Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Grundsicherung und Unterhaltszahlungen
Moin, Moin,
Ich habe eine Frage zu den Leistungen der Grundsicherung Unterhalt, wenn das Kind nur bei einem Elternteil wohnt und bislang (als Minderjaehriger) Unterhalt bezog.
Hier steht:
"Ein Unterhaltsanspruch stellt einsetzbares Vermögen dar. Wird tatsächlich eine Unterhaltszahlung geleistet, handelt es sich hierbei um Einkommen des Berechtigten, das seine Grundsicherungsleistung mindert."
und weiter:
"Besteht der Unterhaltsanspruch gegenüber Kindern oder Eltern, findet eine Anrechnung jedoch nicht statt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von jährlich 100.000 EUR liegt."
Eine groessere Widerspruechlichkeit habe ich selten gelesen.
Heisst das nun, dass Unterhalt in jedem Fall einzufordern ist und daher den Anspruch auf Grundsicherung mindert (1. Teil) oder kann Grundsicherung unabhaengig unabhaengig davon gewaehrt werden (2. Teil).
Hat jemand Erfahrung, wie das gehandhabt wird?
Hans
Wolfgang
06.05.2004, 10:36
Hallo Hans,
wie alt ist denn Dein Kind?
Ciao,
Wolfgang
Ueberaechsten Monat 18 und besucht die Foerderschule.
Hans
Wolfgang
07.05.2004, 11:24
Hallo Hans,
offen gestanden kenne ich mich nicht so gut auf dem Gebiet aus, aber ab 18 Jahre entfällt - soweit ich weiß - die Trennung in Barunterhaltspflicht (also Unterhalt) und Betreuung, und es muss zwischen beiden Eltern neu verhandelt werden.
Wenn das Kind im Heim ist, dann ist es relativ einfach, weil insgesamt lediglich 26 Euro an Kosten anfallen.
Bei der Grundsicherung werden die Bruttolöhne der Angehörigen, also Mutter, Vater, Geschwister (evtl. Kinder, sofern es sich um alte Menschen handelt) verrechnet. Dieser Betrag muss unter 100 000 Euro liegen. Ob zusätzlich ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber Vater UND Mutter besteht, kann ich Dir leider nicht genau sagen, aber vielleicht findest Du unter http://www.papa.com/paPPa-Forum/ weitere Informationen.
Ciao,
Wolfgang
P.S.: Zum Thema "volljährig und Unterhalt" schau mal unter http://www.kanzlei-doehmer.de/Vollj_29.htm
Zitat[/b] ( @ --)]
Hallo Wolfgang,
danke fuer die Antwort.
Du schreibst:
"offen gestanden kenne ich mich nicht so gut auf dem Gebiet aus, aber ab 18 Jahre entfällt - soweit ich weiß - die Trennung in Barunterhaltspflicht (also Unterhalt) und Betreuung, und es muss zwischen beiden Eltern neu verhandelt werden."
Das ist alles klar. Aber wenn ein beh. 18 jaehriger im Haushalt der Eltern oder nur eines eines Elternteils lebt, dann kann man ja schlecht davon sprechen, dass keine Betreuung mehr notwendig ist.
Es haette ja sein koennen, dass da einer genaueres weis.
Danke,
Hans
Hallo Hans,
deine Frage ist einfach zu beantworten, denn wenn t a t s ä c h l i c h Unterhalt gezahlt wird, dann stellt dies Einkommen des Kindes dar.
Der Unterhalt selbst kann aber nicht gefordert werden, solange dein Jahreseinkommen unter 100.000 € liegt.
Wie lange geht Deine Tochter denn noch zu der Förderschule? Meine Stieftochter besucht zurzeit auch noch eine Förderschule. Sie ist im Dezember 2003 18 Jahre alt geworden. Sie erhält nun rückwirkend eine Grundsicherungsrente, der von meinem Mann geleistete Unterhalt wurde davon abgezogen. Nach Beendigung der Schule wird sie in einer beschützenden Werkstatt arbeiten. Wir brauchen dann keinen Unterhalt mehr zu zahlen. Der dann vorher abgezogene Unterhalt wird der Grundsicherungsrente dann wieder zugeschlagen. Es muss lediglich ein neuer Antrag mit den veränderten Einkommensverhältnisses abgegeben werden.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Beste Grüße
Olympia
Olympia,
Danke für die Info, man erfährt ja sonst wenig über das Thema.
Sohn geht noch bis Anfang 2005 zur Förderschule.
Deine Stieftochter wohnt bei euch oder bei der Mutter?
Hat sich die Mutter ab Volljährigkeit auch am Unterhalt beteiligt?
Leider ist das Verhältnis zu meiner Ex nicht besonders, als das man diese Fragen in Gelassenheit und im Einvernehmen regeln könnte. Schade drum.
Hans
Hallo Hans,
meine Stieftochter wohnt bei ihrer Mutter. Die Mutter hat sich nicht am Barunterhalt der Tochter beteiligt. Wir haben aber auch nicht darauf gepocht, weil wir keinen Stress mit ihr wollten. Das Verhältnis zur Ex ist auch nicht gut. Mit Volljährigkeit des Kindes haben wir allerdings das hälftige Kindergeld von der Unterhaltszahlung abgezogen (77 Euro). Hätte Sie dann gemeckert, hätten wir auf Neuberechnung unter Einbeziehung ihres Einkommens bestanden. Sie hat es aber so hingenommen und deswegen haben wir die letzten Monate bis die Förderschule zu Ende war (diesen Monat) die monatliche Unterhaltszahlung geleistet. Dies auch darum, weil meiner Stieftochter quasi angedroht wurde, sie in ein Heim unterzubringen. Da unsere Unterhaltszahlungen weiterliefen und sie jetzt die Grundsicherungsrente bekommt, "darf" sie bei ihrer Mutter wohnen bleiben. Ob das so gut ist, wird sich noch herausstellen.
Alles Gute für Dich
Olympia