Gast
07.11.2002, 13:24
Hallo,
ich wollte mal fragen, welche verschiedenen Möglichkeiten der Integration in Kindergärten es tatsächlich gibt, da das Thema für mich noch sehr neu ist.
Unsere Tochter Katharina ist aufgrund einer Ataxie (als Funktionsstörung des Kleinhirns) entwicklungsverzögert. Was bedeutet, daß sie sich vor allem im motorischen Bereich sehr langsam entwickelt und auch das Spielverhalten nicht altersentsprechend ist. (Behindertenausweis mit 50%) Sie sollte nächstes Jahr im Herbst in den Kindergarten, denn dann ist sie 3 1/2 Jahre alt und die Therapeuten der Frühförderung meinen, sie bräuchte unbedingt die Förderung eines heilpädagogischen Platzes möglichst integrativ.
Da wir bald aufs Land umziehen habe ich mich mal schlau gemacht über die Möglichkeiten, die unser neuer Wohnort in die Richtung bietet und festgestellt, daß es dort zwar einen Kindergarten mit Integrationsgruppe gibt, der aber zur Nachbargemeinde gehört und uns deshalb ein Bewerber auf den einzig freien Platz aus dieser Gemeinde in jedem Fall vorgezogen werden müßte. Damit ist natürlich sehr schwer zu kalkulieren.
Jetzt habe ich von der Möglichkeit der Integration einzelner behinderter Kinder in einen Regelkindergarten gehört, bei der dann eine zusätzliche Kraft angestellt werden würde, um das Kind entsprechend zu fördern. Das fände ich natürlich toll, weil ich dann gerne den Kindergarten am Ort ansprechen würde, der auch nur fünf Gehminuten entfernt liegt und damit unsere Tochter viel besser in die Dorfgemeinschaft reinwachsen würde.
Kann mir jemand sagen, welche rechtlichen Grundlagen ich dabei beachten müßte, und welche Stelle genau, die Sache bezahlt. Wir sind in Bayern, evtl. das Landratsamt?
Ich würde einfach gerne genauer Bescheid darüber wissen, bevor ich mit dem Kindergarten sprechen, um besser argumentieren zu können.
Erstmal vielen Dank und sorry, daß der Text gar so lang wurde
Michaela
ich wollte mal fragen, welche verschiedenen Möglichkeiten der Integration in Kindergärten es tatsächlich gibt, da das Thema für mich noch sehr neu ist.
Unsere Tochter Katharina ist aufgrund einer Ataxie (als Funktionsstörung des Kleinhirns) entwicklungsverzögert. Was bedeutet, daß sie sich vor allem im motorischen Bereich sehr langsam entwickelt und auch das Spielverhalten nicht altersentsprechend ist. (Behindertenausweis mit 50%) Sie sollte nächstes Jahr im Herbst in den Kindergarten, denn dann ist sie 3 1/2 Jahre alt und die Therapeuten der Frühförderung meinen, sie bräuchte unbedingt die Förderung eines heilpädagogischen Platzes möglichst integrativ.
Da wir bald aufs Land umziehen habe ich mich mal schlau gemacht über die Möglichkeiten, die unser neuer Wohnort in die Richtung bietet und festgestellt, daß es dort zwar einen Kindergarten mit Integrationsgruppe gibt, der aber zur Nachbargemeinde gehört und uns deshalb ein Bewerber auf den einzig freien Platz aus dieser Gemeinde in jedem Fall vorgezogen werden müßte. Damit ist natürlich sehr schwer zu kalkulieren.
Jetzt habe ich von der Möglichkeit der Integration einzelner behinderter Kinder in einen Regelkindergarten gehört, bei der dann eine zusätzliche Kraft angestellt werden würde, um das Kind entsprechend zu fördern. Das fände ich natürlich toll, weil ich dann gerne den Kindergarten am Ort ansprechen würde, der auch nur fünf Gehminuten entfernt liegt und damit unsere Tochter viel besser in die Dorfgemeinschaft reinwachsen würde.
Kann mir jemand sagen, welche rechtlichen Grundlagen ich dabei beachten müßte, und welche Stelle genau, die Sache bezahlt. Wir sind in Bayern, evtl. das Landratsamt?
Ich würde einfach gerne genauer Bescheid darüber wissen, bevor ich mit dem Kindergarten sprechen, um besser argumentieren zu können.
Erstmal vielen Dank und sorry, daß der Text gar so lang wurde
Michaela