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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : MDK - Spina-bifida / Hydrocephalus


Gast
27.03.2002, 21:23
Hallo zusammen ,mein Sohn Tobias fast 8 Monate hat vom MDK auf anhieb Pflegestufe 1 bekommen und das ohne wenn und aber hab da wohl ein guten Griff gemacht.Das gute war denke ich das ab dem 1.1.02 das Katheterisieren mit angerechnet wird sowie auch die KG ,es hatt sich endlich was geändert ,und in einem halben Jahr werde ich auf Pflegestufe 2 pochen denn mit einer SB kann man ja nie laufen können.Wer Lust hat mir zu mailen bitte gerne beantworte alle emails!! Meine gegründete Selbsthilfe/ Kleinkindergruppe REGENBOGEN hat das nächste Treffen am 5.4.02 !!
Alles Gute bis dahin Tanja
http://www.intakt.info/forum/non-cgi/emoticons/tounge.gif

yvonnejanssen
28.03.2002, 00:29
Hallo Tanja,

es freut mich, dass hier auch mal positive Erfahrungen reingeschrieben werden. Dein Eintrag wird sicher einige motivieren so früh wie möglich Pflegegeld zu beantragen, denn viele denken, dass man kein Pflegegeld bekommt wenn ein Kind noch so klein ist. Aber wie man anhand Deines Eintrages sieht, wird auch der MDK langsam einsichtig und scheint die Kinder zu berücksichtigen http://www.intakt.info/forum/images/smilies/smile.gif
Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg bei der Höherstufung auf 2 in einem halben Jahr.
Viele Grüße
Yvonne

Isa
01.04.2002, 21:53
Hallo Tanja,

zunächst mal herzlichen Grlückwunsch, dass alles so problemlos bei Euch geklappt hat. Ich schlage mich auch gerade mit diesem Thema herum - ich muss endlich mal in Gänge kommen, und den Antrag fertigmachen. Welche KG turnt Ihr? Wieviel Zeit könnt Ihr anrechnen? Wir turnen 3-4 tägl. netto je 15 min. nach Vojta. In welcher Stdt wohnt Ihr? Wo findet das angesprochene Treffen statt?

Lieben Gruß, Isa

Gast
01.04.2002, 22:11
Hallo Tanja,

auch ich habe einen kleinen Sohn (2 Jahre) mit Hydrozehalus internus und Spina befida. Ich muss ihn 5 x tägl. katheterisieren und bekomme keine Zeit angerechnet, weil dies als Behandlungspflege eingestuft worden ist. Wie meinst Du das, dass dies ab 01.01.02 anders geregelt ist? Kannst Du mir helfen. Würde mich sehr über eine Mail freuen.

Meine Mail Adresse lautet: ElaLobenstein@t-online.de

Viele Gruüße aus Thüringen

Ela

Gast
23.04.2002, 12:11
hallo tanja...

wir haben klage vor dem sozialgericht eingelegt, da sie carina von 3 auf 2 runtergestuft haben. sie haben weder das katheterisieren noch die einläufe gewertet. das sei alles behandlungspflege. jetzt hab ich deine nachricht gelesen. wenn das echt so wäre, dass sie jetzt auch katheterisieren zählen würden, dann hätten wir eigentlich die stufe 3. carina ist 11. kannst du mir vielleicht mal mailen oder einen tipp geben? oder kann man das vielleicht schon irgendwo nachlesen? aus welchem bundesland kommst du?

ich würde mich über eine antwort riesig freuen.

liebe grüße

moni

meine email-adresse ist: monisunlight@aol.comhttp://www.intakt.info/forum/images/smilies/smile.gif

Friedel
25.04.2002, 20:22
hallo moni,
hier mal eine endscheidung des sozialgerichts dortmund, vieleeicht hilft dir das weiter:

Vertrauensschutz für Pflegebedürftige

Pflegekassen dürfen irrtümlich zu hoch festgesetztes Pflegegeld in der Regel nur dann herabsetzen, wenn sich die Pflegebedürftigkeit des behinderten Menschen nachträglich verringert hat.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer 18jährigen geistig behinderten Frau aus Dortmund, der 1996 von der AOK Westfalen-Lippe Pflegegeld nach der Pflegestufe II bewilligt worden war. Bei einer Nachuntersuchung schätzte der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) nunmehr den Pflegebedarf geringer ein. Die AOK-Pflegekasse kürzte daraufhin das Pflegegeld von 410 Euro auf 205 Euro monatlich (Pflegestufe I).

Die behinderte Frau wehrte sich gegen diese Entscheidung erfolgreich vor dem Sozialgericht: Das Gericht verurteilte die AOK zur Weiterzahlung des Pflegegeldes in der bisherigen Höhe, weil in der Pflegebedürftigkeit keine wesentliche Änderung eingetreten sei. Vielmehr sei die Klägerin von Anfang an richtigerweise der Pflegestufe I zuzuordnen gewesen. Die auf einer Fehlbeurteilung des MDK beruhende zu hohe Leistungsbewilligung könne mangels Verringerung des Pflegebedarfs nach Ablauf einer Frist von 2 Jahren nicht mehr zurückgenommen werden.

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 31.01.2002, Az.: S 12 P 149/00

Gast
27.04.2002, 23:05
Hallo Tanja,
auch bei mir war der MDK wieder um fest zu stellen ob meiner Kleinen weiterhin die Pflegestufe 1 zusteht.Sie ist jetzt 19 Monate. Ich habe die Dame gefragt ob die Gymnastik angerechnet wird und sie sagte nein nur der Weg dahin und das Warten dort.Ich selber turne mit meiner Maus täglich bis zu viermal nach Vojta und sie meinte es heißt ja Krankengymnastik ,hat also was mit der Krankenkasse zutun und nicht mit der Pflegekasse.Wir kommen aus Krefeld und ich kann mir nicht vorstellen das es verschiedene Gesetze gibt es sind doch Bundesgesetze oder??
Würde mich freuen wenn Du dazu näheres sagen könntest.
lieben Gruß Roswitha und Kids