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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerersparnisse, wenn welche?


chinarolle
12.01.2006, 15:18
Hallo Ihr Lieben,

ich war ja nun schon lange nicht mehr im Forum, aber wir leben noch ! Ich habe auch schon wieder etwas gehört, was mich nachdenklich stimmt. Wißt Ihr, was man genau absetzen kann, oder besser gesagt, was kann ich noch alles geltend machen ? Wir knapsen genauso wie Ihr alle wahrscheinlich so rum und etwas Geld käme gerade jetzt nicht schlecht. Habe gehört, man bekäme vom Staat einiges, wenn man das Kind pflegt und gewisse Zeichen im Behidnertenausweiß hat. Also wir hätten da ein B, G, AG und ein H. Natürliche Vorraussetzung 100 %. Was kann ich da alles machen ? Auch rückwirkend ? Lieber einen Steuerberater mit aufsuchen (der dann wieder Kohle kostet), oder alleine durchkämpfen ? Pflegestufe hat er die III und hat ab und an die Verhinderungspflege stündlich, aber ich denke das ist eher unerheblich dabei.
Vielleicht kann mir einer bei dem ganzen Wunst von Gestzen helfen und mir ein wenig auf die Sprünge helfen ?!
Wäre Euch wirklich dankbar

Eure chinarolle http://www.intakt.info/forum/images/smilies/biggrin.gif

chibimaruko
12.01.2006, 16:57
Hi,

bis jetzt hab ich mich immer selbst durch die Steuererklärung gekämpft, zugegebenermaßen mit Hilfe eines Programmes. Leider gibt's das für die Steuererklärung 2005 nicht mehr, ich muss mir also ein neues suchen http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif.

Geholfen hat mir dieses Merkblatt http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/steuermerkblatt.pdf da steht eigentlich alles drin.

Als wir den SBA für Florian letztes Jahr bekommen haben, haben wir die behinderungsbedingten Absetzbeträge für die Jahre 2002 und 2003 nachträglich geltend gemacht, per einfachem Brief an das Finanzamt und die haben die Steuerbescheide geändert. Und das, obwohl der 2002er eigentlich schon betandskräftig war. Das Zauberwort heißt wohl Grundlagenbescheid. Ich weiß aber nicht, wie lange nach Erteilung des SBA man Zeit hat, die Steuern nachträglich ändern zu lassen.

Viel Erfolg!

Chibimaruko

Gast
13.01.2006, 11:25
meinen bisherigen erfahrungen nach hängt die rückwirkende änderung ("nachträgliches bekanntwerden neuer tatsachen")stark vom ermessensspielraum des sachbearbeiter, bzw. finanzamts ab. bis zu fünf jahren scheint kein problem zu sein - zehn schaffte bislang nur eine steuerberaterin *grins* die gesetzliche grundlage : auch ein bestandskräftiger steuerbescheid unterliegt nicht der verjährung und kann nach eintreten und vorlage neuer gründe geändert werden.

hat jemand andere zahlen???

amai
13.01.2006, 16:16
Hallo zusammen,
aus Zeitnot verweise ich mal einfach auf einen Thread in dem das Thema schon behandelt wurde:
http://www.intakt.info/cgi-bin....2&t=156 (http://www.intakt.info/cgi-bin/forum/ikonboard.cgi?act=ST&f=2&t=156)

Ausserdem mein Tip: es lohnt sich auch die Suchfunktion des Forums zu nutzen, indem man einfach Stichworte des Themas durchprobiert bei der Suche.

Den Link von chibimaruko empfehle ich auch immer, der ist wirklich sehr gut.
Ergänzend um eine Übersicht und Erklärung über die Nachteilsausgleiche zu haben ist dieser Link lesenswert:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html

LG, amai