Guenther
28.02.2006, 21:41
Nach einer Mitteilung des Bezirks Oberbayern ist der Platz in einer Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) eine Leistung der Eingliederungshilfe, für die kein Kostenersatz gefordert wird. Demnach könnte also ein Mensch in einer WfbM Einkommen und Vermögen zum Beispiel aus einer Erbschaft haben, ohne dem Bezirk aus diesem Einkommen bzw Vermögen die Kosten für seinen Platz in der WfbM ersetzen zu müssen. Wenn man die Subsidiarität des Sozialhilferechts betrachtet erscheint mir diese Mitteilung doch etwas ungewöhnlich. Hat jemand von euch schon praktische Erfahrung gemacht? Wisst ihr von jemand, der tatsächlich keinen eigenen Kostenbeitrag leisten muss? Oder umgekehrt: dass er leisten muss?