Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befreiung von der Zuzahlungspflicht
Unser Sohn ist 18 Jahre alt und besucht seit September 2005 die Fördergruppe der WfB. Er ist seitdem eigenständig krankenversichert und ich wollte ihn(nur ihn) von der Zuzahlungspflicht befreien lassen. Der zuständige Sachbearbeiter teilte mir mit, dass das Einkommen der ganzen Familie berechnet würde, weil unser Sohn ja noch zu Hause lebt.Stimmt diese Aussage so?
Vielen lieben Dank und Gruß Helga
Hallo Helga,
so wie ich das sehe, hat dein Sachbearbeiter Recht. Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums (http://www.die-gesundheitsreform.de/themen_az/gesundheit_kompakt/zuzahlungsbefreiung/index.html?param=fo) findest du eine super Beschreibung, wie du deine Belastungsgrenze berechnen kannst. Da steht auch extra hervorgehoben:
Zitat[/b] ]Für die Berechnung der Belastungsgrenze sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aller in einem Haushalt lebenden Personen maßgeblich. Dazu gehören unter anderem das Arbeitseinkommen oder die Rente, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Abfindungen oder Betriebsrenten.
Hoffe, das hat dir geholfen.
Grüße,
Holger
Hallo Holger,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Leider stimmt danach die Auskunft des Sachbearbeiters doch.
Gruß Helga
yvonnejanssen
18.01.2006, 16:08
Hallo Holger,
irgendwie verstehe ich es nicht. So wie es bei der BMA steht geht man von einer Familieversicherung aus, aber in dem Fall von Calotta ist der Sohn ja selbst versichert.Kann mir gar nicht vorstellen, dass es wirklich so ist.
Bei www.die-gesundheitsreform.de giebt es ein Servicetelefon und vielleicht sollte man da noch einmal fragen.
Einzelfragen rund um das Thema Zuzahlungen beantwortet Ihnen das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter 01805 - 99 66 02 (0,12 Cent/Minute).
Viele Grüße
Yvonne
Hallo zusammen, liebe Calotta;
da genau diese Frage auch in einer Mailingliste aufgetaucht war, habe ich nun mal zu Telefonhörer gegriffen und beim Bürgertelefon nachgefragt.
Egal wo der junge Erwachsene nun wohnt, ob daheim oder in einer Einrichtung, sobald sie eigenständig krankenversichert sind und nicht mehr in der kostenlosen Familienversicherung wird die Zuzahlung auch nur anhand seines Einkommens und sonstiger vorliegender Umstände (zum Beispiel ob die Chronikerregelung vorliegt, dann werden nur 1 % des Einkommens als Zuzahlungsbetrag fällig) berechnet.
Die Auskunft des Sachbearbeiters ist somit falsch. Liebe Calotta, wenn er dirs nicht glaubt gib ihm die Nummer des Bürgertelefons ;-).
LG,amai
Hallo Yvonne und amai,hallo alle zusammen
diese neuen Informationen gefallen mir sehr viel besser.
Seit der Volljährigkeit unseres Sohnes im August 05 ist schon einiges an Zuzahlungen für KG, Windeln, Medikamente zusammengekommen. Mit unserem Sachbearbeiter hatten wir vor kurzem eine Auseinandersetzung . Ichwurde im November operiert. Danach sollte ich mich für einige Zeit schonen. Das Krankenhaus hat mir diesbezüglich einen Antrag auf eine Haushaltshilfe unterschrieben. Mein Mann hat unbezahlten Urlaub bei seiner Firma genommen, um mir im Haushalt zu helfen.
Unser Sachbearbeiter war aber auf dem Standpunkt, dass dafür das Verhinderungspflegegeld genutzt werden müsste.
Dank des Forums ,in dem es um einen ähnlichen Fall ging, konnte ich ihm den entsprechenden Gesetzestext zeigen.
Die Haushiltshilfe wurde dann bewilligt.
Ist unser Sachbearbeiter unfähig, nicht genügend informiert oder hat das ganze System? Das frage ich mich manchmal.
Auf jeden Fall vielen Dank für die Informationen !
Gruß Helga
Hallo Helga,
dann sehe mal zu, dass du für letztes Jahr dann die Quittungen einreichst und die überzahlten Beträge zurück bekommst.
