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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwerbehindertenantrag - Unverständlich


Gast
14.06.2002, 10:44
Hallo an Alle,

meine Tochter ( 18 Monate) hat einen offenen Rücken und wird nie laufen können. Nun habe ich für sie die Merkzeichen aG beantragt. Dieses wurde abgelehnt mit der Begründung:

"Ihre Tochter kann ohne große Anstrengung oder fremde Hilfe außerhalb eines Kraftfahrzeuges kurze Wegstrecken zurücklegen."

Wie soll denn das funktionieren? Ich kann sie doch schlecht über die Straße robben lassen. Versteht ihr das? Dann noch ein Satz:

"...sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können."

Was ist das denn, wenn ich sie überall hin tragen muss? Ihre Füsse sind taub und sie kann sie nicht bewegen. Dazu fehlt ihr die li. Hüftpfanne und der li. Hüftkopf.

Wer kann mir Tipps geben, was ich nun machen soll. Wer hat Ähnliches erlebt. Wäre froh über eine Menge Antworten.


Viele Grüße

Sabine

yvonnejanssen
16.06.2002, 20:50
Hallo Sabine,

also das ist ja eine bodenlose Frechheit. Da stellt sich wirklich die Frage, ob sich das Versorgungsamt überhaupt die Mühe gemacht hat sich die Gutachten anzufordern, denn wie kommen sie auf so eine Argumentation.
Lege auf jedenfall Widerspruch ein und bestehe darauf, dass du die Schwerbehinderung ab Geburt bekommst. Ihr müßtet normalerweise 100% bekommen mit den Merkzeichen ag, g, B und H.
Viele Grüße und viel Erfolg
Yvonne

Roswitha
21.06.2002, 22:57
Hallo sabine....

bloß nicht aufgeben.....meine tochter ist 21 monate und hat auch spina bifida...in höhe von L4 und sie ist ab knie abwärts gelähmt..blase und darm kaputt und sie hat einen hc entwickelt....wir haben das zeichen aG schon lange....es heißt doch AUßERGEWÖHNLICH GEHBEHINDERT und nicht das sie garnichts kann...wir sind beim versorgungsamt düsseldorf gewesen und da konnte sie gerade mal sitzen...die angeblich erfahrenen dame dort wollte mir weiß machen das jill-mara ihre füße doch bewegt und ihr bein....ich habe sie einesbesseren belehrt...das gespräch selbst war sehr schwierig..angefangen das sie meine mutter draußen stehen lassen wollte....aber da ich alleinerziehend bin nehm ich sie viel mit wo andere ihre männer mitnehme...da begann der streß mit ihr schon..jill-mara krabbelt seit drei monaten...bin super stolz drauf.....also gib nicht auf und sag dein kind wird nie laufen....ich sag mir immer EIN NEIN HAB ICH ...EIN JA KANN ICH KRIEGEN...verstehst du...bei ämtern ist immer kampf angesagt...vorallem um recht für behinderte kinder...
vielleicht kann ich dir bei irgendwas helfen dann sag es ruhig
lieben gruß roswitha

Hermann
28.06.2002, 19:52
Hallo Sabine,

möchte mich d.h. eigentlich uns zunächst ganz kurz vorstellen:
Wir haben ein schwerbehindertes Kind und ich selber bin auch schwerbehindert. Von daher haben wir schon eine Menge mit den "Behörden" usw. erlebt. Es heißt zwar, wir leben in einem Sozialstaat, nur wenn man Hilfe braucht ist es damit nicht mehr so weit her, da heißt es kämpfen um jede Mark oder um jede Erleichterung usw. , notfalls auch vor Gericht.

Nun aber zu Ihrer großen Sorge, auf jeden Fall sollten Sie gegen den Bescheid des Versorgungsamtes Widerspruch einlegen. In der Regel ist ein solcher Widerspruch sofort zu begründen. Um Zeit zu gewinnen, sollten Sie auf eine sofortige Begründung verzichten und dies vermerken, etwa in der Art : eine Begründung wird nachgereicht. Eine andere zeitbringende Begründung wäre ebenfalls möglich, in dem Sie schreiben : um meinen Widerspruch begründen zu können, benötige ich jeweils *eine Kopie aller bei Ihnen vorhandenen Gutachten/Stellungnahmen, die zu Ihrem ablehnenden Bescheid geführt haben. Ich bitte um baldige Übersendung.

Eine andere Möglichkeit und dies wäre meine Empfehlung, wenden Sie sich an einen Verband, der sich für die Belange behinderter Menschen einsetzt und als solcher auch Rechtsbeistand usw. leistet. Wir haben uns z.B. an den Sozialverband Deutschland - früher Reichsbund - gewandt. Genauso ist auch der VdK anzuführen. Oftmals ist dabei die örliche Präsenz entscheidend. Beide Verbände würden Beiträge verlangen, aber im Vergleich zu einem notwendigen anwaltlichen Rat sind diese Beiträge doch als gering anzusehen. Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen, ev. kann ich auch noch weiter behilflich sein!

