Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unbekannte Behinderung
Habe dieses Forum leider erst heute entdeckt. Es sind soviele schreckliche Schicksale hier beschrieben, dass man ganz schwermütig werden kann.
Jedoch habe ich auch eine konkrete Frage: Meine Stieftochter, die bei ihrer leiblichen Mutter lebt, wird jetzt 18 Jahre alt. Es ist ein sehr hübsches Mädchen. Wir haben jetzt erst erfahren, dass sie bereits im zarten Alter von 8 Monaten als behindert eingestuft worden ist. Jetzt ist sie zu 70 % als behindert eingestuft. Wie kann das möglich sein, dass ein Kind so früh schon als behindert eingestuft wird? Sie ist meiner Meinung nach lernbehindert, also sie vergisst vieles, was sie schon mal konnte. Sie hat immer Schulen für behinderte besucht, meistens für Körperbehinderte. Obwohl sie überhaupt nicht körperbehindert ist. Wir wissen bis heute nicht, aufgrund welcher Krankheit sie eigentlich behindert sein soll.
Da meim Mann zu dem Zeitpunkt, als das Mädchen 8 Monate alt war, noch offziell verheiratet war, hat er vielleicht das Recht an das Versorgungsamt zu schreiben und Aufklärung darüber zu bekommen, was seiner Tochter eigentlich fehlt?
Mit der leiblichen Mutter war und ist leider noch möglich gewesen, zu reden.
Bin für jeden Tipp dankbar.
Wolfgang
25.03.2004, 18:07
Hallo Olympia,
die eigentliche Ursache einer Behinderung bleibt bei sehr vielen betroffenen Menschen unklar. Dennoch ist es natürlich möglich, beispielsweise den Grad an Einschränkung zu bewerten. Das Versorgungsamt macht letztendlich nichts anderes, als die verschiedenen Befunde zu verrechnen, um dann beispielsweise einen Grad der Behinderung von 70 auszusprechen. Ob dabei die Ursache bekannt ist, ist unerheblich.
Wenn beispielsweise jemand blind ist, spielt es keine Rolle, ob das angeboren ist, von einem Arbeitsunfall stammt, auf einer Erkrankung wie grauem Star basiert etc. Die Person bekommt in jedem Fall auf Antrag einen Ausweis mi dem Merkzeichen Bl.
Aus diesem Grund ist es eher zweifelhaft, ob Du - bzw. Dein Mann - die Ursache der Behinderung über das Versorgungsamt erfährst. Ich glaube auch nicht, dass er das Recht hat, Informationen dort zu erhalten, es sei denn, er hat das gemeinsame Sorgerecht. Zwar ist das Alter von 8 Monaten in der Tat ein früher Zeitpunkt, aber wenn Deine Stieftochter auch heute noch einen Ausweis hat und die ganze Zeit die K-Schule besucht hat, muss die Diagnose doch von Zeit zu Zeit bestätigt worden sein, oder? Ich denke, das beste wird sein, das Mädchen zu fragen. Sie wird doch vermutlich am ehesten über sich selbst bescheid wissen.
Was ist der Grund, dass diese Frage Dich so sehr beschäftigt? Schließlich wird das Mädchen bereits 18 Jahre alt. Geht es um die Frage, ob die Behinderung genetisch bedingt ist, und sich weitervererbt?
Ciao,
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für Deine Antwort. Naja, jetzt bin ich wenigstens etwas schlauer.Nein, es geht mir nicht um eine evtl. Vererbung - wir werden keine gemeinsamen Kinder haben, mein Mann und ich.
Es geht mir vielmehr darum, dass meine Stieftochter, wenn sie bei uns ist, und das ist sie jetzt öfters, da sie wieder in die Nähe gezogen ist mit ihrer Mutter, auch optimal fördern können. Wenn wir aber nicht genau wissen, wo es bei ihr mangelt, ist das natürlich schwierig. Wir haben sie natürlich schon selbst gefragt. Sie sagt dann nur, ich bin behindert und manchmal habe ich Krämpfe (gehabt) vor 3 Jahren. Dagegen bekommt sie ein Medikament. Wir wissen aber nicht, wie es heisst, da sie immer abgezählte Tabeletten ohne Beipack oder Verpackung mitgegeben bekommt.
