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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwerbehinderungsanerkennung


Gast
23.02.2006, 19:47
Unser Sohn Tim (3 1/2) leidet an Duchenne Muskeldystrophie.

Er hat heute seinen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen G und B, sowie 50 % bekommen. Wir hatten eigentlich auch aG und H beantragt. Wurde aber beides abgelehnt. Ist das für dieses Alter normal? (Noch geht es ihm ja eigentlich gut.)

Was mich am meisten stört, dass das Versorgungsamt die Krankheit erst ab 01.01.2005 - wir haben den Antrag am 10.12.05 gestellt - anerkennt. Obwohl wir es rückwirkend ab Geburt beantragt hatten.
Gibt es da etwa eine Verjährungsfrist, oder hat der zuständige Sachbearbeiter das evtl. "nur überlesen"?

Danke für Eure Antworten

yvonnejanssen
23.02.2006, 21:57
Hallo Claudia,

wir haben damals den Schwerbehindertenausweis beantragt als unsere Tochter bereits 2 jahre alt war. Wir haben die Schwerbehinderung Rückwirkend ab Geburt bekommen.

Kann dein Kind laufen? Was kann er alleine? Du schreibst im Moment geht es ihm noch gut, kenne leider den Krankheitsverlauf nicht und vielleicht kannst du mal näheres schreiben.

Liebe Grüße

Yvonne

Gast
24.02.2006, 11:06
Den Krankheitsverlauf hier jetzt näher zu beschreiben, würde ausarten. Am besten kannst Du den auf der Homepage der Aktion Benni & Co. (www.abc-online.org) nachlesen.

Tim kann zur Zeit eigentlich fast alles, was ein gesundes 3 1/2jähriges Kind auch kann. Nur langsamer und umständlicher, weil die Kinder Probleme mit der Feinmotorik haben.
Außerdem verliert er auf Grund der Muskelschwäche oft das Gleichgewicht und stolpert.
Erst heute Morgen meinte er wieder es seinem Zwillingsbruder nachahmen zu müssen und ist bei uns im Haus die Treppe freihändig hinabgestiegen. Auf der letzten Stufe verlor er das Gleichgewicht und viel bäuchlings auf die Lippe. Dadurch dass er auch weniger Kraft in den Armen hat, konnte er sich hier auch nicht mehr abstützen.
(Würde soetwas evtl. auch als Einspruchsbegründung beim Versorgungsamt zählen? Oder muss immer ein ärztliches Attest eingereicht werden?)

Ich hatte übrigens gerade mit der Dame beim Versorgungsamt telefoniert, warum der Zeitpunkt der Behinderung nicht ab Geburt anerkannt wurde. Als Antwort bekam ich, dass dies aus dem Befundunterlagen der Kinderärztin hervorgeht. Klasse, oder?!
Ich hab jetzt erst mal pro Forma Einspruch eingelegt um die Frist einzuhalten und mir die Unterlagen der Ärztin angefordert um den Einspruch dann evtl. nachträglich begründen zu können.
Gruß
Claudia