Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Windelverordnung
Immer wieder kommt die Frage auf, ab wann die Krankenkasse die Windeln unserer Kinder zahlen muss.
Aus diesem Grund habe ich die Frage einmal einer Krankenkasse gestellt.
Die Mitarbeiterin der KK war sehr freundlich und nach 24 Stunden bekam ich die Antwort.
Nach SGB V § 33 Hilfsmittel (1)
Versicherte habe Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen
Weiter steht im Hilfsmittelverzeichnis der KK:
Es entspricht durchaus der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr mit Windeln versorgt werden. Daher besteht grundsätzlich bis zu diesem Lebensalter keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ich hoffe nun das diese Aussage einigen Eltern helfen wird.
Noch eins.
Es scheint auch immer wieder ein Zweifell zu bestehen wann z.B. das dritte Lebensjahr vollendet ist.
Ein Lebensjahr ist immer mit dem Geburtstag vollendet (z.B.: Das dritte Lebensjahr ist mit dem dritten Geburtstag vollendet.)
Liebe Ingo
Danke, dass du dir Mühe gegeben hast auf die Frage zu beantworten, die uns allen Interessiert. Aber kannst du bitte noch erklähren mit Geburtstage?Dritte Lebensjahr ist vollendet mit dem dritten Geburtstag. Wird dabei das Erste Geburtstag - der Tag, als das Kind geboren wurde? Oder als er ein Jahr alt wurde? Denn wir haben mit drei Jahre keine Windel von Krankenkasse Bekommen, ob wohl Nicole schon damals 100% Behindert war. Den Anspruch habe ich leider nicht angelegt.
mit viele Grüsse
Hallo Viktori
Bis sie das 3. Lebensjahr vollendet haben. Also ab dem 4. Geburtstag.
Man kann aber schon eine übernahme beantragen, wenn man nachweisen kann, dass normale WIndelgrößen nicht mehr um den Poppes des Kindes passen, auch da kann man die übernahme schon bewilligt bekommen.
Anke
yvonnejanssen
20.02.2004, 22:29
Hallo Anke und Viktori,
der Tag der Geburt ist der Tag 0
24 Stunden später habe ich den 1. Tag vollendet.
7 Tage später habe ich die erste Lebenswoche vollendet.
4 Wochen später habe ich den 1. Lebensmonat vollendet.
Nach 12 Monaten habe ich das 1. Lebensjahr vollendet.
Nach 24 Monaten habe ich das 2. Lebensjahr vollendet.
Nach 36 MOnaten habe ich das 3. Lebensjahr vollendet und Feier an diesem Tag meinen 3. Geburtstag.
Ein weiteres Beispiel ist, dass bei der neuen Gesundheitsreform Kinder z.B. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von allem befreit sind. Meint ihr, dass die KK bis 19 Jahre zahlt?
Also, man hat das 3. Lebensjahr vollendet wenn man den 3. Geburtstag feiert.
Viele Grüße
Yvonne
hallo ingo,
mein sohn hat im dezember 03 sein 3. lebensjahr vollendet und lt. schreiben der ikk erst ab dem 4. lebensjahr anspruch auf windelgeld...
was kann ich jetzt tun?
gruß anke
Hallo,
beendet man nicht am Geburtstag mit der Geburt nicht die Schwangerschaft und beginnt gleichzeitig das 1. Lebensjahr?
Dazu passt auch das was in meinem Personalausweis steht:
Geburtstag und -ort
Dort ist der Tag als Geburtstag eingetragen an dem ich das Licht der Welt erblickte.
So, aber nun wieder mal ernst, auch uns teilte die Krankenkasse (DAK) mit, das sie nach Vollendung des 3. Lebensjahres die Kosten für Einmalwindeln übernimmt.
Ulrich
Mit dem Tag des 3. Geburtstags hat man auch das 3. Lebensjahr vollendet. Wenn die Krankenkasse was anderes erzählt ist das Quatsch, führt zu einem Widerspruch und endet damit, das man Recht bekommt. Also lasst euch kein dummes Zeug erzählen.
