Konstantin56
22.04.2004, 21:09
Hallo
ich habe einige Beitraege zum Thema Kindergarten gesehen. Eure Meinung zu unserer folgenden 2. Aspekten die uns derzeit betreffen, wuerden mich daher interessieren.
1.
Kann eine heilpaedagoischer Kindergarten nachdem er unseren Sohn (5 J, mehrfachschwerbehindert u.a. blind und geistig behindert) bei sich aufgenommen hat nach geraumer Zeit entscheiden, ihn nur noch begrenzt z.B. von morgens bis mittags zu betreuen. Begruendung dafuer ist, dass seine nach einigen Monaten ploetzlich aufgetretene Empfindlichkeit gegenueber Umgebungsgeraeuschen im Kindergarten und das damit verbundene Schreien unseres Sohnes dem insbesondere dem Personal nicht zugemutet werden kann. Er fuehlt sich nur wohl, wenn man ihm ueberdurchschnittliche Aufmerksamkeit zukommen laesst und ist zugegebener massen recht "stur" und natuerlich von uns aufgrund der schwierigen Vergangenheit sehr verwoehnt.
Zur Info: Der Kindergarten ist nicht ueberbelegt, es sind ausreichend Betreuungskraefte da. Die reduzierte Betreuung erfolgt nun schon seit mehreren Monaten.
2.
Wir haben darauf hin eine Einzelbetreuung beantragt. Interessanterweise wurde im Rahmen der Bewilligung angesprochen, das Pflegegeld und das Blindengeld zur Finanzierung dieser Pflegekraft heranzu ziehen. Ist so was ueblich?
Ueber Euer Feedback zu diesen beiden Punkten wuerde ich mich freuen.
Gruss
Konstantin
ich habe einige Beitraege zum Thema Kindergarten gesehen. Eure Meinung zu unserer folgenden 2. Aspekten die uns derzeit betreffen, wuerden mich daher interessieren.
1.
Kann eine heilpaedagoischer Kindergarten nachdem er unseren Sohn (5 J, mehrfachschwerbehindert u.a. blind und geistig behindert) bei sich aufgenommen hat nach geraumer Zeit entscheiden, ihn nur noch begrenzt z.B. von morgens bis mittags zu betreuen. Begruendung dafuer ist, dass seine nach einigen Monaten ploetzlich aufgetretene Empfindlichkeit gegenueber Umgebungsgeraeuschen im Kindergarten und das damit verbundene Schreien unseres Sohnes dem insbesondere dem Personal nicht zugemutet werden kann. Er fuehlt sich nur wohl, wenn man ihm ueberdurchschnittliche Aufmerksamkeit zukommen laesst und ist zugegebener massen recht "stur" und natuerlich von uns aufgrund der schwierigen Vergangenheit sehr verwoehnt.
Zur Info: Der Kindergarten ist nicht ueberbelegt, es sind ausreichend Betreuungskraefte da. Die reduzierte Betreuung erfolgt nun schon seit mehreren Monaten.
2.
Wir haben darauf hin eine Einzelbetreuung beantragt. Interessanterweise wurde im Rahmen der Bewilligung angesprochen, das Pflegegeld und das Blindengeld zur Finanzierung dieser Pflegekraft heranzu ziehen. Ist so was ueblich?
Ueber Euer Feedback zu diesen beiden Punkten wuerde ich mich freuen.
Gruss
Konstantin