Das alleinige Sorgerecht hat die Kindesmutter.
Jetzt habe ich zum Schluss noch eine Frage, die Dir wahrscheinlich recht dumm vorkommt: Ist meine Stieftochter mit ihren jetzt 18 Jahren genauso volljährig wie sie es wäre, als wenn sie nicht behindert ist? Oder gibt es irgendwelche Einschränkungen?
Freue mich auf Deine Antwort.
Und nochmals vielen Dank und schönes Wochenende.
Ciao,
Olympia
Hallo Olympia,
ich misch mich jetzt auch mal bei "euch" ein ;-) Muss doch den Wolfgang etwas entlasten :-)
Also wenn jemand 18 jahre alt wird, ist er volljährig. Es spielt überhaupt keine Rolle ob er behindert ist oder nicht. Es gibt die Möglichkeit einen Vormund/Betreuer zu bestellen. Dieser Betreuer wird dann von einem Gericht festgelegt. Dies kann (und wird wohl in den Fällen wo es notwendig ist) ein Elternteil sein. Diese Vormundschaft kann auch noch in verschiedene Stufen unterteilt sein. Die Vormundschaft wird auf Antrag festgestellt. Allerdings wird so etwas nur selten gemacht. Und es kommt natürlich auf die Erkrankung an. Bei Altersdemenz (Alzheimer), div. geistigen schweren Erkrankungen wird dies im allgemeinen gemacht. Aber bei einem 18 jährigen Mädchen das irgendwelche Krämpfe hat kann man kaum davon ausgehen das sie einen Vormund braucht. Also ist sie mit dem 18 Lebensjahr volljährig mit allen Rechten und Pflichten wie jeder andere Bürger auch.
Wenn sie doch sowieso öfter bei euch ist, würde ich sie einfach noch einmal gezielt ansprechen. Irgendwann wird sie euch schon sagen, was sie hat.
Liebe Grüsse
Harald
Danke Harald. Da bin ich jetzt beruhigter, dass sie auf jeden Fall alle Rechte und Pflichten einer Volljährigen hat. Wir versuchen ja auch, ihr das klarzumachen, was es eigentlich für sie persönlich heisst, dass sie jetzt 18 Jahre alt ist. Nächste Woche wird sie wieder bei uns sein und ich werde sie noch einmal konkret ansprechen, ob sie etwas mehr über ihre Behinderung weiss. Natürlich habe ich eine gewisse Hemmschwelle, weil ich nicht will, dass es sie evtl. irgendwie unangenehm berührt. Sie sagt ja nur immer, ich bin behindert, ich bin dumm, ich kann nicht so gut rechnen.
Dabei weiss ich genau, dass sie gut rechnen kann, wenn man es mit ihr übt. Wir haben es mal ausprobiert. Sie war 1 Woche bei uns. Wir haben jeden Tag spielerisch geübt. Danach konnte sie das kleine "Einmaleins" aus dem ff sozusagen. Als wir sie wieder nach 4 Wochen abholen durften, war alles futsch. Das ist das Eine. Das Andere ist: Sie kann sich an Gegebenheit und Namen erinnern, an gemeinsame Erlebnisse mit uns, die zum Teil zehn Jahre zurückliegen. Sie kann relativ gut schreiben und gut lesen.
Also frage ich mich natürlich, was kann das denn sein? Einerseits hat sie ein gutes Gedächtnis und andererseits vergisst sie Dinge, wie zum Beispiel Rechenbeispiele.
Das sind alles Dinge, die uns sehr beschäftigen. Zumal ihre Mutter nun überlegt, wie mir meine Stieftochter mitteilte, dass sie in ein Wohnheim ziehen soll und in einer Werkstatt für Behinderte in der Näherei arbeiten soll. Dazu hat sie aber keine Lust, sagt sie. Tja, und da sie jetzt volljährig ist, könnte sie doch auch selber entscheiden, was sie am liebsten machen würde.Und wenn wir mehr wüssten, könnten wir sie ja evtl. darin beraten und unterstützen. Wie anfangs in meinem Beitrag geschrieben, ist mit der Kindesmutter leider nicht zu reden.