Liebe Grüsse
Harald
Hallo Anke,
lege dagegen Widerspruch ein und begründe es mit den von mir oben angegebenen Angaben.
Wir haben nach dem 3. Geburtstag Windeln verordnet und bezahlt bekommen, allerdings habe ich mit der Krankenkasse verhandelt, dass ich normale Windeln kaufe und die erstattet bekomme. Unsere Tochter ist kleinwüchsig und angeblich hätte sie von der Krankenkasse nur Erwachsenenwindeln in xxs bekommen, die aber viiiel zu groß waren und dreimal so teuer, aber sie hatten die verlangte Hilfsmittelnummer. Vielleicht ist das heute ja anders, aber warum soll die kasse viel Geld zahlen für Windeln, die dann doch nicht passen!
Manchmal lohnt es sich, dann nochmal nachzuverhandeln.
gaby1967
01.05.2004, 02:34
Hallo,
zu der Windelverordnung mal eine Frage von mir. Bekommt man die Windeln nur, wenn das Kind Tag und Nacht noch Windeln braucht oder auch, wenn es nur nachts Windeln benötigt???
Meine Kleine ist im März 5 Jahre alt geworden und ist tagsüber pudertrocken. Sie braucht aber nachts noch Windeln bzw. Windelhöschen. Windelhöschen deshalb, weil sie ab und zu direkt nach dem ins Bett legen doch noch mal auf Toilette geht und sie die wie eine normale Hose an und ausziehen kann und deswegen nicht den Eindruck eines Babys mit Windeln hat (ist mir wichtig). Nachts merkt sie allerdings nicht, daß sie auf Toilette muss und das Höschen ist morgens "tonnenschwer".
"Enuresis nocturna" (nächtliches Wasserlassen) wurde im Gutachten des MDK als pflegerelevante Diagnose erwähnt und bei Hilfsmittel steht der Reha-Buggy und Windeln.
Es sind immerhin 1,5 Pack. Windelhöschen im Monat - sprich ca. 10,50 Euro/Mon. (bei Schlecker kostet ein 20er Pack 6,99 Euro).
Kann ich da irgendwas machen und vorallem wie?
Danke Euch.
Gruss Gaby
Hallo Gaby,
ganz einfach:
Rezept vom Kinderarzt mit Diagnose( Herz u. Entwicklungsverzögerung) , Dauerverordnung von Windelhöschen Größe(dort eintragen welches Gewicht und welche Packungsart)
Begründung: Inkontinenz nachts( mediz.Begründung).
KK anrufen, sagen, daß du ein Rezept hast und ob sie damit einverstanden wären, wenn du deine Windeln weiter beim Schlecker kaufst und die Rechnungen dann einreichst, da du mit den Windeln zufrieden bist und zurecht kommst.
Dauerrezept ist 1 Jahr gültig und verbleibt bei der KK.
Jede KK ist anders, manche schicken dir erst mal von ihren Unternehmen Probepakete zu, ob da Windeln dabei sind die passen, manche verlangen, daß du in eine Apotheke gehst und andere sind über diese kostengünstige Variante froh.
Einfach nachfragen, wie deine KK das macht.
hallöchen!
unsere tochter jana ist jetzt 2 1/2 sie ist aufgrund einer spina bifida harn- und stuhlinkontinent.
seit ca einem jahr bekommen wir die kosten für windeln und feuchttücher komplett von unserer krankenkasse rückerstattet.d.h.:ich kaufe die windeln und feuchttücher selber ein(bei dm) und reiche die rechnungen ca 2 mal im jahr bei der kk ein und bekomme dann das geld.
ich muß lediglich am anfang des jahres eine neue bescheinigung meines kinderarztes hinschicken,daß jana immernoch inkontinent ist und einen vermehrten windelverbrauch hat.