Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betreuungsunterhalt für 3jähriges beh. Kind
Guten Abend, irgendwo hatte ich das gelesen und finds nimmer mehr;((
Betreuungsunterhalt gibts ja bis 3 Jahren (alleinerziehende Mamas) und wenn das Kindlein dann Älter ist, nur im besonderen Falle , z.B. Behinderung.
Ich habe natürlich beim JA einen Antrag gestellt, und die lehnten ab, weil Maxl jetzt 3 Jahre alt wird.
Kann mir jemand bitte weiterhelfen- außer vielleicht ein Anwalt?
Lg Doreen
~~~Ein Berliner Frühchen~~~ (http://www.MaxundCompany.de)
yvonnejanssen
06.11.2002, 22:00
Hallo Doreen,
ich habe mal ein bisschen im Internet geschaut und vielleicht hilft dir folgendes ja. Schau mal bitte unter folgende Seite:
Betreuungsunterhalt (http://www.paritaet.org/vamv/urteile.html#unterhalt) und hier Urteil Betrreuungsunterhalt (http://www.paritaet.org/vamv/urteile.html#bgh)
Und nun kopiere ich noch etwas ein, denn villeicht interessiert es ja auch den ein oder anderen:
Betreuungsunterhalt für die nichteheliche Mutter
Auch unverheiratete Mütter können einen eigenen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater ihres Kindes haben. Bisher galt eine Dreijahresgrenze für diesen Anspruch. Das heißt, spätestens wenn das Kind 3 Jahre alt geworden ist, konnte die Mutter keinerlei Ansprüche mehr an den Vater stellen (bis auf den Kindesunterhalt natürlich!). Nun ist mit dem neuen Kindschaftsrecht eine Erweiterung erfolgt. Der neugefaßte § 1615 BGB Abs. (2) Satz 3 lautet wie folgt: "Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen."
In einigen Veröffentlichungen dazu wird als Beispiel für solch einen Ausnahmefall die Behinderung eines Kindes und der damit längere Betreuungsbedarf angeführt. Es gilt also, im einzelnen den Härtefall zu begründen, wenn Betreuungsunterhalt für eine nichteheliche Mutter länger als 3 Jahre gezahlt werden soll.
Aber auch in anderer Hinsicht ist die Geltendmachung von Betreuungsunterhalt durch nichtverheiratete Mütter wichtig: Die Sozialämter weisen nach unserer Erfahrung jetzt immer häufiger darauf hin, daß Unterhalt auch für die Mutter eingefordert werden soll, da Sozialhilfe nachrangig zu anderen Einkommensquellen ist. Ist der Kindesvater nachweislich nicht zahlungsfähig, steht einem Anspruch auf Sozialhilfe natürlich nichts im Wege.
Ich hoffe dass ich dir helfen konnte und deine behördengänge nun weiter laufen können.
Viele Grüße
Yvonne
Hallo,
ich kenne zwar die genaue Regelung nicht, aber um den Betreuungsunterhalt zu bekommen, muß der Vater ein sehr hohes Einkommen haben. Mein Anwalt hat mir mal davon erzählt, als es um den Unterhalt für meine Zwillinge ging (beide behindert), aber da gab es schon Probleme, den Mindestunterhalt zu bekommen. Und die Kinder haben natürlich Vorrang.
Gruß Kathrin