Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eingliederungsbeihilfe
Hallöchen Ihr lieben
Könntet Ihr in kurzen Stichpunkten erklären, wer und wann man Eingliederungshilfe bekommt, benötigt etc. Was verbirgt sich dahinter, wozu ist es gut usw.
Ich weiss nur, dass meine Tochter als sie in den Kindergarten ging, EIngliederungsbeihilfe bekommen hatte, da sie im Kiga auch beturnt wurde etc.
Freue mich auf eure Antworten
Anke
Ich kenne die Eingliederungshilfe leider nur im Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Werkstatt und Unterbringung im Betreuten Wohnen. Der Landschaftsverband müsste aber mehr wissen. Sorry.
chinarolle
14.07.2004, 09:09
Hallo Ihrs,
will mich da nicht festlegen, aber ich kenne Eingliederungshilfe auch für familienentlastende Dienste. Wir zum Beispiel sind bei Hephata und da kann man, wenn man mehr Aufsicht benötigt als die Krankenkasse bereit ist zu bezahlen ,noch beim zuständigen Sozi. Amt diese Hilfe beantragen. Ob das Aussicht auf Erfolg hat weiß ich nicht (habs nie gebraucht). Von der Kasse hat man dazu die Verhinderungspflege plus nochmals 420€, wenn man zusätzliche Hilfen bewilligt bekommen hat. Die Eingliederungshilfe für solche Dienste ist für Menschen gut, die vielleicht in den Ferien mehr "Freizeitangebote" fürs Kind möchte. Ergo : in die Gesellschaft "eingliedern". Diese Geld steht aber wirklich nur den Diensten und Therapeuten ect. zu - nicht uns Eltern (aber beschwören kann ich das nicht, habe es wie gesagt nur von den Leuten erzählt bekommen !).
Liebe Grüße
Eure chinarolle http://www.intakt.info/forum/images/smilies/biggrin.gif
Hallo Chinarolle,
Du sprichtst von der sogenannten "Hilfe zur Pflege". Diese kann mensch tatsächlich beim Sozialamt beantragen, zuständig ist der örtliche Sozialhilfeträger.
Die Hilfe zur zur Pfllege ist aber, wie viele anderen Sozialhilfeleistungen auch, Einkommens- und Vermögensabhängig.
Die Eingliederungshilfe ist aber nicht abhängig vom Geld.
Über diese werden z.B. auch zusätzliche Betreuer in Behinderteneinrichtungen finanziert (damit haben wir als Eltern aber nichts zu tun).
Aber auch Intergrationshelfer (heute glaube ich persönliche Assistenten genannt) die speziell für einen Menschen zuständig sind, werden darüber finanziert.
Dies sind aber nur Beispiele, über die Eingliederungshilfe wird noch mehr finanziert.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich unter
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb12/sgb12x054.htm
Weiteres ist auch zu finden unter
http://www.behindertenbeauftragter.de/az....erungen (http://www.behindertenbeauftragter.de/az/eingliederungvonmenschenmitbehinderungen)
Ulrich