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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kuranspruch


Benni
02.06.2004, 10:19
Hallo Ihr alle !
Stimmt es ,dass wir durch die neue Gesundheitsreform auch mit behinderten Kindern nur noch alle 4 Jahre zur Kur dürfen???
Ich wollte eigentlich 2005 wieder eine Kur beantragen , dann wären es erst drei Jahre, habe aber gestern gehört, dass es nur noch alle 4 Jahre geht. Gesagt hat es mir eine Mutter mit behinderter Tochter, die vergeblich versucht hat für dieses Jahr eine Kur zu bekommen.
Gruß Anja

maika
07.06.2004, 22:57
Hallo,
die offizielle Regelung ist 4 Jahre, die inoffizielle Regelung liegt im Ermessen der Krankenkasse und des MDK.

Ich kenne Mütter die JEDES Jahr zur Kur gehen mit ihren behinderten Kindern, es ist jedes Mal ein Kampf mit KK und MDK und Widerspruch und evtl. persönliche Vorstellung beim MDK, aber es ist möglich.

Ich war letztes Jahr das erste Mal in Kur, habe gerade meinen Widerspruch gegen eine Ablehnung der diesjährigen Kurmaßnahme laufen.
Sollte ich dieses Jahr nicht in Kur gehen können, werde ich garantiert für nächstes Jahr wieder beantragen.

Man ist durch das behinderte Kind in einer großen psychosozialen Streßsituation und eine Kur ist ja auch dazu da, bereits bestehende Erkrankungen deren Verschlimmerung zu verhindern und eine Stabilisierung des psychischen und physischen Gesundheitszustandes zu erreichen.

Versuche einfach, eine Kur zu beantragen, den Antrag so detailliert wie möglich ausfüllen zu lassen, nicht nur die Standardfomulierungen, sondern Situationsbeschreibung
und bei einer Ablehnung sofortiger Widerspruch mit ausführlicher Schilderung deiner persönlichen Situation, evtl. weitere ausführliche Arzt und Terapheutenberichte und natürlich das Angebot, dich persönlich beim MDK zur Begutachtung vorzustellen(darauf hat man ein Recht).

Viel Glück!

Und, wir müssen halt immer darum kämpfen, egal mit wem, um was, egal ob KK, Pflegekasse, MDK Ämter, Gerichte.

Laß dich auf keinen Fall abspeisen und Widerspruch lohnt sich oft.