Gast
04.02.2004, 22:32
Hallo an alle,
ich bin neu im Forum und möchte mich kurz vorstellen - ich heiße Herta und bin Mutter von zwei behinderten Kindern. Florian ist 10 Jahre und körperbehindert, er leidet an der Friedreich´schen Ataxie, eine Erbkrankheit, das Nervengewebe im Kleinhirn und Rückenmark baut ab, die Gehfähigkeit geht langsam verloren bis hin zum Rollstuhl in einigen Jahren und noch einige andere Dinge. Sofia, 5 Jahre, hat das Rett-Syndrom. Zweimal ist die Ursache ein Gendefekt, aber es besteht kein Zusammenhang. Zufall??
Und ein gesundes Mädchen mit 8 Jahren haben wir auch noch.
Meine Frage an euch heute - gibt es eine Rechtsgrundlage für die Beförderung auf dem Schulweg? Florian wird ab Herbst 2004 drei Kilometer Schulweg haben und das ist für ihn nicht zu bewältigen. Muss ich ihn selber fahren? Andererseits wird Sofia auch morgens von ihrem Fahrdienst abgeholt und das überschneidet sich zeitlich. Das Landratsamt möchte Florian zu einer einen Kilometer weit entfernten Sammeltaxihaltestelle schicken, aber seine Leistungsgrenze - vor allem mit Schulranzen - liegt etwa bei 200 Metern. So steht es auch im ärztlichen Attest. Der GdB beträgt 50 %, Kennzeichen G.
Ach ja - Florian geht auf keine Sonder- oder Körperbehindertenschule die vermutlich einen Fahrdienst hätten, sondern wir möchten die Regelschule am Ort versuchen. Es gibt hier auch gar kein Körperbehindertengymnasium oder -realschule und ein Internat schließen wir auch erst mal aus, vielleicht später einmal.
Danke schon mal - viele Grüße, Herta
ich bin neu im Forum und möchte mich kurz vorstellen - ich heiße Herta und bin Mutter von zwei behinderten Kindern. Florian ist 10 Jahre und körperbehindert, er leidet an der Friedreich´schen Ataxie, eine Erbkrankheit, das Nervengewebe im Kleinhirn und Rückenmark baut ab, die Gehfähigkeit geht langsam verloren bis hin zum Rollstuhl in einigen Jahren und noch einige andere Dinge. Sofia, 5 Jahre, hat das Rett-Syndrom. Zweimal ist die Ursache ein Gendefekt, aber es besteht kein Zusammenhang. Zufall??
Und ein gesundes Mädchen mit 8 Jahren haben wir auch noch.
Meine Frage an euch heute - gibt es eine Rechtsgrundlage für die Beförderung auf dem Schulweg? Florian wird ab Herbst 2004 drei Kilometer Schulweg haben und das ist für ihn nicht zu bewältigen. Muss ich ihn selber fahren? Andererseits wird Sofia auch morgens von ihrem Fahrdienst abgeholt und das überschneidet sich zeitlich. Das Landratsamt möchte Florian zu einer einen Kilometer weit entfernten Sammeltaxihaltestelle schicken, aber seine Leistungsgrenze - vor allem mit Schulranzen - liegt etwa bei 200 Metern. So steht es auch im ärztlichen Attest. Der GdB beträgt 50 %, Kennzeichen G.
Ach ja - Florian geht auf keine Sonder- oder Körperbehindertenschule die vermutlich einen Fahrdienst hätten, sondern wir möchten die Regelschule am Ort versuchen. Es gibt hier auch gar kein Körperbehindertengymnasium oder -realschule und ein Internat schließen wir auch erst mal aus, vielleicht später einmal.
Danke schon mal - viele Grüße, Herta