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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hab mal ne frage


Gast
08.09.2004, 09:40
http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif Mein Sohn hat DMD und ich möchter gern ein Tandem haben wo man den rolli dran befestigen kann. Weiß aber nicht ob von der KK so etwas übernommen wird.
Vielleicht kann mir jemand helfen, wäre über jde antwort erfreut.
Konstanze
Moerchen1970@aol.com http://www.intakt.info/forum/images/smilies/biggrin.gif

Gast
09.09.2004, 23:08
Hallo Konstanze,

was meist du mit "Tandem wo man einen Rolli dran machen kann " ?

Sollen damit 2 auf dem Tandem plus einer im Rolli fahren ? Das ist allein vom Fahrverhalten her sehr probölermatisch. "Rollstühle mit Fahrradantriebsteil" ( eine sogenannte Rollfiets,) haben einen Wnedkreis wie ein KleinBus, und lenkt wegen der erforderlichen Lenkungsdämpfung sehr träge, so das man mit dem Fahrverhalten eines Tandems wegen der Lenkung Probleme bekommen kann. So gesehen ist eine einfach Rolfiets, oder baugleiche Dinger von anderen Herstellern, die sichere, und für rollstuuhlgebundene Personen oder Kinder, leicht von der KK zu bekommende Lösung.

:-) Helmut

Gast
10.09.2004, 08:04
Hallo Konstanze,

schau dir mal diese Seite an:
www.rollfiets-club.de
Das könnte was für euch sein. ich glaube, das war es auch, was du meintest, oder http://www.intakt.info/forum/images/smilies/biggrin.gif ?

Tschau Karin65 http://www.intakt.info/iB_html/non-cgi/emoticons/love.gif

Gast
13.09.2004, 12:20
http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif Hallo Helmut

genau so etwas meine ich ( Rollfiets ) .Es ist mir schon klar das es nicht bei einem" normalen" fahrrad funktioniert.
die Ärztin von meinem Sohn sagte, das so etwas nicht übernommen wird von der KK.
Trotzdem danke für die Antwort
und auch Dir danke Karin http://www.intakt.info/forum/images/smilies/laugh.gif

yvonnejanssen
13.09.2004, 17:12
Hallo Konstanze,

schau mal das habe ich beim Bundesverband für Körper und Mehrfachbehinderte gefunden. Vielleicht bringt es dich ja ein Stück weiter:

Hilfsmittel haben die Funktion, ausgefallene Körperfunktionen unmittelbar oder mittelbar zuersetzen. Sie sind der jeweiligen Behinderung angepasst zu gewähren. Sie können vonGehhilfen über Rollstühle bis zu Rollstuhl-Fahrrad-Kombinationen (Rollfiets, Rollstuhlboy)und sogar Umweltkontrollanlagen (computergesteuerte Geräte, mit denen elektrische Geräteein- oder ausgeschaltet, Telefongespräche entgegengenommen, Türen geöffnet, Briefegeschrieben etc. werden können) reichen. Bei Sinnesbehinderungen sind ebenfalls dieentsprechenden Hilfsmittel (Seh-, Hörhilfen) zu gewähren. Für einige Hilfsmittel sindFestbeträge festgesetzt worden. Wählt der Versicherte eine aufwendigere Ausstattung desHilfsmittels, muss er die Mehrkosten selbst tragen, es sei denn, dass eine Versorgung miteinem Festbetrags-Hilfsmittel nicht möglich ist.Liegt eine Kommunikationsbehinderung vor, so sind auch hier die entsprechenden Hilfsmittelzu gewähren. Kann z.B. ein nichtsprechendes Kind ein Kommunikationsgerät mitsynthetischer Sprachausgabe bedienen, so muss dieses von der Krankenkasse finanziertwerden.Nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte sind Hilfsmittel ferner auch dann von derKrankenkasse zu zahlen, wenn sie im Einzelfall für die elementare Lebensbetätigung desbehinderten Menschen oder deren wesentliche Verbesserung im Rahmen der allgemeinenGrundbedürfnisse notwendig sind (z.B. Nahrungsaufnahme, Fortbewegung,Aufrechterhaltung sozialer Kontakte). Beispiele hierfür sind der oben angesprocheneRollstuhlboy oder das Rollfiets. Für Kinder und Jugendliche (bis 14 Jahre) ist auch einHandbike als Hilfsmittel anerkannt, wenn es dazu dient, das Spielen mit gleichaltrigen nichtbehinderten Kindern zu ermöglichen.
Hilfsmittel, die nicht der Leistungspflicht der Krankenkassen unterliegen, können unterUmständen im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Sozialhilfeträger zu finanzieren sein.


Viele Grüße

Yvonne

HHelmutS
13.09.2004, 20:49
Hallo Konstanze,

hat die Ärztin nur gesagt, das die KK die Kosten für eine Rollfiets nicht übernehmen würde, oder hat sie sich deswegen auch geweigert eine Verodnung dafür auszustellen ? Die Rollfiets ist ein anerkanntes Hilfsmittel und wird bei Kindern mit "großen Gehproblemen" "problemlos" von der KK ( wenn es denn keine private mit tückischem Vertrag ist ) übernommen. Wenn die Ärztin dir keine Verordnung gausstellen sollen wollte, beschwer dich über sie bei ihrer kassenärztlichen Vereinigung. Je nachdem wie deine KK drauf ist, sagt die auch deiner Ärztin bescheid, wie das mit einer Rollfiets ist.

Nur so zur Verdeutlichung wie leicht man son ding, für so ein Kind von der KK bekommt : Wir bekamen, wachstumbedingt, und weil das 2. wegen mir eine Sonderanfertigung ist (eines von www.vanraam.nl aus Holland, mit 4 Rädern ), schon 2 solcher Hilfsmittel, ohne größere Probleme von der KK. Dabei gilt wie immer das Motto : nur nicht Bange machen lassen.

:-) Helmut