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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kostenübernahme Schultransport


Gast
15.03.2002, 18:35
Hallo zusammen,

seit nun mehr 1 1/2 Jahren klagen wir gegen unser zuständiges Sozialamt, wegen der Kostenübernahme des Einzeltransportes zu unserer Schule.

Vorgeschichte:

Wir haben unseren Sohn in eine Schule in freier Trägerschaft außerhalb unseres Landkreises eingeschult, obwohl der einberufene Förderausschuss eine andere Schule empfohlen (beschlossen) hat - dies ist eine staatliche Schule im Nachbarort, die jedoch unser Meinung nach nicht die nötigen Voraussetzungen mitbringt.

Da es sich um eine Schule in freier Trägerschaft handelt, bleibt das Schulamt bei der Fahrkostenübernahme aussen vor und wir haben damals einen Antrag ans Sozialamt gestellt. Alles abgelehnt - also Klage. Nun haben die Richter die einstweilige Anordnung auch abgewehrt - Widerspruch ist eingereicht.

Nun zu meiner Anfrage. Hat jemand bereits erfolgreich so einen Prozess bestritten und würde mir das Urteil zur Verfügung stellen, bzw. hat noch jemand nützliche Hinweise für mich.
Informationen usw. bitte an e-mail: Dickmann-Stoll@t-online.de

Vielen herzlichen Dank und allen ein schönes
Wochenende.

Birgit Stoll

INTAKT_Wolfgang
16.03.2002, 16:29
Hallo Birgit,

in welcher Region/welchem Landkreis wohnt Ihr? Ich bin mir nicht sicher, ob überall die gleichen Regelungen gelten.

Ciao

Gast
17.03.2002, 00:45
http://www.intakt.info/forum/images/smilies/smile.gif Hallo,

vielen Dank der Nachfrage.
Wohnen im Land Brandenburg, Landkreis Märkisch-Oderland.

Ein schönes Wochenende
Grüsse

Birgit

INTAKT_Wolfgang
18.03.2002, 12:45
Ich kann für diese Antwort keine Rechtsverbindlichkeit reklamieren und ich kenne die brandenbrugischen Schulgesetze nicht. Deshalb das Folgende mit Vorbehalt:

Grundsätzlich hat die Kultusministerkonferenz 1994 eine Abkehr vom Begriff Sonderschulbedürftigkeit beschlossen und diesen durch Sonderpädagogischen Förderbedarf ersetzt. Der Vorteil der neuen Namensgebung liegt darin, dass keine Aussage über den Förderort gemacht wird, sondern für den Fall von vorliegendem Förderbedarf dieser an unterschiedlichen Orten gedeckt werden kann. Die verschiedenen Länder haben diesen Beschluss aber auf unterschiedliche Weise umgesetzt.

In Deinem Fall hat der Förderausschuss beschlossen, dass Euer Kind in einer speziellen Schule am besten gefördert werden kann, d.h., der sonderpädagogische Förderbedarf an dieser Schule am besten erbracht werden kann.

Meiner Meinung hast Du vor Gericht keinerlei Chance, wenn Du nicht glaubhaft nachweisen kannst, dass dieser Beschluss falsch ist. In diesem Zusammenhang müssen einige Fragen geklärt werden:

- Worin besteht der Förderbedarf (wurde vom Förderausschuss ermittelt)
- Warum kann die Schule an die das Kind kommen sollte den Förderbedarf nicht stillen? (z.B. räumlich Ausstattung, fehlende Fachkräfte, Klassenfrequenz ...)
- Aus welchem Grund ist die andere Schule dazu besser in der Lage?
- Gibt es keine andere Schule innerhalb des eigenen Landkreises, die genauso geeignet wäre?
- Gibt es andere staatliche Schulen, die dazu in der Lage wären?

Das Problem für die Geldgeber liegt darin, dass die Gelder an einen anderen Landkreis überwiesen werden müssten, obwohl (aus Sicht der Ämter) die eigenen Schulen genauso geeignet wären. Zusätzlich ist die andere Schule eine freie Schule, was immer weitere Schwierigkeiten nach sich zieht.

Ich befürchte, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass Dein Kind ausschließlich an dieser freien Schule angemessen gefördert wird, wirst Du vor Gericht keine Chance haben.

Wie gesagt, ich bin kein Spezialist auf dem Gebiet des brandenburgischen Schulrecht, sodass die Sachverhalte auch anders sein können.

Viel Glück

INTAKT_Wolfgang
20.03.2002, 18:28
Ein Gedanke noch:
Vielleicht kann die Schule helfen, an der sich Dein Sohn im Moment befindet (Gegengutachten etc.).

