. Dem werde ich auch Deinen Hinweis auf das Sozialgerichtsurteil aus Dortmund geben. Ich denke er wird es einzusetzen wissen.
Vielen Dank für Deine Ermutigung !! Mut ist ja das was man nie genug haben kann .
lg, Vera [B]

Gast
01.09.2005, 18:59
Hallo,
wir hatten das Problem vor zwei Jahren. Ich habe das Urteil in vollem Wortlaut beim Sozialgericht Dortmund als Abschrift angefordert u. meinem Widerspruch angefügt.
Danach hat alles problemlos geklappt.
Auch die lt. Sanitätshaus üblichen 100 € Selbstbeteiligung bei einem Kindersitz sind bei uns entfallen.

Gruß, Volker