Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : MDK wer kann mir helfen ??
Hallo mein Sohn ist 6 Monate und ich warte auf den MDK !!Ich habe schon des öferen gelesen und gehört ,daß es nicht einfach und selbsverständlich wäre eine Pflegestufe für behinderte Kinder zu bekommen,was für mich unverständlich ist.Wer hat ein paar gute Tips und Erfahrungen mit dem MDK,was ich beachten muß ,wenn er den vor der Tür stehen sollte.Wäre sehr Dankbar wenn mir jemand weiterhelfen könnte.Bis dahim Liebe Grüße Tanja
yvonnejanssen
06.02.2002, 00:12
Hallo Tanja,
was für eine Behinderung hat Dein Kind denn? Leider ist es nicht leicht bei so kleinen Kindern eine Pflegestufe zu bekommen, denn in dem Alter hat man ja auch wenn es völlig gesund ist hohe Pflegeaufwendungen. Der MDK kan Dir von daher zwischen 315 min und 285 min. für den durchschnittlichen Pflegebedarf abziehen, den du bei gesunden Kindern auch hättest. Siehe http://www.behinderte-kinder.de unter Pflegegeld. Dort kannst du auch ein Tagebuch finden, welches wir zum Ausdrucken zur Verfügung stellen, welches du vielleicht mal eine Woche lang bevor der MDK kommt ausfüllst, damit du auch für dich selber einen Überblick bekommst, was du zusätzlich alles Leisten musst um es auch dem MDK zu präsentieren, denn vieles macht man ja einfach so, weil es für einen völlig Normal ist. Leider sind solche Tagebücher auch für uns Müter und Väter ein bisschen deprimiernd, weil einem dann erst einmal bewußt wird, was man alles zusätzlich an Hilfe leistet, was andere Kinder in dem Alter schon alleine können etc. Trotz alledem ist es für die Begutachtung des MDKs eine große Hilfe,weil man dann doch Vorbereiteter an die Sache ran gehen kann. Des weiteren haben wir auch das Pflegegutachten bei uns auf der HP zum ausdrucken, welches auch interessant ist für die erste Begutachtung, weil man dann schon einmal vorab sehen kann, welche Fragen einem bevor stehen.
Ich hoffe ich konnte Dir ein bisschen helfen.
Viele Grüße
Yvonne
Hallo,
der Beitrag hier ist zwar schon 1 Jahr alt, aber dennoch möchte ich hierzu noch etwas sagen.
Es ist generell so, das die Pflegekassen bei Kindern unter einem Jahr nur in Ausnahmefällen Pflegegeld zahlen. Voraussetzungen dafür sind: Einer oder mehrere organische Schäden (Herzfehler z.B.) sowie eine daraus resultierende Trinkschwäche, die das füttern um Stunden (!!) täglich verlängert. Unsere Tochter kam mit einer Trisomie 21 sowie einem schweren Herzfehler zur Welt. Im 3. Lebensomnat haben wir dann einen Antrag auf Pflegegeld gestellt. Nach der Begutachtung wurde dieser abgelehent, obwohl wir nachweislich (Attest des Arztes sowie Pflegetagebuch) zsichen 400-450 Minten täglich (!) gebraucht haben, nur um Leonie zu füttern. Daran sieht man, das die Pflegekassen hier sehr hohe Masstäbe setzen. Wir haben uns mit der Ablehnung nicht einverstanden erklärt und Widerspruch eingelegt. Die Neubeurteilung nach Aktenlage ergab dann zwar eine erneute Ablehnung, es wurde jedoch ebenfalls prophezeit, das sich der Hilfebedarf ab dem 7. Lebensmonat nicht verringern würde und somit wurde uns Pflegegeld der Stufe 1 ab dem 7. Lebensmonat zuerkannt. Dies haben wir dann akzeptiert, zumal es Leonie nach einer mittlerweile erfolgten Herz-OP hervorragend geht und wir nach dem heutigen Stand wohl kein Pflegegeld mehr erhalten würden. Aber da sie so stur waren und es nicht gleich von Anfang an wo es uns zustand gezahlt haben, holen wir uns das was uns zustand so eben im nachhinein...;-)
Liebe Grüsse
Harald
Einige kurze Anmerkungen fallen mir ein:
- Leistungen der Pflegeversicherung bemessen sich bei Kindern nach dem krankheitsbedingtem Mehraufwand gegenüber gleichaltrigen gesunden Kindern. Daraus ergibt sich, dass im ersten Lebensjahr *relativ selten ein Mehraufwand entsprechend einer Pflegestufe vorliegt, die Richtlinien stellen für einem solchen Fall die Notwendigkeit "einer besonderen Begründung" (d.h. Erläuterung) fest. Eine bestimmte Diagnose oder ein klar definiertes Krankheitsbild werden aber NICHT gefordert.
In der Praxis ergibt sich damit dieser Mehraufwand damit grösstenteils im Bereich der Nahrungsaufnahme, z.B. bei Trinkschwäche.