Birgit
02.04.2002, 00:27
http://www.intakt.info/forum/images/smilies/smile.gif [B]Hallo Ingo,

vielen Dank für Deine ausführlichen Infos. Hab es ausgedruckt und unserer Anwältin gegeben.
Wir sind nun mit unserem Widerspruch zur einstweiligen Anordnung beim Oberverwaltungsgericht gelandet und sind gespannt.
Unsere Schule unterstützt uns in jeglicher Hinsicht - was jedoch von der gegnerischen Seite immer als Eigenwerbung abgetan wird.
Ich denke, wir haben genaustens nachgewiesen, was Max an Förderung benötigt (div. Gutachten), dass unsere Schule ihm das bieten kann und die Zugewiesene einfach nicht hat.

Solche Entscheidungen liegen zum grossen Teil auch in der Unkenntnis der Richter in Bezug auf Behinderte und Behinderung allgemein. Selten wurden sie mit den Problemen konfrontiert und einige können (wie viele andere Mitmenschen auch) einfach nichts damit anfangen.

Ich werde mich melden, wenn es Neuigkeiten gibt.

Ich hoffe Du hattest ein schönes Osterfest mit viel Sonnenschein.

Bis bald und viele Grüsse
Birgit

birke
15.04.2002, 01:29
Quote from Guest, posted on Mär. 15 2002,17:35
<div id='QUOTE'>Hallo zusammen,

seit nun mehr 1 1/2 Jahren klagen wir gegen unser zuständiges Sozialamt, wegen der Kostenübernahme des Einzeltransportes zu unserer Schule.

Vorgeschichte:

Wir haben unseren Sohn in eine Schule in freier Trägerschaft außerhalb unseres Landkreises eingeschult, obwohl der einberufene Förderausschuss eine andere Schule empfohlen (beschlossen) hat - dies ist eine staatliche Schule im Nachbarort, die jedoch unser Meinung nach nicht die nötigen Voraussetzungen mitbringt.

Da es sich um eine Schule in freier Trägerschaft handelt, bleibt das Schulamt bei der Fahrkostenübernahme aussen vor und wir haben damals einen Antrag ans Sozialamt gestellt. Alles abgelehnt - also Klage. Nun haben die Richter die einstweilige Anordnung auch abgewehrt - Widerspruch ist eingereicht.

Nun zu meiner Anfrage. Hat jemand bereits erfolgreich so einen Prozess bestritten und würde mir das Urteil zur Verfügung stellen, bzw. hat noch jemand nützliche Hinweise für mich.
Informationen usw. bitte an e-mail: Dickmann-Stoll@t-online.de

Vielen herzlichen Dank und allen ein schönes
Wochenende.

Birgit Stoll</div>

liebe Birgit,
das Problem ist, dass das Sozialamt nur zahlen muß, wenn der Transport aufgrund der Behinderung erforderlich ist,
ansonsten ist das Schulamt zuständig+ das zahlt nur den Transport in die nächstgelegene Schule dieser Schulform.

Es gab allerdings mal einen Fall, wo die Eltern zugezogen sind
(nach MOL) und das Sozialamt wollte nicht mehr den Integrationsplatz in der Kita im Nachbarkreis bezahlen. Es wurde gefordert, dass das Kind die Kita wechseln sollte, um eine I-Kita in MOL zu besuchen.
Die Eltern hatten sich dann an die Presse gewandt- mit Erfolg.

Eine andere Möglichkeit wäre noch, sich an den Petitionsauschuss des Landtages zu wenden

in welche Schule geht Dein Kind denn jetzt?
(ich bin auch aus MOL und habe so einige unerfreuliche Erfahrungen gesammelt)
birke
chbirke@yahoo.de

Gast
24.04.2002, 01:21
Hallo Birke,

vielen Dank für Deine Antwort.
Um die rechtliche Lage weiss ich bestens Bescheid. Bin aber der Meinung, besondere Kinder mit besonderen Bedürfnissen brauchen auch Schulen, die optimal für sie sind. Hat der eigene Landkreis das nicht zu bieten, müssen Regelungen her, die eine länderübergreifende Beschulung (auch die damit verbundenen Kostenübernahmen) ermöglichen.
In der Region Berlin-Brandenburg - weiterführende Schulen für sog. normale Kinder funktioniert dass doch auch. Sicher dort entstehen keine zusätzlichen Fahrtkosten.
Bei uns gehts es nicht mal um verschiedene Länder - nur um Landkreise - MOL und Fürstenwalde (glaube das ist LOS).
Max geht übrigens an die Burgdorfschule in Fürstenwalde. Die Schule wird von vielen Kindern anderer Landkreise besucht. Einige kommen sogar aus Berlin. Es gibt unterschiedliche finanzielle Modelle, die bestens funktionieren. Nur MOL will einfach keine Lösung finden, das ist das Problem.
Alles andere hab ich Dir in meiner Mail beantwortet.
Bitte melde Dich mal bei mir.

Liebe Grüsse
Birgit