Viele Grüße

Hermann

Gast
05.07.2002, 23:07
hallo sabine,

ich heisse moni und habe drei kids, wovon meine tochter carina (11 jahre) auch spina bifida und einen HC hat. carina kann mehr schlecht als recht laufen, aber immerhin....ich hab deine nachricht bezüglich des stuhlganges gelesen. carina hat seit der myelolyse keinerlei kontrolle mehr über ihren darm. wir müssen regelmäßig einläufe machen. wenn nicht, dann bekommt sie einen sogenannten überlauf-durchfall. der ist übelriechend und sehr dünnflüssig. das passiert immer dann, wenn kein einlauf gemacht wurde, in der darm sich nicht entleert hat (war kurz nach der rücken -op so, weil keiner wusste, dass der darm sich durch die op so verschlechtert hatte). seit wir einläufe machen, hatten wir dieses problem nicht mehr (gott sei dank, denn das ist sehr belastend für carina, nachdem sie jetzt in der pupertät ist).
wenn du fragen hast, dann melde dich doch einfach. ich werde versuchen, deine fragen zu beantworten.

liebe grüße

moni http://www.intakt.info/forum/images/smilies/smile.gif

Gast
06.07.2002, 21:38
Das Problem, wenn du mit kleinen Kindern das aG haben willst ist immer folgendes:

Ein gesundes kind von weniger als zwei Jahren legt in der Regel auch keine weiten Strecken selbstständig zurück.
Das heisst, jeder, der ein Kleinkind hat, ist gezwungen, dieses zu tragen oder im Kinderwagen zu befördern.
In soweit hast du zur Zeit (noch) keinen Nachteil. Erst wenn sich das Kind von gleichaltrigen in dem Bezug unterscheidet, das heisst, andere Kinder zu Fuß gehen, dann habt ihr einen Nachteil, weil dein Kind dies noch nicht kann oder eben nicht können wird.
Dass steht dir auch der Nachweis einer aussergewöhnlichen Gehbehinderung zu.

Ähnlich ist es ja, im Bezug auf Erstattung von Windeln.
Die Versicherungen erstatten meist erst ab dem 3. Jahr, auch wenn schon vorher klar ist, dass das Kind keine Kontrolle über seine Ausscheidungen erwerben kann.
Aus dem einfachen Grunde:
Jeder der ein Kind kriegt, muss auch unter normalen Umständen damit rechnen, dass dieses bis zu drei Jahre braucht, bis es keine Windeln mehr braucht. Diese Kosten kommen auf alle Eltern zu. Würden jetzt die Eltern behinderter Kinder die Windeln sofort erstattet bekommen, so würden sie anderen gegenüber (ich weis es klingt gemein) bevorteilt.

So ist das eben auch mit dem aG. Wenn du mit einem behinderten Kleinkind auf dem Rolliparkplatz parken darfst, dann hast du einen Vorteil der Leute gegenüber, die ihr 18 Monate altes, nicht behindertes Kind auch mit dem Kinderwagen fahren müssen, weil es eben noch nicht so weit laufen kann.

Bleib auf jeden Fall am Ball und zeig denen die Gutachten die sie haben wollen. Aber sei nicht all zu verbittert. Ich bin mir zu 99% sicher, dass die Sache sofort anders aussieht, sobald deine Tochter etwas größer ist und im alter, dass gesunde Kinder ohne Hilfsmittel laufen können

Ich wünsche viel Erfolg

MrsEla
06.07.2002, 22:25
Hallo,

mein Name ist Ela und ich habe einen fast 3 jährigen Sohn, ebenfalls mit Spina und HC. Wir haben mit der Geburt einen Antrag auf Schwebehinderung gestellt. Dieser wurde abgelehnt, eben aus dieser Begründung, Paul sei noch ein Baby und könne eh, wie alle anderen Babys noch nicht laufen. Das ist aber völliger Quatsch!!!

Paul ist ab dem TH10 (10. Brustwirbel) bis S3 geöffnet gewesen, ist also komplett gelähmt, kann weder frei sitzen, noch krabbeln, geschweige denn irgendwann mal laufen. Er kam praktisch raus aus dem Kinderwagen und rein in den Rolli. Nach der Ablehnung sind wir sofort in Widerspruch gegangen, haben uns einen aktuellen Krankenbericht von unserem Pädiater angefordert und hatten nur 2 Monate später alle Merkzeichen und 100 % Schwerbehinderung bekommen, und das rückwirkend. Dieser Ausweis gilt nun bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, da dieser bis dahin ohne Lichtbild gültig ist.

Wenn Du noch mehr Fragen hast, dann kannst Du mich auch direkt anmailen. Ich wünsche Dir alles Gute und viel Kraft.

Meine Mail Adresse: ElaLobenstein@t-online.de

Ela und Paul

Gast
10.07.2002, 17:01
Hallo
Tobias hatt auch eine Sb und wird nicht laufen können TH11-L1
Jedoch haben wir ohne weiteres B,H.G, aG bekommen zu 100%.
Haben vom Krankenhaus eine Bescheinigung bekommen und diese beim Versorgungsamt eingereicht.
Das sie Dir nicht genemigt wurde mit diesen Begründungen ist eine Frechheit und ein Fall für Die Zeitung. Fechte dagegen auf jedenfall an .
Die sind ja nicht ganz...
Würde mich freuen zu erfahren was dabei herrausgekommen ist.
Alles Gute und Liebe für euch
Tanja und Tobias

Gast
11.08.2002, 20:54
hallo sabine!
das stimmt nicht! wir haben selber eine tochter mit spina bifida & hydrocephalus.janas schädigung liegt bei L4/5.wies aussieht,wir sie später mal mit schienen und stöcken laufen können.
bei uns wurde aG auch erst abgelehnt,aber als wir einspruch eingelegt haben,haben wir´s schnell nachgetregen bekommen,da jana ja querschnittsgelähmt ist & das ist indikation für aG!!!
alsolaß dich nicht abwimmeln,es steht dir auf jeden fall zu!!!
vlg christine
wenn du lust hast,dann schreib mir mal: bonsaitilo@aol.com