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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegeversicherung


scheruj
03.05.2005, 21:32
Hallo,

bin heilfroh, diese Seite gefunden zu haben.

Unsere Tochter Katja ist nun 8Jahre alt, geht in die 2.Kasse einer Regelschule. Sie wird vielmehr gebracht, denn Katja hat unter anderem eine luxierte Hüfte und das linke Bein ist unterentwickelt. So bringen und holen wir sie zur/von der Schule. Bei Klassenausflügen ist entweder meine Frau oder ich mit dabei um ihr auch hier eine Teilnaheme an der Klassengemeinschaft zu ermöglichen. Zweimal die Woche gehen wir mit Katja zur KG.
Zur Z. haben wir noch Pfl.st.II doch Gestern war eine Gutachterien vom Med. Dienst bei uns.
Zeiten fürs bringen und holen von der Schule, sowie die Zeiten für die Häusliche-KG wurden total ignoriert von Ihr. Da Katja Windeln trägt und diese tagsüber auch selbst wechselt aber morgens und abends im Intimbereich richtig von uns gewaschen werden muss wegen Keimbildung ( Blasenentzündung..) kam von der Dame der hinweis..:"Wenn Katja das in der Schule macht, dann kann sie´s auch zu Hause".

Habe gerade über die Website meiner KK bereits Einspruch eingelegt da wir mit dieser Einstufung wohl auf Plgst.I herabgestuft werden. javascript:emoticon('http://www.intakt.info/forum/images/smilies/mad.gif')
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Wer hat hier Erfahrungen gemacht?

Gast
04.05.2005, 08:02
Hallo scheruj,

willkommen hier im Forum.

Die Gutachterin hat recht, wenn Sie sagt, das die Krankengymnastik zuhause sowie die Fahrzeiten für holen und bringen zur Schule nicht angerechnet werden. Dies sind keine Pflegerelevanten Zeiten und daher nicht anzurechnen!
Anders verhält es sich bei ärztlich verordneter Krankengymnastik außer Haus, die Fahr- und auch die Wartezeiten muß die Pflegekasse anrechnen, wenn dies regelmäßig (mind. 1 mal die Woche) stattfindet.

Den Satz mit dem Windelwechsel auch zu Hause hätte die Gutachterin bei mir nicht bringen dürfen - dann wäre sie sofort hochkantig aus meinem Haus geflogen und ich hätte einen saftigen Brief an einige Stellen geschrieben.
Selbstverständlich muß die Pflegekasse diesen Pflegebedarf anrechnen, wenn es denn so ist!

Viel Glück!

Harald