PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Behindertenpauschbetrag


yvonnejanssen
08.02.2004, 21:53
Hallo ihr alle,

füge mal eine Mail eines betroffenden Vaters ein in der Hoffnung, dass sich jemand damit auskennt.

Viele Grüße

Yvonne

meine Tochter (knapp 19 Jahre alt) lebt getrennt von mir bei Ihrer
Mutter.
Sie ist zu 100 % behindert (Ausweis G aG H RF ).
Ich bezahle ohne Ausnahme immer schon den Unterhalt, jetzt habe ich
Ihren Beitrag im Forum für Kinder mit Behinderung gelesen, und hätte da
eine Frage dazu.
Die Mutter hat Ihre Arbeit letztes Jahr gekündigt ( Kind wurde 18 Jahre
/ Barunterhaltspflicht
Ihr Mann ist selbstständig).
Jetzt die Frage. Nachdem Sie keiner Arbeit nachgeht, wie sieht es dann
mit den Pauschbeträgen
aus? Kann ich diese für mich in Anspruch nehmen?
Für eine Nachricht von Ihnen wäre ich sehr dankbar.

Gast
13.02.2004, 18:29
Ja Du kannst den Freibetrag in Anspruch nehmen, allerdings nur wenn Deine Exfrau diesen schriftlich-einfache Form-überträgt.

Lg Doreen

Gast
14.02.2004, 09:39
Hallo,
meines Wissens nach, kann der Behindertenpauschbetrag sowohl bei dem einen als auch bei dem anderen Elternteil eingetragen werden. Er kann ebenfalls jeweils zur Hälfte (bei getrennt lebenden) von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden. Es spricht also nichts dagegen, wenn der Vater der den Unterhalt zahl diesen Pauschbetrag auf seiner Steuerkarte eintragen lässt. Und: Dies braucht nicht übers Knie gebrochen zu werden, sondern man kann dies noch bis November des jeweiligen Jahres tun, damit er für das ganze Jahr angerechnet wird. Also ganz in Ruhe nachdenken und Infos dazu einholen.

Liebe Grüsse
Harald

Gast
14.02.2004, 11:14
Also bei uns war das so...
Ich habe 2 schwerbehinderte Kinder und nach der Trennung (wir waren nicht verheiratet) wurden alle Freibeträge getrennt bzw. jeder durfte die Hälfte des Freibetrages absetzen. Nachdem ich wieder steuerpflichtiges Einkommen hatte, wollte ich den gesamten FB auf meine Karte. (Mein Ex war ohne Einkommen.) Das ist allerdings nur möglich, wenn der Partner diesen schriftlich überträgt. Dieses Schreiben bekommt dann bei der Steuererklärung das Finanzamt. Wenn der Partner nicht zustimmt, hat man keine Chance, auch nicht mit einer Klage o.ä. Ich hatte im Vorfeld schon meinen Anwalt befragt.
Aber dann lief bei uns alles ganz problemlos. Man kann diese Abmachung auch wieder rückgängig machen. Und eigentlich ist es ja auch nur sinnvoll, weil das Mehr kommt ja immer den Kids zu Gute und zu verschenken hat auch keiner was. Ist man ohne Einkommen, verfällt ja der Freibetrag.

Viele Grüße Kathrin

Gast
16.02.2004, 10:09
Hi,
es ist in der Tat so, das von Gesetz wegen bei einer Trennung jeder Elternteil die Hälfte des Freibetrages übertragen bekommt. Dies kann nur im Einverständnis mit dem anderen Elternteil geändert werden. Gesetz = Halbe/Halbe. Wenn einer von beiden allerdings später nicht mehr arbeitet, spricht alles dafür, diesen Freibetrag auf den jeweiligen arbeitenden Elternteil zu übertragen. Ist völlig legitim wenn sich beide einig sind und kann auch jederzeit und so oft man möchte wieder geändert werden. Aber: Dies geht nur 1 mal pro Jahr! Wer das nicht nutzt ist eigentlich blöd, da die gesparten Steuern ja auch dem Kind zugute kommen!!!!

Liebe Grüsse
Harald