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clawi_anna17
08.06.2005, 19:43
Hallo an alle,
Sorry, dass ich zu spät euch Info, muss schnell hier schreiben, hoffentich gucken euch hier bald vorbei.
Ich kann euch empfehlen, wenn euch interessante Film gucken will.
Die Sendung: Florian mit Down Snydrom muss zurück im Heim
Wann: 08. Juni 2005
Uhrzeit: 20.15 Uhr
www.rtl.de
Wenn euch nicht sehen, glaub irgendwann wiederholen.
Viele Grüße von
Anna
Hallo Anna http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif
Deine Nachricht habe ich zu spät gelesen. Aber ich habe den Film trotzdem gesehen. Meine Frau hat die Fernsehzeitung studiert und daher haben wir ihn auch aufgezeichnet.
Und noch ein Hinweis für alle, die den Film nicht gesehen haben, ihn aber gerne sehen möchten: Wir haben den Film sowie die anschließende Reportage SternTV (nur den DS-Bericht) auf DVD aufgezeichnet. Gegen Unkostenerstattung (DVD und Porto) senden wir jedem gerne eine Kopie davon zu.
Liebe Grüße
Harald
clawi_anna17
09.06.2005, 19:26
Hallo Harald,
Ich habe auch Stern TV über DS geguckt, ganz interessant. Ein Jahr später oder irgendwann kommt Wiederholung in die Sendung. Ich habe schon 2 mal die Film über DS geguckt. Ich will alle Behinderung gern in TV gucken.
Gruß Anna
Hinweis auf eine wirklich sehr gelungene und unbedingt sehenswerte Dokumentation:
Er sollte sterben, doch Tim lebt! Eine Abtreibung und ihre Folgen
Mi. 22.06.2005
20.15 bis 21.00 Uhr
Phoenix
Wiederholung I:
Do. 23.06.2005
07.30 bis 08.15 Uhr
Phoenix
Wiederholung II:
Do. 23.06.2005
14.00 bis 14.45
Phoenix
Im Juni 1995 trat der Paragraf 218 mit einer Neuregelung in Kraft: Die "embryopathische Indikation" wurde gestrichen und die bis dato bestehende zeitliche Begrenzung für Schwangerschaftsabbrüche wegen einer Behinderung oder Schädigung vor der Geburt ("22-Wochen-Frist") wurde aufgehoben. Zeitgleich entfiel auch die Beratungspflicht für Schwangere und im Rahmen der nunmehr "medizinischen Indikation" können Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nun praktisch bis unmittelbar vor der Geburt ohne vorherige Beratung und die Einhaltung einer Bedenkzeit vorgenommen werden.
Tim hätte aufgrund dieser Regelung sterben können und sollen. Als seine Mutter 1997 in der 26. Woche mit ihm schwanger ist, diagnostizieren die Ärzte ein Down-Syndrom (Trisomie 21). Die Mutter will das Kind "so" auf keinen Fall. Als sie mit Suizid droht, bekommt ein junger Assistenzarzt der gynäkologischen-geburtshilflichen Station der Städtischen Kliniken in Oldenburg den dienstlichen Auftrag: Schwangerschaftsabbruch durch Einleitung einer Frühgeburt. Er verabreicht ihr das Wehen auslösende Hormon Prostaglandin.
Normalerweise ist dies das Todesurteil für ein Baby. Doch Tim kommt lebend zur Welt. In der Erwartung, dass er bald stirbt, wird er neun Stunden ohne intensive ärztliche Behandlung liegen gelassen.
Durch die Umstände seiner Geburt werden sein Gehirn, seine Lunge und seine Augen geschädigt. Monatelang steht sein Leben auf der Kippe.
Tims leibliche Eltern bleiben bei ihrer Entscheidung: Sie wollen nichts mit dem Jungen zu tun haben. Ein halbes Jahr nach der Geburt findet sich eine Pflegefamilie, die Tim aufnimmt. Dort lebt er bis heute, inzwischen ist er sieben Jahre alt.
"Der Junge könnte es viel besser haben", sagt der Pflegevater, "wenn die Spätabtreibung nicht gewesen wäre."
Auch für den Arzt, der damals die Abtreibung vornahm, ist der "Fall Tim" noch nicht erledigt. Kürzlich wurde der Mediziner zu einer Geldstrafe verurteilt. Nicht wegen der Spätabtreibung, die war legal, sondern wegen unterlassener Hilfeleistung danach.
Der Arzt beschreibt offen sein Dilemma: "Erst sollte ich das Kind umbringen, um die Mutter zu retten. Dann sollte ich alles tun, um Tim am Leben zu halten. Dabei hatte ich ihn durch die Abtreibung doch schwer geschädigt."
Das Beispiel Tim stellt das Angebot der Spätabtreibung in Frage. Längst gelten Ungeborene im sechsten Monat der Schwangerschaft als lebensfähig. Oft wird alle medizinische Kunst aufgewendet, um "Frühchen" zu retten. Oft auch dann, wenn sie so früh zur Welt kommen, dass kaum die Möglichkeit besteht, dass sie später ohne Beeinträchtigungen leben können.
Kann es vor diesem Hintergrund vertretbar, legal sein, ein Kind im selben Alter sterben zu lassen, weil es eine angeborene Behinderung hat...?
Unter http://www.tims-delfintherapie.de ist Tims Geschichte zu lesen.
Hallo Tipsie,
danke für den Hinweis. Habe von der Geschichte "Tim" schon öfters gehört. Schön, daß Du den aktuellen Hinweis auf die Doku dazu bringst. Ich denke, der Fall ist symptomatisch für die "Denke" in unserer Zeit. Habe das konkret in eins meiner Foren eingebracht, das mit Behinderung nun wirklich nichts am Hut hat.
AUFKLÄRUNG ist ALLES.
lg Pauline
clawi_anna17
16.06.2005, 18:24
Hallo Tipsie,
Ich kenne Tim schon im TV gesehen,als ich Video aufgenommen hat. Danke für dein dazu Tipp! Super gemacht!
Gruß Anna