Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterhalt zur Unterbringung in einer Wohngruppe
Dagmar250566@aol.com
Meine Tochter hat eine schwere, emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline Typ. Sie muss jetzt in einer speziellen Wohngruppe untergebracht werden. Wer kann mir Informationen geben inwieweit mich das Jugendamt an der Finanzierung beteiligen kann bzw. wie dies berechnet wird. Versteht mich nicht falsch. Ich möchte durchaus meinen Beitrag leisten. Bin jedoch allein erziehend und war schon immer knapp bei Kasse. Befürchte dass die bestehenden Ausgaben, die wir schon vor Ausbruch der Krankheit hatten, nicht berücksichtigt werden. Wäre für jede Information dankbar.
Dagmar
INTAKT_Wolfgang
07.06.2002, 10:24
Hallo Dagmar,
bevor ich auf Deine Frage antworten kann, benötige ich noch einige Informationen:
1. In welcher Region/welchem Bundesland wohnst Du und Dein Kind?
2. Wie alt ist Deine Tochter?
3. Ist die Wohngruppe, die Du erwähnt hast, eine Heimgruppe, oder handelt es sich dabei offiziell um betreutes Wohnen?
4. Ist bei Deinem Kind vom Amtsarzt eine sog. seelische Behinderung nach Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) § 35 a festgestellt worden?
Sollte das Kind seelisch behindert, oder davon bedroht sein, dann wird in der Regel das Jugendamt aktiv. Unter diesem seltsamen Begriff werden normalerweise alle psychisch bedingten Entwicklungsstörungen, Krankheiten und Behinderungen zusammengefasst.
Unter anderem kannst Du Dich auch an das Sozialamt Deiner Stadt, bzw. an das zuständige Landratsamt wenden.
Ich hatte bisher noch nichts mit dem KJHG zu tun und kann Dir nicht versprechen, dass folgendes auch für Deine Tochter gilt. In Unterfranken wird es bei Heimunterbringungen behinderter Kinder unter 18 Jahren jedenfalls so gehandhabt:
Das Sozialhilfeamt prüft zunächst die Einkommensverhältnisse (aber nicht die Vermögensverhältnisse!) der Eltern. Je nach Schweregrad und Art der Behinderung, Alter des Betroffenen, Art der Unterbringung und Einkommen der Eltern werden diese in unterschiedlichem Umfang zur Deckung der Kosten herangezogen. Der maximale Betrag liegt bei 80% des Sozialhilfesatzes (Höhe des Sozialhilfesatzes in Unterfranken, Stand Jan. 2002: 277 €). Wie gesagt ist das der Maximalbetrag und bei Eltern, die wenig Einkommen haben reduziert sich der Beitrag.
Bevor Du die Ämter kontaktierst, würde ich die Betreuer der Wohngruppe befragen. Unter Umständen können diese Dir die genauen Regelungen sagen. Es empfiehlt sich, immer mit einer guten Portion Vorwissen in Ämter zu gehen.
Wenn Du möchtest, dann kann bei den zuständigen Ämtern weitere Einzelheiten erfragen.
Ciao
Quote from INTAKT, posted on Jun. 07 2002,10:24
<div id='QUOTE'>Hallo Dagmar,
bevor ich auf Deine Frage antworten kann, benötige ich noch einige Informationen:
1. In welcher Region/welchem Bundesland wohnst Du und Dein Kind?
2. Wie alt ist Deine Tochter?
3. Ist die Wohngruppe, die Du erwähnt hast, eine Heimgruppe, oder handelt es sich dabei offiziell um betreutes Wohnen?
4. Ist bei Deinem Kind vom Amtsarzt eine sog. seelische Behinderung nach Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) § 35 a festgestellt worden?
Sollte das Kind seelisch behindert, oder davon bedroht sein, dann wird in der Regel das Jugendamt aktiv. Unter diesem seltsamen Begriff werden normalerweise alle psychisch bedingten Entwicklungsstörungen, Krankheiten und Behinderungen zusammengefasst.
Unter anderem kannst Du Dich auch an das Sozialamt Deiner Stadt, bzw. an das zuständige Landratsamt wenden.
Ich hatte bisher noch nichts mit dem KJHG zu tun und kann Dir nicht versprechen, dass folgendes auch für Deine Tochter gilt. In Unterfranken wird es bei Heimunterbringungen behinderter Kinder unter 18 Jahren jedenfalls so gehandhabt:
Das Sozialhilfeamt prüft zunächst die Einkommensverhältnisse (aber nicht die Vermögensverhältnisse!) der Eltern. Je nach Schweregrad und Art der Behinderung, Alter des Betroffenen, Art der Unterbringung und Einkommen der Eltern werden diese in unterschiedlichem Umfang zur Deckung der Kosten herangezogen. Der maximale Betrag liegt bei 80% des Sozialhilfesatzes (Höhe des Sozialhilfesatzes in Unterfranken, Stand Jan. 2002: 277 €). Wie gesagt ist das der Maximalbetrag und bei Eltern, die wenig Einkommen haben reduziert sich der Beitrag.
Bevor Du die Ämter kontaktierst, würde ich die Betreuer der Wohngruppe befragen. Unter Umständen können diese Dir die genauen Regelungen sagen. Es empfiehlt sich, immer mit einer guten Portion Vorwissen in Ämter zu gehen.
Wenn Du möchtest, dann kann bei den zuständigen Ämtern weitere Einzelheiten erfragen.
Ciao</div>
Erstmal Danke für die schnelle Reaktion.
1. Baden-Württemberg/Hohenlohekreis
2. Sie wird diesen Monat 15 Jahre alt.
3./4. Vom Versorgungsamt wurde ihr eine 50% seelische Behinderung zugesprochen. Sie wird zur Zeit in der Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt. Der Arzt sucht wohl eher ein Heim für chron. psychisch kranke Jugendl. in dem sie viel Unterstützung erhält. Nach §35a. Er steht bereits mit dem zuständigen Jugendamt in Kontakt.
Würde mich natürlich über weitere Einzelheiten freuen.
Danke.
Dagmar
INTAKT_Wolfgang
10.06.2002, 14:52
Hallo Dagmar,
ich habe mit dem Sozialamt und dem Jugendamt im Landratsamt des Hohenlohekreises telefoniert und folgende Auskünfte erhalten:
Für Deine Tochter greifen die Regelungen nach SGB VIII (Jugendhilfe) und Pi x Daumen kann man sagen, dass bei Vollstationärer Unterbringung von Dir bis maximal 80% des entsprechenden Satzes der Düsseldorfer Tabelle (http://www.agiburg.de/ag_duest.htm) gezahlt werden muss. Der jeweilige Kostenbeitrag richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, Anzahl der Geschwister etc.
Sollte Deine Tochter ambulant untergebracht werden (z.B. im Rahmen betreuten Wohnens), dann werden (zumindest von Seiten des Jugendamtes) keine Kosten übernommen!
Die Frau vom Jugendamt teilte mir mit, dass Du Dich am besten an den Sozialen Dienst im Landratsamt wenden solltest und man Dir dort Genaueres sagen könne (Sekretariat Frau Ehrmann, Tel.: 07940 / 18427).
Viel Glück
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Vielen Dank für Deine Hilfe. http://www.intakt.info/forum/non-cgi/emoticons/happy.gif