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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkommensteuererklärung


Gast
08.12.2005, 15:49
Hallo,

mein Sohn hat einen Grad der Behinderung von 100 und zusätzlich H. Deshalb habe ich auf dem Vordruck der Steuererklärung 15.000 km á 0,30 € angesetzt. Das Finanzamt teilte mir mit, dass pauschal nur 3000 km berücksichtigt werden können, alles weitere auf Nachweis. Wer hat damit Erfahrungen?

Danke für hilfreiche Tipps und liebe Grüße ins Forum
Katrin

Holger
08.12.2005, 17:50
Hallo Katrin!

Das ist schon so, wie dein Finanzbeamter sagt. Näheres findest du auch auf unserer Seite zum Schwerbehindertenausweis (http://www.intakt.info/69-0-schwerbehinderung.html).

Für alles, was über 3000Km hinaus geht, musst du zum Nachweis ein Fahrtenbuch führen und kannst dann auch bis zu 15.000 Km behinderungsbedingte Fahrten steuerlich geltend machen.
Dazu gehören grundsätzlich alle Kraftfahrzeugkosten, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, also nicht nur die unvermeidbaren Kosten zur Erledigung privater Angelegenheiten, sondern in angemessenem Rahmen auch die Kosten für Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten, soweit die Fahrleistung für Privatfahrten 15 000 km im Jahr nicht übersteigt. Die Fahrtkosten werden mit einem Kilometersatz von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer berücksichtigt. Höhere Aufwendungen sind nicht berücksichtigungsfähig.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob dir das bei Merkzeichen H auch anerkannt wird. Hast du noch weitere Merkzeichen, z.B. aG oder G?

Viele Grüße,
Holger http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif

volmeici
11.12.2005, 00:49
Hallo Katrin,
wir reichen bei unserem Finanzamt immer eineTabelle mit den Spalten GRUND, ORT und ENTFERNUNG ein das wurde bis jetzt problemlos anerkannt.
Unsere Tochter hat in ihrem Behindertenausweis allerdings die Merkzeichen H, aG u. G.

Gruß, Volker

Gast
15.12.2005, 12:56
Hallo Katrin,
15.000 km können mit Merkmal a.G. geltend gemacht werden.
Sie sind nachzuweisen oder glaubhaft zu machen.
Habe bisher nur einmal vom Finanzamt mitgeteilt bekommen, dass ich ein Fahrtenbuch führen soll.
Konnte aber durch ein Schreiben glaubhaft machen, dass ich tatsächlich 15.000 km im Jahr fahre.
Dazu zählten auch Urlaubsfahrt mit Pkw in Ausland und andere Privatfahten. Wichtig: Eintrag Merkmal "a.G." im Behindertenausweis.

amai
16.12.2005, 10:57
Hallo Katrin und alle anderen , die es interessiert,

einen guten Überblick über die Nachteilsausgleiche findet man hier:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html
zu deiner Frage zitiere ich hieraus:
Bei behinderten Menschen, bei denen ein GdB von mindestens 80 oder von mindestens 70 und eine Geh- und Stehbehinderung (Merkzeichen G) vorliegt, können auch Kraftfahrzeugkosten *für Privatfahrten in angemessenem Rahmen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG neben dem Pauschbetrag berücksichtigt werden. Das Gleiche gilt auch für behinderte Menschen mit einem GdB von 70, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind (Merkzeichen G). *Im allgemeinen wird ein nachgewiesener oder glaubhaft gemachter Aufwand von 3.000 km jährlich für angemessen erachtet. Da ein Kilometersatz von 0,30 € zugrunde gelegt wird, ergibt sich ein berücksichtigungsfähiger Aufwand von 900 € im Jahr. Benutzt ein behinderter Mensch kein eigenes Kraftfahrzeug, so können in den genannten Fällen auch nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Aufwendungen für andere Verkehrsmittel (z. B. Taxi) in angemessenem Umfang als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden; werden daneben behinderungsbedingte Kraftfahrzeugkosten geltend gemacht, ist die für Kraftfahrzeugkosten im allgemeinen als angemessen anzusehende jährliche Fahrleistung von 3.000 km entsprechend zu kürzen. Bei behinderten Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert *(Merkzeichen aG), *blind (Merkzeichen Bl) oder hilflos (Merkzeichen H) sind, sind grundsätzlich alle Kraftfahrzeugkosten, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, eine außergewöhnliche Belastung, also nicht nur die unvermeidbaren Kosten zur Erledigung privater Angelegenheiten, sondern in angemessenem Rahmen auch die Kosten für Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten. Soweit die Fahrleistung für Privatfahrten 15.000 km im Jahr übersteigt, ist die Grenze des Angemessenen in aller Regel überschritten. Die Fahrtkosten werden mit einem Kilometersatz von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer berücksichtigt. Höhere Aufwendungen sind nicht berücksichtigungsfähig.

Also bei Merkzeichen *H* kann man bis 15.000 KM angeben die man nachweisen muss ODER glaubhaft machen kann.
Bekannte haben sich ein Formular gebastelt wo sie alle Fahrten auflisten. Das ist glaube ich nicht so detailliert , also nicht tägliche Eintragungen mit Zählerstand vorher/hinterher sondern z.Beispiel 5 x wöchentlich 20 KM Hin-Rückfahrt Schule, 2 mal wöchentlich 8 KM Hin-Rückfahrt zur Ergotherapie, 2 mal wöchentlich Grosseinkauf Hin-Rückfahrt 10 KM ,Urlaubsfahrt 840 KM... etc.
Dazu lässt er sich den Kilometerstand am Anfang und Ende des Jahres von seiner Werkstatt mit Tüv-Zulassung schriftlich bestätigen, das reicht er zusammen ein, bisher immer ohne Probleme

Auch immer wieder sehr empfehlenswert ist das Steuermerkblatt des BVKM:
http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/steuermerkblatt.pdf

LG, amai