Trotzdem besten Dank für Eure Anteilnahme und Beratung.
Schönes Wochenende
Olympia
AAAAH JAAA !
Die Mutter will das sie in ein Behindertenwohnheim zieht ?? Mit anderen Worten sie will ihre Tochter rauswerfen.
1) Wenn die Tochter das nicht will und nicht unter Vormundschaft der Mutter gestellt wurde, dann geht das gegen ihren Willen schon einmal gar nicht. Die Mutter ist ja gegenüber der Tochter zum Unterhalt verpflichtet und somit muss sie auch für ihren Lebensunterhalt aufkommen solange das Mädchen kein eigenes Einkommen hat und sich selber versorgen kann. Oder solange sie sich in einer Schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet. Geht bis zum 27. Lebensjahr. Wenn die Tochter also auszieht (mal angenommen in eine eigene Wohnung weil sie nicht in ein Behindertenwohnheim will) bezahlt das Sozialamt ihr die Hilfe zum Lebensunterhalt und holt sich einen Teil davon bei der Mama wieder.
Natürlich gibt das oben gesagte nur grob wieder was passieren würde. Hier gibt es ja eine ganze Reihe an Gesetzen und Ausnahmen etc. Aber im Kern ist es so wie ich es geschrieben habe. Weitere Informationen hierzu erhaltet ihr aber bei den Sozialämtern und bei den Jugendämtern. Ich würde da einfach mal nachfragen was wäre wenn...
Liebe Grüsse
Harald
Lieber Harald,
endlich mal ein Mensch, der meine Sorgen erkennt. Ja, genauso ist das. Das Mädchen soll abgeschoben werden. Und es wird ihr seitens der Mutter so verkauft, dass sie in einem Wohnheim lernen würde, selbständig zu werden und vielleicht später einmal eine eigene Familie gründen zu können.
Sie geht jetzt noch in eine Behinderten-Schule bis das Schuljahr jetzt im Sommer zu Ende ist. Bis dahin hat mein Mann ihr zugesagt, dass er weiterhin seinen Barunterhalt leistet. Sie zahlt nichts. Wir haben auch keine Neuberechnung durchführen lassen, weil wir dachten, dass es so auch für meine Stieftochter unproblematischer zu Hause wäre. Sie bekommt ja sowieso kein eigenes Geld von ihrer Mutter. Das Geld, was wir überweisen, verschwindet irgendwo. Die Kleider, die sie trägt, sind alle aus zweiter Hand und manchmal wirklich sehr ärmlich, so dass wir ihr schon öfters neue Kleidung gekauft haben.
Sie kann aber keine eigene Wohnung bewirtschaften, dazu ist sie viel zu unselbständig.
Sie hat mir mal gesagt, sie würde in ein Heim ziehen, um ihrer Mutter nicht mehr im Wege zu sein . Ist das nicht traurig? Ich vermute, dass sie in ein Heim abgeschoben werden soll, weil die Kindesmutter ja dann auch kein Geld mehr von uns bekommt oder wir dann (wenn die Schule beendet ist) auf einer Neuberechnung bestehen werden und sie dann auch ihr Einkommen offenbaren muss und dann auch ihrer Barunterhaltspflichtigkeit nachkommen muss.
Trotzdem ein schönes Wochenende.
Olympia
Hallo!
Zu vielen deiner Fragen hast du dich ja schon mit Harald ausgetauscht. Ich hab mir auch noch mal ein paar Gedanken gemacht.
Wegen unklarer Behinderungen: In der Vestischen Kinderklinik Datteln hat man uns erzählt, dass dort nur für 50 % aller behinderten Kinder eine Ursache für die Behinderung gefunden werden kann. Es gibt viele ungeklärte Behinderungen, die auf noch nicht näher erforschten Gendefekten, Migrationsstörungen, Fehlbildungen des Gehirns etc. beruhen.
