Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärger mit Arbeitsamt
Hannelore
18.08.2002, 18:04
Hallo! Wir haben eine 16-jährige Tochter, die an UTS mit chron.Mittelohrenzündung beids. erkrankt ist. Sie hat jetzt die
Schule für Lernhilfe, wo keine ausreichende Förderung stattfand, mit dem Abgangszeugnis verlassen. Der Antrag auf eine Reha-Ausbildung läuft beim Arbeitsamt seit 6 Monaten!,
wir haben noch keine konkrete Antwort. Es ist frustrierend.
Wer hat ähnliche Erfahrungen oder kann uns sagen, was wir noch unternehmen können.
Tschüß!
INTAKT_Wolfgang
19.08.2002, 11:34
Liebe Hannelore,
ein Bearbeitungsvorgang von 6 Monaten ist absolut untypisch. Hier ein Vorschlag, wie Du vorgehen solltest.
Ich hoffe, Du hast den Antrag schriftlich gestellt und kennst das genaue Einsendedatum.
Falls der Antrag schriftlich gestellt wurde, muss ein Amt innerhalb von 14 Tagen über die Zuständigkeit entscheiden. Wenn man nichts hört, dann ist das Amt zuständig und muss innerhalb einer angemessenen Frist (nach dem SGB IX sind das wenige Wochen) über den Antrag entscheiden es sei denn, es stehen noch Gutachten aus die bislang nicht eingereicht wurden.
Deshalb der Vorschlag:
Wende Dich an das Arbeitsamt und fordere unter Hinweis auf Deinen ersten Antrag und die lange Bearbeitungsdauer einen Bescheid mit Rechtsbelehrung nach SGB IX an. Die Bearbeiter sind dann gezwungen schnell zu reagieren.
Sage bitte bescheid, ob dieser Tipp Dir geholfen hat.
Viel Glück!
Hannelore
28.08.2002, 18:00
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Hallo, heute kam ein Brief vom Arbeitsamt. Der Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben für Kathrin wurde nach § 97 SGB III abgelehnt. Der Grund dafür ist ein ärztliches Gutachten des Arbeitsamtes, das Kathrin die Eignung zu einem
Förderlehrgang in einem Berufsbildungswerk aberkennt. Dieses
Gutachten ist bewiesenermaßen in vielen Punkten falsch und
zu Gunsten des Arbeitsamtes geschrieben worden. Es sind Fakten enthalten, die nicht den Tatsachen entsprechen. Dies haben wir dem Arbeitsamt per Einschreiben mitgeteilt, keine
Reaktion. Ein psycholog. Gutachten wurde in einem Berufsbildungswerk erstellt, daß uns die Berufsberatung am Anfang nannte und dieses BBZ hätte Kathrin angenommen. Aber plötzlich sagte das Arbeitsamt,nein, daß bezahlen wir nicht. Wir sind so richtig vom Arbeitsamt geleimt worden.
Kathrin hat einen Schwerbehindertenausweis mit 80% und Merkmalen G+H und ständige Begleitung erforderlich. Diesen
Schwerbehindertenausweis hatten wir vor Jahren gestellt, als
wir mit Kathrin in Kliniken durch halb Deutschland reisen mußten (Titanimplantat linkes Mittelohr usw.) Jetzt hat sich ihr Gesundheitszustand weitgehend stabilisiert. Was können wir tun, damit Kathrin eine vernünftige Zukunftsperspektive bekommt?
Danke und Tschüß!
Hannelore
INTAKT_Uwe
28.08.2002, 20:42
Hallo Hannelore, http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif
das tut mir leid, dass es nicht geklappt hat, aber noch ist nicht aller Tage abend. Wichtig ist jetzt erst einmal, Widerspruch einzulegen mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird. Als nächstes solltest Du Dich von unabhängiger Seite beraten lassen, z.B. vom VDK, wie Du weiter vorgehen könntest.
Ich habe mir noch einmal die Regelungen des SGB IX vorgenommen. Es ist wirklich ein starkes Stück, 6 Monate nicht auf einen Antrag zu reagieren. Ich habe die Regelungen schriftlich aufbereitet. Sie können unter Fristen nach dem SGB IX (http://www.intakt.info/156-0-wie-lange-darf-die-bearbeitung-meines-antrages-dauern.html) abgerufen werden.
Das SGB regelt, dass man unter Umständen die Leistungen selbst erbringen kann und der Reha-Träger die Kosten in vollem Umfang erstatten muss!
Hannelore
29.08.2002, 09:32
Danke für die schnelle Antwort!
Ich werde Widerspruch einlegen, und mich mit dem VDK
in Verbindung setzen. Die Antragsfristen nach dem SGB IX
habe ich mir abgerufen.
Wenn es wieder schwierig wird, melde ich mich.
Ich bin froh, einen kompetente Hilfe bei Euch gefunden zu
haben.
Tschüß! http://www.intakt.info/forum/images/smilies/biggrin.gif
Hannelore
09.09.2002, 12:06
Hallo,
heute war ich beim VdK und die Leute waren sehr nett, die
ganzen Unterlagen habe ich dagelassen und der Sozialrechtsreferent kümmert sich jetzt weiter darum. In 2
Wochen habe ich dort wieder einen Termin. Widerspruch ist
beim Arbeitsamt eingelegt. Der Sozialrechtsreferent sagt, das Arbeitsamt ist der zuständige Kostenträger, schon allein wegen der Fristenüberschreitung. Und die benachteiligten
Jugendlichen haben ein Recht auf Förderung und Bildung.
