amai
21.06.2005, 17:33
Hallo,
gerade habe ich folgendes gefunden, das für den einen oder anderen vielleicht interessant sein könnte:
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=9073:
Verein Schwerbehindertenhilfe hilft bei sozialrechtlichen Problemen
Eine neuartige Hilfestellung für behinderte Mitbürger bietet jetzt die Schwerbehindertenhilfe e.V. an. Die Gesundheitsexperten helfen Menschen, die vom Versorgungsamt eine umstrittene Beurteilung ihrer Behinderung bekommen haben.
Der Hattinger Verein, dessen Gemeinnützigkeit beantragt ist, bewertet durch unabhängige Fachärzte die medizinische Einschätzung im Bescheid des Versorgungsamtes. Die Mediziner haben selbst lange für Versorgungsämter gearbeitet und geben dem Patienten Hinweise, ob sich ein Widerspruch gegen den Bescheid lohnt. Der Verein bietet außerdem eine außergerichtliche Rechtsvertretung an und unterstützt den Patienten auf Wunsch bei einer erforderlichen Klage vor dem Sozialgericht. Erste Informationen können Betroffene unter der Service-Rufnummer 0180 / 5000 476 oder auf der Homepage www.schwerbehindertenhilfe-ev.de erhalten. Dort erfahren sie zusätzlich alles über die erheblichen Erleichterungen (steuerlich und arbeitsrechtlich), die ein höherer Grad der Behinderung mit sich bringen kann.
Das Prinzip ist einfach: Ein Patient legt zunächst beim Versorgungsamt zur Fristwahrung Widerspruch gegen den Bescheid ein. Danach wendet er sich an die Schwerbehindertenhilfe e.V. und fordert das Versorgungsamt auf, seine Akten an den Verein zu senden. Dessen erfahrene Fachärzte werten die Unterlagen aus und erstellen ein Gutachten zur Begründung des Widerspruchs. Die Rechtsanwältin des Vereins teilt dem Patienten mit, ob der Widerspruch aufrechterhalten bleiben soll (Kosten für den Patienten: 129 ?). Bei entsprechender Begründung spricht das Versorgungsamt ihm bereits im Widerspruchsverfahren den ge-wünschten Grad der Behinderung zu. Es kann aber auch passieren, dass die Ärzte nach eingehender Prüfung den Widerspruch für aussichtslos halten. Dann wird dem Patienten empfohlen, auf weitere Maßnahmen zu verzichten. Für diese Leistung zahlt er 70 ?.
Der Patient kann bei einer Ablehnung des Widerspruches die Rechtsanwältin der Schwerbehindertenhilfe e.V. mit seiner außergerichtlichen Rechtsvertretung beauftragen. Er kann auch vor dem Sozialgericht gegen den Bescheid des Versorgungsamtes klagen. Hierbei hilft ihm entweder die bundesweit tätige Kanzlei Dr. Knaup, die mit der Schwerbehindertenhilfe e.V. zusammenarbeitet, oder jeder andere Fachanwalt.
LG, amai
gerade habe ich folgendes gefunden, das für den einen oder anderen vielleicht interessant sein könnte:
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=9073:
Verein Schwerbehindertenhilfe hilft bei sozialrechtlichen Problemen
Eine neuartige Hilfestellung für behinderte Mitbürger bietet jetzt die Schwerbehindertenhilfe e.V. an. Die Gesundheitsexperten helfen Menschen, die vom Versorgungsamt eine umstrittene Beurteilung ihrer Behinderung bekommen haben.
Der Hattinger Verein, dessen Gemeinnützigkeit beantragt ist, bewertet durch unabhängige Fachärzte die medizinische Einschätzung im Bescheid des Versorgungsamtes. Die Mediziner haben selbst lange für Versorgungsämter gearbeitet und geben dem Patienten Hinweise, ob sich ein Widerspruch gegen den Bescheid lohnt. Der Verein bietet außerdem eine außergerichtliche Rechtsvertretung an und unterstützt den Patienten auf Wunsch bei einer erforderlichen Klage vor dem Sozialgericht. Erste Informationen können Betroffene unter der Service-Rufnummer 0180 / 5000 476 oder auf der Homepage www.schwerbehindertenhilfe-ev.de erhalten. Dort erfahren sie zusätzlich alles über die erheblichen Erleichterungen (steuerlich und arbeitsrechtlich), die ein höherer Grad der Behinderung mit sich bringen kann.
Das Prinzip ist einfach: Ein Patient legt zunächst beim Versorgungsamt zur Fristwahrung Widerspruch gegen den Bescheid ein. Danach wendet er sich an die Schwerbehindertenhilfe e.V. und fordert das Versorgungsamt auf, seine Akten an den Verein zu senden. Dessen erfahrene Fachärzte werten die Unterlagen aus und erstellen ein Gutachten zur Begründung des Widerspruchs. Die Rechtsanwältin des Vereins teilt dem Patienten mit, ob der Widerspruch aufrechterhalten bleiben soll (Kosten für den Patienten: 129 ?). Bei entsprechender Begründung spricht das Versorgungsamt ihm bereits im Widerspruchsverfahren den ge-wünschten Grad der Behinderung zu. Es kann aber auch passieren, dass die Ärzte nach eingehender Prüfung den Widerspruch für aussichtslos halten. Dann wird dem Patienten empfohlen, auf weitere Maßnahmen zu verzichten. Für diese Leistung zahlt er 70 ?.
Der Patient kann bei einer Ablehnung des Widerspruches die Rechtsanwältin der Schwerbehindertenhilfe e.V. mit seiner außergerichtlichen Rechtsvertretung beauftragen. Er kann auch vor dem Sozialgericht gegen den Bescheid des Versorgungsamtes klagen. Hierbei hilft ihm entweder die bundesweit tätige Kanzlei Dr. Knaup, die mit der Schwerbehindertenhilfe e.V. zusammenarbeitet, oder jeder andere Fachanwalt.
LG, amai