Wir haben für unseren Sohn (2,5 Jahre) auch noch keine Diagnose. Er hat lt. MRT einen ominösen Sauerstoffmangel, von dem kein Mensch weiß, wo er herkommt.
Und ja, bei manchen Kindern zeigt sich schon sehr früh, also schon im Alter von wenigen Monaten, dass sie behindert sein werden. Z. B., wenn schon wenige Tage nach der Geburt eine heftige Epilepsie auftritt oder das Kind von Geburt an eine schwere Cerebralparese hat.
Deine Stieftochter scheint mir allerdings in ihrer Behinderung nicht allzu sehr eingeschränkt zu sein, sodass sie - wenn die Situation mit der Mutter zu sehr eskaliert - in einem betreuten Wohnheim doch vielleicht am besten aufgehoben ist. Da gibt es heutzutage schon super schöne Einrichtungen, die sich von "Heimen", wie wir sie aus den 60er/70er Jahren kennen, deutlich unterscheiden. Vielleicht wäre es für das Mädchen am besten, denn mit der Mutter scheint es ja nicht mehr gut auszukommen.
Tatsächlich ist es so, dass viele heranwachsende Behinderte in so einem offenen Wohnheim besser aufgehoben sind als zu Hause, dort neue Freundschaften schließen können und in der Tat selbstständiger werden. Nach allem, was du so geschildert hast, scheint sie dort doch viel besser aufgehoben zu sein als bei ihrer Mutter, die sie nicht mehr zu Hause behalten möchte.
Was eine Erwerbstätigkeit betrifft: Da würde ich mal mit dem Arbeitsamt oder den Leitern der Beschützenden Werkstätten reden. Vielleicht können die Mitarbeiter gemeinsam mit euch und deiner Stieftochter beratschlagen, welche Tätigkeit für sie am Besten geeignet ist.
Lieben Gruß,
Sabinem
www.rehakids.de
Hallo Olympia,
noch ist deine Stieftochter ja wohl noch nicht 18 Jahre alt wie ich das herauslese.
Solange gilt das alleinige Sorgerecht der Mutter.
Falls sie durch ihre Behinderung auch nach ihrem 18. Lebensjahr Betreuung (vielleicht ja auch nur in Teilgebieten z.B. Gesundheit und Geldangelegenheiten) braucht, dann muss der durch ein Gericht dazu bestimmt werden. Man muss einen Antrag beim Gericht einreichen und soviel ich weiss hat der zu Betreuende auch ein gewisses Wahl- und Mitbestimmungsrecht. Auf jeden Fall wird man sorgfältig prüfen, wem man dieses Betreuungsrecht zuerkennt, auch Eltern haben nicht automatisch dieses Recht über das 18. jahr hinaus.
Wenn ihr euch eh enger um sie kümmern möchtet und das ja auch schon tut wie ich aus deinen Berichten herauslese warum nehmt ihr dann nicht mal Verbindung zum Jugendamt auf und lasst euch mal unverbindlich beraten?
Besonders wenn deine Stieftochter vielleicht ganz andere Pläne hat wie die die ihre Mutter im Kopf hat. Die werden euch sicher auch weiter raten können falls deine Stieftochter vielleicht lieber eine Betreuung ihrer Angelegenheiten durch euch wünscht.
Schade finde ich es , dass ihr nicht zusammen mit der Mutter zusammen das Beste für das Mädchen erreichen könnt ,da es wohl grundlegend an der Kommunikation und der Beziehung hapert.
Ich wünsche euch viel Glück und Erfolg dabei ihr eine schöne und sichere Zukunft aufzubauen,
lg, amai
Vielen vielen Dank für Eure aufbauenden Mails. Wir werden jetzt nach 18 Jahren erstmalig unsere Tochter, bzw. meine Stieftochter, für ganze 2 Wochen bei uns haben dürfen. Jahrelang haben wir darum gekämpft, jetzt endlich ist es mal wahr geworden. Wir werden diese Zeit nutzen, um mit ihr in Gesprächen zu erarbeiten, was sie eigentlich will, wie sie sich ihre Zukunft vorstellt. Dann können wir evtl. darauf aufbauend, weitere Schritte gehen, wie z.b. Beratung beim Jugendamt einholen usw.
