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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GEZ Gebührenbefreiung


yvonnejanssen
07.03.2005, 21:09
Hallo ihr,

bis jetzt war es immer so, dass man die Gebphrenbefreiung über das Amt beantragen konnte.
Ab April ändert es sich. Wie man dann vogeht schaut doch bitte selber unter folgendem Link nach:
GEZ Befreiung (http://www.gez.de/ungezwungen/befreiung_05.html)

Viele Grüße

Yvonne

Gast
08.03.2005, 07:42
Hallo Yvonne,

danke für diesen Hinweis.

Frage: Auf der Webseite steht unter Vorraussetzungen auch:

"Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landes-gesetzlichen Vorschriften"

Weiß jemand wie das zu verstehen ist ? Bedeutet das, das jemand der Pflegebedürftig ist, die Befreiung ebenfalls erhält ?? So lese ich es jedenfalls. Wäre dankbar für Antworten!

Liebe Grüße
Harald

Ulrich
08.03.2005, 12:51
Hallo Harald,

"Hilfe zur Pflege" ist eine vermögens- und einkommensabhängige Leistung die du vom Sozialamt erhalten kannst, zusätzlich zu den Leistungen der Pflege- oder Krankenversicherung. Wer diese Leistung bezieht kann also auch von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden.
Ich würde mich allerdings auch freuen wenn wir wegen der Behinderung meiner Tochter wieder die Befreiung erhielten.
Dann müssen wir aber begründen, das Fernseher und Radios für meine Tochter bereitgehalten werden. Die Begründung das wir als Eltern eines behinderten und intensiv pflegebedürftigen Kindes selbst auch nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, reichte vor einigen Jahren der GEZ bzw dem Hessischen Rundfunk nicht.
Ulrich

Gast
09.03.2005, 18:20
Eine kurze Frage,
wo stellt man den Antrag?

Grüße
Gabi

bubblegum
09.03.2005, 20:24
bisher musste man zum Amt gehen(hier Rathaus). Aber ab August dann ja wohl nur noch über den link von Yvonne(siehe ihr Posting oben)

Andrea u.Larissa
10.03.2005, 13:29
Hi, bisher war das von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Haben in Essen nichts bezahlt. Oberhausen kennt erst ab 18 an. Kinder würden ja das Programm nicht bestimmen. Haben wohl selbst keine Kinder. Bin ja mal gespannt ob wir jetzt dann wieder Befreit werden. Gruß Andrea