Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sonderschule/Lernhilfe
wer kann mir Auskunft geben unter welcher Begründung Kindern aus bestimmten sozialen Schichten die Sonderschule für Lernhilfe erspart bleibt, stattdessen das Gymnasium trotz schlechter Schulleistung (Lernbehinderung?)besucht werden darf?Könnte mit diese Begründung *vielleicht die "Zwangseinweisung" verhindern und die weitere Teilnahme
am gemeinsamen Unterricht in der Regelschule ermöglichen...
Wolfgang
16.07.2004, 09:46
Hallo Elfi,
die Gesetzeslage in den verschiedenen Bundesländern ist hochgradig unterschiedlich. Bitte schreibe noch ein bisschen zum genaueren Hintergrund (Bundesland, Alter, Begründung der Überweisung an die L-Schule, "Zwangseinweisung" ...).
Du hast völlig recht, dass in L-Schulen nicht unbedingt nur Kinder mit Lernschwächen zu finden sind, sondern dass diese Schule v. a. auch Kinder mit soziokultureller Benachteiligung aufnimmt.
Generell gilt, dass ein Kind die Förderung bekommen sollte, die es braucht, sei das durch spezielle Förderung an den Regelschulen, oder falls dies nicht gewährleistet werden kann, durch Übertritt an die jeweilige Förderschule. Ein Verbleib eines Kindes mit einer ausgeprägten Lernschwäche an einer Regelschule, ohne dass dort adäquat gefördert wird, kann sich umgekehrt äußerst negativ auf die Entwicklung des Kindes, Selbstonzept etc. auswirken.
Deswegen sollte immer das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen und Du musst demnach argumentieren, warum die Regelschule besser für Dein Kind geeignet ist als beispielsweise eine L-Schule.
Ciao,
Wolfgang
HHelmutS
16.07.2004, 14:15
Hallo Elfi,
wenn ein Gymnasium, aufgrund ihrer Leistung LBschulpflichtige Kinder mit durchzieht, und nicht an passendere Schulen verweist, mag das das "Samariterum" des Gymnasiums belegen. Ob es den Kindern damit tatsächlich hilft, ist eine ganz andere Geschichte. Ich kann mir gut vorstellen, das Schüler so eines Gymnasium es hinterher schwerer haben, als einfache Hauptschüler, weil sich um Umfeld langsam rumspricht, das der Schulabschluß an dem Gymnasium nicht hält was er verspricht.
So gesehen macht es wenig sinn, so ein Geschehen dazu zu nutzen, andere Schulen daran zu hindern, Leistungsschgwache Schüler nicht mit durchzuziehen, und nicht an ( ihrer Meinung nach ) passendere Schulen zu verweisen. Sicher gibt es immer wieder Fälle, in denen Kinder aufgrund ihres sozialen Umfeldes, oder ihrer nicht den Vorstellungen der Schule entsprechenden Leistungen, von "nobleren Schulen" abgeschoben werden. Das ist sicher nicht schön. Nur sollte man bedenken, das es um das wohl der Kindes, und nicht um irgendwelche Idealvorstellungen geht.
Es gibt Schulen, die leistungsschwache Schüler zwar nicht abschieben, ihnen das Leben durch sich häufende "Nettigkeiten" aber so schwer machen, das sie "ganz von selber " gehen. Wenn nun eine Schule offen sagt, das sie einen Schüler nicht mehr möchte, und man nach "Hintertüren" sucht um einen Schulwechsel zu verhindern, wird sich die Schule wohlmöglich anderer Möglichkeiten besinnen, um unliebsame Schüler los zu werden. Das wird dann sicher noch unschöner, als solche Maßnahmen es ohnehin schon sind.
Da hilft im Grunde nur, sich an den officiellen Weg zu halten, und Therapeuten und Ärzte die das Kind kennen, eine Beurteilung zum, von der Schule angestrebeten Schulwechsel schreiben zu lassen. Aber selbst wenn alle außerschulischen Stellen, ein bleiben des Kindes an der Schule befürworten, kann es zu einer großen Zumutung für das Kind werden, es gegen den Willen der Lehrer an der Schule zu lassen. Oft ist es besser seinem Kind in Ruhe eine andere Schule zu suchen, als sich mit "sehr merkwürdig veranlagten Gestalten" zu lange aufzuhalten.
:-) Helmut
Hallo Elfi,
hier in Hessen kann man in einem solchen Fall einen Integrationsantrag stellen. Wenn das Kind, um das es geht, von einem Sonderpädagogen "überprüft" wurde, eine Lernbehinderung bestätigt und eine "Beschulung" am Gymnasium empfohlen wird, KANN das Schulamt dem Integrationsantrag stattgeben - sofern die personellen und räumlichen Gegebenheiten an der Schule eine Integration möglich scheinen lassen. ABER: Das Kind wird dann zwar am Gymnasium unterrichtet, aber nach den Lehrplänen für die LB-Schule. Und es kann auch nur den entsprechenden Schulabschluß der Schule machen, nach deren Lehrplänen es unterrichtet wurde - also den Sonderschulabschluß.
Gilt nur für Hessen, in anderen Bundesländern wird es anders gehandhabt!
Die Frage ist, was nützt es dem Kind? Wo lernt es das, was es für sein Leben braucht? DAS sollte Maßstab für die Wahl der Schule sein.
Liebe Grüße,
Heike