Ich danke Euch allen und werde Euch bei Interesse auf dem Laufenden halten.
Ich wusste nicht, dass man schon so früh Behinderungen bei einem Kind erkennen kann, die für den Rest des Lebens nicht diagnostiziert werden können. Ich weiss wohl aus Erzählungen meines Mannes, dass das Mädchen wohl im Alter von ca. 2 Monaten beinahe der Kindtot ereilt hätte. Sie lag wohl in ihrem Bettchen und atmete nicht mehr und war schon blau angelaufen. Er hat sie dann sofort ins Krankenhaus gebracht. Da er am nächsten Tag wieder arbeiten musste und nicht im Hause war, hat die Kindesmutter das Kind am nächsten Tag wieder aus dem Krankenhaus wieder abgeholt und anscheinend war dann alles wieder in Ordnung. Mehr wissen wir nicht. Vielleicht war das schon ein Hinweis auf ihre Behinderung.
Vielen Dank nochmals
Olympia
Hallo Olympia,
schön, das wir euch ein bischen helfen konnten. Dies ist ja auch der Sinn und Zweck dieses Forums :-)
Ich persönlich wäre schon sehr daran interessiert, wie sich die Sache weiter entwickelt. Denn ich ärgere mich wirklich sehr über die Mutter, die anscheinend ihre Tochter abschieben will. Aus welchen Gründen auch immer sie dies vorhat, so sollte doch versucht werden, alles Menschenmögliche zu unternehmen um dem Mädchen eine Zukunft zu geben.
Apropo Kindstod: Möglicherweise hat sie ja während dieses Zeitraums zu lange keinen Sauerstoff erhalten und einige Gehinrzellen sind abgestorben. Das geht ja relativ schnell. Und könnte schon die Erklärung für ihre Behinderung sein. Aber ich fange jetzt an zu spekulieren.....
Liebe Grüsse und bitte berichten wie es weitergeht.
Harald
Lieber Harald,
vielen Dank für Dein Interesse. Klar, ich werden Euch dann auf dem Laufenden halten. Nach den Osterferien soll meine Stieftochter ein Praktikum, 3 Wochen , in einem Blindenheim machen. Sie soll den Leuten dort vorlesen und Essen bringen. Das hat sie uns schon erzählt. Aber toll findet sie es wohl nicht. Sie hat schon ein 3-wöchiges Praktikum in einer Klinik mit Alzheimer-Patienten gemacht. Sie musste dort Essen bringen und Holen und Putzen. Sind denn solche Praktika eigentlich sinnvoll? Ich weiss garnicht, warum sie das überhaupt machen soll.
Viele Grüße
Olympia
Wollte nur einen Zwischenbericht abgeben. Die Osterferien waren sehr harmonisch mit meiner Stieftochter. Sie war äusserst anpassungsfähig und hilfsbereit und lernbegierig. Natürlich war es wieder einmal erschreckend, wie wenig sie über alltägliche Dinge des Lebens weiss. Im Moment hat sie wohl einen Freund, der 17 Jahre alt ist und mit ihr die gleiche Schule besucht. Sie denkt schon an Kinder-Kriegen und Familie gründen. Wir haben ihr gesagt, dass sie erst einmal selbständig werden muss, ehe sie an solche Dinge denkt. Von Verhütung und Zyklus hatte sie auch keine Ahnung und wir haben versucht, ihr diese Dinge näherzubringen und hoffen, dass es nützt. Oder ist meine Einstellung hier zu altmodisch?
Jetzt hat sie noch eine Woche Schule und wird dann das dreiwöchige Praktikum antreten. Sie hat aber auch noch erzählt, dass sie wahrscheinlich auch Zimmer ausräumen und putzen muss, wenn die Leute dort sterben.
Wir werden sie in zwei Wochen wiedersehen und zwischendurch wollte sie uns anrufen. Mal sehen, was sie uns dann berichtet. Sie macht immer das, was man ihr sagt und hat keine eigene Vorstellungen.
Werde Euch über die Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Beste Grüsse
Olympia