Ich halte euch auf dem laufenden. http://www.intakt.info/forum/images/smilies/wink.gif
Viele Grüße
Hannelore
Hannelore
24.09.2002, 12:27
:
D
Hallo, hier der neueste Stand der Dinge bei uns:
Der VdK hat jetzt Akteneinsicht beim Arbeitsamt gefordert,
aber die (beim Arbeitsamt)sind so langsam, daß kommt alles nicht in die Gänge. Absicht und Verzögerungstaktik? Wir sind
im Recht, aber Recht haben und Recht bekommen sind in
unserem Staat zweierlei Dinge.
Wir bleiben weiter am Ball, für Kathrin ist es jedoch langweilig
und sozial isoliert zu Hause, wir haben noch einen Sohn, 12 Jahre, 7. Klasse Realschule, für den es nicht einfach ist, eine
gelangweilte 16-jährige Schwester mit chron. Mittelohrentzündung usw. zu Hause zu haben.
Am Montag gehen wir zu einer Beratungsstelle für Jugendliche
ohne Arbeit.
Tschüß, bis demnächst mit hoffentlich positivem Ergebnis.
Hannelore
Hannelore
17.10.2002, 12:11
http://www.intakt.info/forum/images/smilies/biggrin.gif Hallo, ich melde mich wieder einmal. Also, es ist frustrierend und wir wissen bald nicht mehr,was wir noch machen sollen. Das Arbeitsamt rührt sich überhaupt nicht, nicht auf unseren Widerspruch und erst recht nicht auf unsere Bitte, uns Kopien der Gutachten eines Berufsbildungswerkes
(welches Kathrin genommen hätte) zukommen zu lassen. Es ist schon fast menschenunwürdig, wie die mit einem um-
gehen. Der VdK -Rechtsreferend hat im Moment Uralub. Es
geht einfach nicht weiter. In der Jugendberatungsstelle hat
man uns auch nicht weitergeholfen. Was sollen wir bloß noch tun?? Aber ich glaube auch, je mehr man rumtelefoniert und
sich aufregt, umso mehr wird man hängengelassen.
Ist das Arbeitsamt nicht verpflichtet, uns auf unsere Bitte hin
Unterlagen über Kathrin auszuhändigen, die vom BBW an`s
Arbeitsamt gingen und uns nicht vorliegen? Der Absender im BBW hatte keine Kopien gemacht!
Tschüß, die frustrierte Fam.Franke
INTAKT_Uwe
17.10.2002, 13:07
Hallo Hannelore,
seit wann liegt denn der Widerspruch nun beim Arbeitsamt?
Du hast natürlich das Recht, Gutachten einzusehen und das Arbeitsamt ist dazu verpflichtet, innerhalb kurzer Zeit zu reagieren.
Um welches Arbeitsamt handelt es sich denn?
Ciao
P.S.: Wie lange ist der Mensch vom VDK noch in Urlaub?
Hannelore
18.10.2002, 08:17
Hallo!
Der Widerspruch wurde am 2.9.02 eingereicht. Am 5.9.02 wurde der Eingang vom Arbeitsamt bestätigt. Bis Ende Sept.
wollte der VdK Widerspruchsbegründung einreichen,bzw., Akten
einsicht erbitten. Wir haben bis heute weder vom Arbeitsamt
noch vom Vdk etwas gehört.
Telefonisch kann man nichts erreichen. Ich habe gestern
an beide Stellen per Fax geschrieben.
Wir wohnen in Südniedersachsen auf dem Land.
Ich bin etwas angespannt, weil bei meinem Bruder
( 40 Jahre) eine Nieren-und Bauchspeicheldrüsentransplantation bevorsteht.
Jedoch, wir werden das schon schaffen!!
Tschüß Hannelore
INTAKT_Uwe
18.10.2002, 09:10
Hallo Hannelore,
ich kenne einen Berater am Arbeitsamt (allerdings ein anderer Bezirk) und habe Deinen Fall an ihn weitergeleitet. Leider ist er die nächsten Tage weg. Ich hoffe, Dir nächste Woche mehr sagen zu können.
Es schaut wirklich so aus, als wollte man Dich mürbe machen! http://www.intakt.info/iB_html/non-cgi/emoticons/angry.gif
Bis bald
Hannelore
22.10.2002, 08:08
:)Hallo,
jetzt hat sich einiges getan bei uns:
Akteneinsicht ist erfolgt vom VdK und die Widerspruchsangelegenheit läuft weiterhin.
Kathrin wird jetzt ab 1.Nov. wieder zur Schule gehen und
den Abschluß nachholen.
Danach sehen wir weiter.
Vielen Dank für Eure Bemühungen.
Tschüß
Hannelore
INTAKT_Uwe
22.10.2002, 08:39
Super! Herzlichen Glückwunsch! http://www.intakt.info/forum/images/smilies/laugh.gif
Da sieht man mal wieder, dass unnachgiebiges Bohren doch meistens zum Erfolg führt. Man darf sich nur nicht klein machen lassen!
Hallo
Wir haben große Probleme mit der Berufberatung
Meine Sohn hat HDAS und musste seine Lehre als Feinwekmechaniker beenden wegen HDAS.
Weil meine Sohn in der Woche 2 - 3 mal Cannabis Raucht ( auch damit er ruhiger wird ) hat die Berufberatung alle Förderung abgelehnt für meinen Sohn.
Ich war beim Amtarzt und bei der Psychologen von Arbeitsamt die mir beide bestädigt haben dass mein Sohn gefördert werden soll.
Die Berufberaterin bleib aber stur und sagt nein.
Was kann ich machen damit mein Sohn eine Berufförderung bekommt
wir haben Gutachten, Atteste, mein Sohn wurde bei der Bundeswehr mit 5 ausgemustert mit 5 wegen HDAS
Wer kann uns Helfen oder eine Anlaufstelle sagen (HDAS)
Danke
Mein Sohn hat von senen Chef ein gutes Arbeitszugnis