Gast
10.04.2002, 11:35
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Freund zahlt *für sein behindertes Kind monatlich 287,- € Unterhalt. Das Kind ist geistig behindert und lebt in einem behinderten gerechten Wohnheim. Es wird im April nächsten Jahres 18 Jahre alt.
Muss mein Freund nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch weiter für
das Kind zahlen?
Das Jugendamt gab nur die Auskunft, das mit Vollendung des 18. Lebensjahr die Obhut des Jugendamtes entfällt und eventuell ein anderes Amt auf ihn zukommen wird. Welches Amt kann das sein? Oder ist mit dem 18. Lebensjahr die Unterhaltszahlung erledigt?
Lieben Gruß,
Anna-Lena * *:-((((
mein Freund zahlt *für sein behindertes Kind monatlich 287,- € Unterhalt. Das Kind ist geistig behindert und lebt in einem behinderten gerechten Wohnheim. Es wird im April nächsten Jahres 18 Jahre alt.
Muss mein Freund nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch weiter für
das Kind zahlen?
Das Jugendamt gab nur die Auskunft, das mit Vollendung des 18. Lebensjahr die Obhut des Jugendamtes entfällt und eventuell ein anderes Amt auf ihn zukommen wird. Welches Amt kann das sein? Oder ist mit dem 18. Lebensjahr die Unterhaltszahlung erledigt?
Lieben Gruß,
Anna-Lena * *:-((((