yvonnejanssen
24.04.2004, 14:29
Hallo ihr,
hier eine Mail zur weiterleitung ins Forum in der Hoffnung, dass der ein oder andere seine Erfahrungen mitteilen kann.
Bin auf Eurere Seite leider am Mittwoch gelandet und hätte Fragen an das gesamte Forum ,könnt ihr ihn bitte weiterleiten ?:
habe einen 7 jährigen 100 % Kb -behinderten Sohn. Durch viele Gutachten bestätigt ist er kein Kind in einer Regelschule mit Integrativunterricht. Gegen meinen Willen ist er vom Vater in eine Regelschule eingeführt worden. Ich wolltre ihm die Chance nicht verwehren. Jetzt ist klar das er dort nicht gefördert wird, sondern wie der Schulleiter sagt - er wird mit durchgezogen und muß nach 4 Jahren in eine *KB - oder Sonderschule. Der Vater gibt keine Zustimmung zu einem erneutem VO-SF Verfahren.
Wer hat auch solche Erfahrungen gemacht, daß ein Elternteil sich der Behinderung nicht stellt und durch das gemeinsame Sorgrecht wichtige Angelegenheiten bojkotiert.
Die zweite Frage wäre: Durch die Beantragung des alleinigen Sorgrechts vor Gericht habe ich Prozeßkostenhilfe beantragt. Der Richter hat zu meinem A-Konto Unterhalt den Pflegegeldbeitrag mit 20% angerechnet. Ist das Pflegegeld nicht unantastbar und kein Einkommen. Wer kann mir konkrete Hinweise dazu geben ??
Mit Dank und Gruß
M.
Viele Grüße
Yvonne
hier eine Mail zur weiterleitung ins Forum in der Hoffnung, dass der ein oder andere seine Erfahrungen mitteilen kann.
Bin auf Eurere Seite leider am Mittwoch gelandet und hätte Fragen an das gesamte Forum ,könnt ihr ihn bitte weiterleiten ?:
habe einen 7 jährigen 100 % Kb -behinderten Sohn. Durch viele Gutachten bestätigt ist er kein Kind in einer Regelschule mit Integrativunterricht. Gegen meinen Willen ist er vom Vater in eine Regelschule eingeführt worden. Ich wolltre ihm die Chance nicht verwehren. Jetzt ist klar das er dort nicht gefördert wird, sondern wie der Schulleiter sagt - er wird mit durchgezogen und muß nach 4 Jahren in eine *KB - oder Sonderschule. Der Vater gibt keine Zustimmung zu einem erneutem VO-SF Verfahren.
Wer hat auch solche Erfahrungen gemacht, daß ein Elternteil sich der Behinderung nicht stellt und durch das gemeinsame Sorgrecht wichtige Angelegenheiten bojkotiert.
Die zweite Frage wäre: Durch die Beantragung des alleinigen Sorgrechts vor Gericht habe ich Prozeßkostenhilfe beantragt. Der Richter hat zu meinem A-Konto Unterhalt den Pflegegeldbeitrag mit 20% angerechnet. Ist das Pflegegeld nicht unantastbar und kein Einkommen. Wer kann mir konkrete Hinweise dazu geben ??
Mit Dank und Gruß
M.
Viele Grüße
Yvonne