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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterhaltsverpflichtung


Gast
10.04.2002, 11:35
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Freund zahlt *für sein behindertes Kind monatlich 287,- € Unterhalt. Das Kind ist geistig behindert und lebt in einem behinderten gerechten Wohnheim. Es wird im April nächsten Jahres 18 Jahre alt.

Muss mein Freund nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch weiter für
das Kind zahlen?

Das Jugendamt gab nur die Auskunft, das mit Vollendung des 18. Lebensjahr die Obhut des Jugendamtes entfällt und eventuell ein anderes Amt auf ihn zukommen wird. Welches Amt kann das sein? Oder ist mit dem 18. Lebensjahr die Unterhaltszahlung erledigt?

Lieben Gruß,

Anna-Lena * *:-((((

yvonnejanssen
12.04.2002, 13:36
Hallo Anna - Lena,

ich habe unter www.scheidungskinder.de ein Forum gefunden. Vielleicht kann Dir dort jemand helfen, denn dort sind ja so einiges Betroffene, den es nicht anders geht wie deinem Freund.

Viele Grüße
Yvonne

Gast
15.04.2002, 14:47
Hallo Anna-Lena,

bei Volljährigkeit tritt der überörtliche Träger der Sozialhilfe als Kostenträger für die Heimunterbringung ein (in Bayern ist das der jeweilige Bezirk, z.B. Bezirk Unterfranken).
Mit der Neufassung des § 91/II BSHG, die am 1.1.2002 in Kraft getreten ist, wird der Unterhalt für alle Eltern ohne Altersgrenze für das volljährige behinderte Kind auf 50,- DM (pro Monat) festgelegt.
Genauere Informationen kann das Wohnheim geben bzw. die Bundesvereinigung Lebenshilfe (www.lebenshilfe.de)

Gast
15.04.2002, 20:07
Quote from Guest, posted on Apr. 15 2002,14:47
<div id='QUOTE'>Hallo Anna-Lena,

bei Volljährigkeit tritt der überörtliche Träger der Sozialhilfe als Kostenträger für die Heimunterbringung ein (in Bayern ist das der jeweilige Bezirk, z.B. Bezirk Unterfranken).
Mit der Neufassung des § 91/II BSHG, die am 1.1.2002 in Kraft getreten ist, wird der Unterhalt für alle Eltern ohne Altersgrenze für das volljährige behinderte Kind auf 50,- DM (pro Monat) festgelegt.
Genauere Informationen kann das Wohnheim geben bzw. die Bundesvereinigung Lebenshilfe (www.lebenshilfe.de)</div>

Lieber Thomas!

Vielen Dank für Deinen Tipp. Ich werde mich mit dem Heim in Verbindung setzen. Das hört sich ja schon mal gut an, denn das Jugendamt konnte mir keine Auskünfte geben und ich wusste bisher nicht, an wen ich mich hätte wenden können. Danke ...

Liebe Grüße, Anna-Lena