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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Behindertenausweis


Nikos Mama
29.06.2005, 11:45
Hallo liebe Leser,
wir haben z.Zt. folgendes Problem, meine Bekannte hat für Ihre Tochter ( 2Jahre DS ) im Behindertenausweis nur 50% und H bekommen. Einspruch wurde abgelehnt. Nun sind wir auf der Suche ob es vielleicht ein Urteil gibt auf welches man sich berufen kann. Unser Sohn Niko hat sofort 80% und b,G und H bekommen. Bei der gleichen Behörde in der gleichen Stadt ( Hamburg ).
Würde mich über eine baldige Antwort freuen und sage schon mal danke http://www.intakt.info/forum/images/smilies/biggrin.gif Sandra

Holger
29.06.2005, 12:21
Hallo Sandra!

Erst mal herzlich willkommen hier! http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif

Zu deiner Frage: Ein GdB wird ja immer individuell festgestellt, also gibt es prinzipiell keine allgemeingültigen Gerichtsurteile, die das bestimmen. Was es gibt, sind die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht", die du unter http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/ findest. Daran kann man sich orientieren und evtl. feststellen, ob vielleicht eine eklatante Fehleinschätzung bezüglich des GdB vorliegt. Rechtsverbindlich sind diese jedoch nicht.

Ich weiß nicht, wie es bei euch anderen aussieht, aber ich würde jetzt mal rein aus dem Bauch heraus sagen: Dass ein zweijähriges Kind ständig begleitet werden muss (MErkzeichen 'b'), in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr eingeschränkt ist (Merkzeichen 'g') und hilflos ist (Merkzeichen 'h') ist sowieso klar. Die Frage ist, wie das bei der Feststellung des GdB ausgelegt wird. Bei der Pflegestufe wäre das ja ein Argument gegen die Einstufung, weil das ja bei allen anderen auch so ist.

Was haben andere für Erfahrungen? Würd mich jetzt auch echt mal interessieren, wie das mit Kleinkindern so gehandhabt wird.

Grüße,
Holger http://www.intakt.info/forum/images/smilies/wink.gif

amai
29.06.2005, 21:34
Hallo Nikos mama und Holger,
hier dazu eine sehr gute Seite, die auf dieses Problem speziell beim Down-Syndrom eingeht.
Ich würde auf jeden Fall Klage einreichen , wenn der Widerspruch abgelehnt wurde!
Leider sind die Versorgungsämter sehr unterschiedlich in ihren Beurteilungen, auch bei ein und demselben Krankheitsbild.

Den wichtigsten Teil zitiere ich mal (es gibt auch ein Musterschreiben für den Widerspruch auf der Seite):
http://www.down-syndrom.org/ausw.shtml



Nach einem Tagungsprotokoll des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung aus dem Monat November 1993, sei es "bei fast allen Kindern mit Trisomie 21" nicht mehr gerechtfertigt, "einen GdB von 100 anzunehmen. Im Säuglingsalter sei eine differenzierte Begutachtung allerdings noch nicht möglich. Hier könne nur allgemein angenommen werden, dass eine Schwerbehinderung - und damit ein GdB von 50 - vorliege. Eine differenzierte Beurteilung gelinge erst dann, wenn das Ausmaß der Entwicklungsrückstandes erkennbar sei.

Zur Frage des Vorliegens von Hilflosigkeit ("H") sei im Einzelfall zu prüfen, ob im Rahmen der wegen der Behinderung durchgeführten Frühförderung Hilfen in einem Ausmaß notwendig seien, die den Umfang der Hilfsbedürftigkeit bei gesunden gleichaltrigen Kindern überschritten,"

Dies bedeutet konkret, dass bei neugeborenen Kindern mit Down-Syndrom, die keine weiteren gravierenden organischen Beeinträchtigungen haben, in der Regel ein GdB von 80 festgestellt werden wird und das Merkzeichen "H" dann vergeben wird, wenn aus dem ärztlichen Befundberichten zweifelsfrei ersichtlich ist, dass ein besonderer Aufwand für Frühförderung und der erforderlichen Therapien notwendig ist. Gegebenenfalls müssen die Eltern dies selbst vortragen.

Hierzu ist zu bemerken, dass im Hinblick auf die steuerlichen Erleichterungen wesentlich allein das Merkzeichen "H" ist. Die Höhe des GdB ist bei Vorliegen des Merkzeichens "H" irrelevant. Daher sollte auf jeden Fall Widerspruch und ggf. Klage gegen solche Bescheide erhoben werden, die das Merkzeichen "H" versagen.

