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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betreuung im heilpaedag. Kindergarten


Konstantin56
22.04.2004, 21:09
Hallo

ich habe einige Beitraege zum Thema Kindergarten gesehen. Eure Meinung zu unserer folgenden 2. Aspekten die uns derzeit betreffen, wuerden mich daher interessieren.

1.
Kann eine heilpaedagoischer Kindergarten nachdem er unseren Sohn (5 J, mehrfachschwerbehindert u.a. blind und geistig behindert) bei sich aufgenommen hat nach geraumer Zeit entscheiden, ihn nur noch begrenzt z.B. von morgens bis mittags zu betreuen. Begruendung dafuer ist, dass seine nach einigen Monaten ploetzlich aufgetretene Empfindlichkeit gegenueber Umgebungsgeraeuschen im Kindergarten und das damit verbundene Schreien unseres Sohnes dem insbesondere dem Personal nicht zugemutet werden kann. Er fuehlt sich nur wohl, wenn man ihm ueberdurchschnittliche Aufmerksamkeit zukommen laesst und ist zugegebener massen recht "stur" und natuerlich von uns aufgrund der schwierigen Vergangenheit sehr verwoehnt.

Zur Info: Der Kindergarten ist nicht ueberbelegt, es sind ausreichend Betreuungskraefte da. Die reduzierte Betreuung erfolgt nun schon seit mehreren Monaten.

2.
Wir haben darauf hin eine Einzelbetreuung beantragt. Interessanterweise wurde im Rahmen der Bewilligung angesprochen, das Pflegegeld und das Blindengeld zur Finanzierung dieser Pflegekraft heranzu ziehen. Ist so was ueblich?

Ueber Euer Feedback zu diesen beiden Punkten wuerde ich mich freuen.

Gruss
Konstantin

yvonnejanssen
22.04.2004, 21:53
Hallo Konstantin,

also ich denke, dass es doch irgendiwe verständlich ist, dass euer Kind bezüglich Umgebungsgeräusche Empfindlich reagiert. Ich weiss nicht wie wir uns verhalten würden wenn wir Blind wären und die Geräusche evtl. nicht zuordnen könnten. Finde es schon traurig, das das Personal das Problem nicht in den Griff bekommt und mir scheint sie sind da überfordert.
Wir hatten damals für unsere Tochter eine 1:1 Betreuung ( Zivi ) und da interssierte unser Pflegegeld nicht. Der Zivi wurde über die Eingliederungshilfe bezahlt.

Viele Grüße

Yvonne

Gast
23.04.2004, 07:33
Hallo Konstantin,

ich kann mich hier dem von Yvonne nur anschliessen. Und das soll ein heilpädagogischer KiGa sein ?

Was die Sache mit dem Blindengeld und dem Pflegegeld betrifft: Meines Wissens nach können sie dieses Geld überhaupt nicht antasten!! Das Pflegegeld ist für euch, weil ihr euren Sohn pflegt. Und wenn er täglich von morgens bis mittags im KiGa ist steht euch dieses selbstverständlich weiter zu!! Was das Blindengeld betrifft bin ich mir nicht sicher, aber auch hier gilt eigentlich das gleiche. Es dienst dazu die Nachteile der Blindheit ein wenig aufzufangen. Aber nicht um den KiGa zu finanzieren!

Aber wie gesagt: Ohne Gewähr!!

Schöne Grüße und Alles Gute
Harald

Gast
23.04.2004, 07:35
Ich hab noch was vergessen: Das Pflegegeld wird ja grundsätzlich nirgendwo als Einkommen gerechnet. Weder bei der Steuer, noch bei möglicher Sozialhilfe. Und daher wird es bei dem KiGa ganz sicher nicht anders sein.

Gruß
Harald

Gast
23.04.2004, 09:28
Hallo Konstantin,

was das Blindengeld betrifft gilt § 67 BSHG Abs. 1 für die hüusliche Pflege kann das Blindengeld bis zu 70 % gekürzt werden. Abs. 3 gilt, wenn ein öffentlich rechtlicher Träger Kosten übernommen hat, dann darf das Pflegegeld höchstens um 50 % gekürzt werden.
So ist es leider.
Gruss Ralf

amai
23.04.2004, 12:31
Hallo http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif,
leider kann ich den download nicht lesen, aber betrifft das nicht nur das Pflegegeld dass vom Sozialamt gezahlt wird?
LG, amai

Gast
23.04.2004, 12:47
Hallo Amai,
ich versuche nochmal den Anhang unterzubringen zum Blindengeld. Vielleicht klappt es ja nun.
Gruß Ralf