Vielleicht gilt für letztes Jahr aber abweichend die Familienberechnung, weil er die überwiegende Zeit familienversichert war? Zur Sicherheit würde ich dir raten mal beim Bürgertelefon anzurufen, das kostet zwar jetzt leider 12 cent die Minute (war früher kostenlos!) aber ich habe maximal zwei Minuten gebraucht, um den Sachverhalt zu schildern und die Antwort zu bekommen, das sind dort gut geschulte Berater und bisher sind mir nur kompetente Leute untergekommen dort.
Noch ein Hinweis: ich nehme jetzt mal an, dass euer Sohn unter die Chronikerregelung fällt und daher nur die 1 % Zuzahlungsgrenze gelten würde, falls ihr 2005 noch zusammen berechnet werdet dann gilt folgendes (ich zitiere von folgender site: http://www.zuzahlung.de/faq.htm)
"Chronisch Krank (maximale Zuzahlung)
Frage: Ich bin schwerwiegend chronisch krank und bei meinem Mann familienversichert. Wie hoch ist die maximale Zuzahlung? 1% für mich und 2% für meinen Mann, oder nur 1% für uns beide?
Antwort: 1% für beide zusammen. Bereits bei einem chronisch Kranken in der Familie gilt für alle Familienmitglieder die Grenze von 1% - also auch für Sie als nicht chronisch Kranke."
Liebe Grüße,
amai ( wir haben einen Chroniker in der Familie, der studiert und hat kein eigenes Einkommen, bekommt auch kein Bafög, dem wird ein fiktives Einkommen unterstellt= er wohnt ja zu Hause und wird unterhalten,er wird nicht ins Familieneinkommen eingerechnet, da als Student allein versichert, da fallen auf jeden Fall höhere Zuzahlungen für Arzt und Medikamente an an als seine Belastungsgrenze ist. Da hat die Kasse schon seit letztem Jahr von sich aus vorgeschlagen, dass er den Beitrag an Zuzahlungen= sind bei ihm 46 Euro, direkt an die Kasse einzahlt und die stellt ihm dann schon am Anfang des Jahres eine Zuzahlungsbefreiung aus= weniger Aufwand und Arbeit für beide Seiten)
Hallo zusammen,
da muss ich mich wohl entschuldigen für meinen Schnellschuss... http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif Das dass für die Familienversicherung gilt, habe ich glatt überlesen. Gut, dass hier noch ein paar aufmerksamere Leute mitlesen und vor allem SCHREIBEN! http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif
Noch mal sorry und viel Erfolg beim Nachfordern, Helga!
Liebe Grüße,
Holger
arberger71
20.07.2006, 22:35
Hallo an Alle,
laut dem Gesetzestext werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen zusammengerechnet. Es wird nicht speziell nur auf Familienversicherte eingegangen. Auch auf der Seite des Bundesgesundheitsmnisterium wird dies in den Kasten "Was zählt zu den Bruttoeinnahmen?" erwähnt.
Für familienversicherte Kinder und Ehegatten gibt es lediglich Freibeträge.
Vielleicht kann Calotta mal schreiben, ob sie schon neuere Infos (von der KK?) hat.
Gruß
Andreas
Hallo, unser Sohn ist von der Zuzahlungspflicht befreit. Wir mussten lediglich die 1% seines Einkommens( WfB-Gehalt und Grundsicherung) überweisen. Das waren glaube ich ca 42€.
Gruß Helga
Hallo,
nachdem es im letzten Jahr ja Komplikationen bei der Befreiung von der Zuzahlungspflicht gab, kam der Antrag für das Jahr 2007 heute völlig unaufgefordert an.
Zudem ist er auch noch komplikationslos auszufüllen.
http://www.intakt.info/forum/images/smilies/biggrin.gif .
Gruß
Helga
yvonnejanssen
22.09.2006, 13:02
Hallo Helga,
es ist doch immer wieder schön auch mal was positives zu hören.
Da kann man dann auch mal sehen, dass es auch anders geht. Das ist der Lohn dafür, dass du letztes Jahr dich gut dahinter geklemmt hast.
Liebe Grüße
Yvonne