Wenn die Merkzeichen "G" und "B" versagt werden sollten die Eltern ebenfalls Widerspruch einlegen und ggf. Klage erheben. Hierzu sagt das o.a. Protokoll des Sachverständigenbeirats eindeutig, " im Säuglings- und Kleinkindalter ist der GdB nach dem Grade zu bemessen, der sich bei Erwachsenen mit der gleichen Gesundheitsstörung ergibt. ... Entsprechendes gilt - mit Ausnahme von Hilflosigkeit (Merkzeichen "H") - auch für alle übrigen Nachteilsausgleiche. Bei diesen ist nicht zu prüfen, ob bei Säuglingen oder Kleinkindern tatsächlich diesbezügliche behinderungsbedingte Nachteile vorliegen oder behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstehen."

Daraus folgt u.E., dass weiterhin wegen der bei Menschen mit Down-Syndrom nach wie vor vorhandenen Orientierungsschwäche bzw. -losigkeit und der besonderen Gefahren im Straßenverkehr (Weglaufen, Nicht-Beherrschen der Verkehrsregeln) die Zuerkennung der Merkzeichen "G" und "B" auch im Kleinkindalter gerechtfertigt ist.

Nach unserem derzeitigen Informationsstand werden - jedenfalls in Nordrhein-Westfalen - weiterhin die Merkzeichen "G" und "B" ab Geburt festgestellt.

Viel Erfolg bei der Durchsetzung der Ansprüche für Ihr Kind!


Gerade vom Hamburger Versorgungsamt habe ich schon öfter gehört, das es nicht nachvollziehbar beurteilt.

Viel Erfolg und liebe Grüße,
amai

Gast
30.06.2005, 07:08
Hallo Sandra,

Herzlich willkommen in unserem Forum http://www.intakt.info/forum/images/smilies/biggrin.gif

Die Frage bzgl. des Grades der Schwerbehinderung ist eine der schwierigsten überhaupt und kann nicht allgemein beantwortet werden. @amai hat ja schon das wichtigste dazu gepostet.

Alle Kinder die wir in und um Köln kennen und die eine Trisomie 21 haben, wurden mit mind. 80% sowie G,B und H vom Versorgungsamt eingestuft. Eine niedrigere Einstufung (insbesondere ohne die von mir genannten Merkzeichen) ist nicht hinnehmbar und notfalls muß man eben mit einer Klage nachhelfen.
I.d. Regel wird der Ausweis bei unseren Kindern für 5 Jahre ausgestellt. Danach erfolgt dann (je nach Entwicklungsstand) eine individuelle Einstufung. In den ersten 5 Jahren kann man keinerlei Test´s etc. durchführen, um herauszufinden, welche Einschränkungen bestehen. Ab dem 6. Lebensjahr ist dies anders und es kann eine individuelle Beurteilung erfolgen, die dann auch sehr negativ ausfallen kann (für die Einstufung der Schwerbehinderung). Je besser sich das Kind entwickelt und je weniger Defizite desto geringer der Grad der Schwerbehinderung.

Fakt ist aber, das Kinder mit DS von Geburt an mind. 80% und die o.g. Merkzeichen erhalten, da eine Prüfung nicht möglich ist. Die Diagnose "DS" reicht dafür vollkommen aus. Kommen noch andere gesundheitliche Einschränkungen dazu (Herzfehler etc.) dann gibt es immer 100%!

Falls ihr das ganze nicht selber machen wollt ein Tip: Werdet Mitglied beim VDK (www.vdk.de) und lasst euch von einem der Anwälte dort beraten. Die Mitgliedschaft kostet 48,-- Euro pro Jahr. Ich möchte fast wetten, das ein Brief von dort euer Problem löst.

Viel Erfolg!

Liebe Grüße
Harald

Gast
02.07.2005, 08:38
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten, wir werden es auf jeden Fall versuchen. Habe die Informationen schon weitergeleitet und der Brief ist schon in Bearbeitung. Ich werde Euch von dem Ergebnis wissen lassen.
Ich bin ja schon einige Zeit hier registriert und bis dato ein eher stiller Mitleser.
Für den Fall das wir versäumt hatten uns vorzustellen, holen wir das jetzt mal nach :
Wir sind Sandra und Lefti aus Hamburg. Unser Sohn Alexander wurde 1999 geboren und Nikolas kam im Oktober 2003 mit DS zur Welt. Nikolas ist organisch total gesund und wir sind mit seiner Entwicklung bisher recht zufrieden.
Für ein näheres Kennenlernen könnt Ihr uns auf unserer HP besuchen
Nikos Welt (http://www.nikoland.beep.de)

Ein schönes Wochenende noch LG Sandra

Holger
02.07.2005, 10:17
Hi Sandra!

Sag mal, stimmt da was nicht, mit dem Link? Komme immer auf ner Seite raus, wo ich mir polyphone Klingeltöne runterladen soll ... http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif

Ach jetzt hab ich was probiert: Es war ein 'e' zuviel... http://www.intakt.info/forum/images/smilies/wink.gif Hab's im Link geändert.
Find die Seite übrigens echt schön!

Liebe Grüße,
Holger