- Wenn Pflegegeld bewilligt wurde und nach kurzer Zeit fallen die eigentlichen Vorausetzungen (u.a. Mehraufwand auf DAUER, das bedeutet für mehr als 6 Monate) weg, können sich die Eltern sicher freuen diese Leistungen zu erhalten. Das ist legitim und auch rechtlich korrekt.
Man sollte aber schon deutlich klarstellen, dass die Anspruchskriterien auch nach eigener Einschätzung nicht vorliegen und Leistungen jetzt weiter aus dem
Topf der Gemeinschaft bezogen werden.
Also nicht nur in hunderten Beitägen auf diesen Seiten auf Pflegekasse und MDK schimpfen, sondern mal anerkennen , dass es auch anders sein kann und zu Gunsten von Kindern und Eltern entschieden wurde.
Hallo Bernd,
sicher sollte man nicht nur immer die negativen Seiten schildern sondern auch die positiven-wenn sie denn da sind!
Dass es hier und in anderen Foren meist um Probleme und nicht um positive Erfahrungen mit der Begutachtung und dem MDK und den Kassen geht spiegelt jedoch ganz realistisch die Situation wieder.
Es liegt einiges im Argen- sonst würden nicht so überwältigend viele Fälle nach Widerspruch oder vor dem Sozialgericht letztendlich anders entschieden, so die Betroffenen den Weg und den nervenaufzehrenden Kampf denn bis dahin überhaupt gewagt haben zu gehen.
Ich finde es nicht nur legitim sondern wichtig, dass man wenigstens in der Selbsthilfe die Dinge ein wenig aufzuklären und zu informieren versucht. Die meisten Kassen - die ja eigentlich gesetzlich dazu verpflichtet sind zu beraten!- können (oder wollen?!?) dies oft nicht.
Ich persönlich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass ich die Vorschriften und Gesetze besser wissen muss als die Sachbearbeiter bei der Pflegekasse und der KK- das war bei der Verhinderungspflege so, das war bei der Pflegestufe so und auch bei der Ergänzungspflege. Die Möglichkeit von Verhinderungspflege und Ergänzungspflege wurde nicht einmal erwähnt.
Ich freue mich wenn du eine Kasse hast die gut informiert ist, ausführlich berät und sich bei Entscheidungen offen und kulant zeigt.
Die Situation der meisten anderen sieht leider völlig anders aus sonst kämen hier nicht so viele Anfragen und Hilferufe und dieses Forum wie so viele andere wären überflüssig.
Und um noch einmal klarzustellen ich spreche hier von eindeutig rechtlich zustehenden Leistungen. Ich jedenfalls bin es oft leid da wie ein Bittsteller und Almosenempfänger behandelt zu werden.
LG, amai
Hallo Bernd,
Ich muß zwar nicht, aber ich möchte dennoch noch etwas klarstellen. Leonie hatte diesen erheblichen Pflegeaufwand, der nach den Richtlinien eigentlich sogar Pflegestufe 2 bedeutet hätte (wir waren mehrmals in dieser Zeit notfallmäßig in Kliniken, da sie uns fast verhungert wäre!) von ihrer Geburt an Anfang April bis Ende November. Dies sind 8 Monate. Wir haben täglich (!!) 1/3 des Tages und der Nacht (also 8 Stunden) gebraucht nur um ihr die Nahrung einzuflößen. Und deswegen haben wir ja auch den Antrag auf Pflegegeld gestellt. Und obwohl es so war wurde dieser abgelehnt. Das ist in meinen Augen eine unglaubliche Sauerrei. Hier wollten sie wieder auf unsere Kosten sparen!!
Wenn wir in der Klinik geblieben wären, wo wir zuerst waren, dann wäre Leonie heute noch nicht operiert! Aber wir haben gewechselt und sind bereits nach 2 Wochen mit der OP drangekommen. Ansonsten wäre sie heute wahrscheinlich auch nicht mehr am Leben. Man hat nicht nur das Problem, das die Ärzte in der ersten Klinik unfähig waren etwas auch richtig zu beurteilen, sondern muss sich dann auch noch mit der Pflegekasse rumärgern. Also ist es so, wie es jetzt ist eigentlich nur gerecht. Außerdem würden wir in einigen Monaten wohl alleine wegen des Down-Syndroms auch Pflegegeld erhalten.
Ist also nicht so, das wir hier ungerechtfertigt der Allgemeinheit auf der Tasche liegen. Leonie hat nicht umsonst 100% sowie B, G und H.
Dies mußte ich jetzt noch loswerden - Wir haben viele viele Monate fast täglich um das Leben unserer Tochter gebangt und nun gönnen wir uns den "Luxus" des Pflegegeldes im nachhinein. Auch wenn es jetzt vielleicht aussieht als wenn es ungerechtfertigt wäre - Das ist es sicher nicht. Es hätte uns eigentlich schon von Geburt an zugestanden. Aber man hat es uns nicht gewährt und sich wieder rausgewunden - So, wie die Kasse es (fast) immer macht. Also loben muß man sie hier auch nicht.
Liebe Grüße
Harald