Birgit Angela
01.07.2003, 16:19
Hallo, ich bin neu hier und habe mit großem Interesse die anrechenbaren Pflegezeiten für Kinder auf dieser Homepage gelesen.
Unsere Tochter wurde im Mai 2003 wieder begutachtet. Im Juni 2003 ist unsere Tochter 8 Jahre alt geworden und hat einen stark verkürzten Oberschenkel und keine Hüfte (PFFD). Bisher hatten wir Pflegestufe II. Jetzt sollen wir auf Pflegestufe I zurückgestuft werden. Bei uns wurde ein Hilfsbedarf von 172 Minuten ermittelt. Hiervon wurden 92 Minuten abgezogen, also deutlich mehr als in Ihrer Tabelle angegeben. Der MDK Bayern teilte mir auf telefonischer Anfrage mit, daß die Abzugszeiten gesetzlich vorgeschrieben wären und hier auch ein Widerspruch zwecklos sei. Meine Frage: Gibt es in Bayern höhere Abzugszeitzen als im Rest von Deutschland? *Wie kommen die Abzugszeiten zustande?
Hier zwei Beispiele aus dem Gutachten:
Z.B. bei der Ernährung bin ich vom MDK gefragt worden, ob mein Kind selbständig ißt. Als ich sagte, daß ich das Essen herrichten müsse, meinte die Gutachterin unter selbständig essen verstehe man z.B. ob mein Kind ein geschmiertes Brot alleine essen kann. Diese Frage beantwortete ich mit ja. Im Gutachten steht das Kind selbständig ißt und daß die Besteckhandhabung altersentsprechend sei. Im Bereich Ernährung wurde bei mir ein Pflegeaufwand *von 7 Minuten angegeben. Abgezogen werden aber 15 Minuten. Beim Aufstehen und zubettgehen steht im Gutachten 8 x 8, also pro Zubettgehen nur 1 Minute. 8 x kommt zustande, weil die Tochter Einschlafprobleme hat und 3 x noch auf die Toilette muß. In der Anmerkung schreibt die Gutachterin aber daß ein 20 minütiges Einschlafritual erforderlich ist. Muß das nicht im Gutachten berücksichtigt werden? Auf was beziehen sich die 10 Minuten bei einem gesunden Kind?
Zählt zum Kämmen auch Zöpfe in die Haare tun?
Zählt zum Essen die Ermahnung, nicht mit den Händen zu essen und Gemüse zu essen?
Zählt zum Händewaschen die Ermahnung und Kontrolle vor dem Essen, ob auch Hände gewaschen sind?
Zählt zum Waschen des Oberkörpers auch das Ausdrücken des Waschlappens? Bei all diesen Bereichen habe ich angegeben daß kein Pflegeaufwand notwendig ist. Wann fängt Pflegeaufwand an? Für mich war bisher der Pflegeaufwand der Mehraufwand den ich aufgrund der Behinderung hatte. Viele Sachen gehen so natürlich von der Hand, daß ich nicht auf die Idee komme, dies als Pflegeaufwand anzugeben. Gibt es eine Broschüre oder eine Institution die mir weiterhelfen könnte?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Das wäre echt super!
Angie
Unsere Tochter wurde im Mai 2003 wieder begutachtet. Im Juni 2003 ist unsere Tochter 8 Jahre alt geworden und hat einen stark verkürzten Oberschenkel und keine Hüfte (PFFD). Bisher hatten wir Pflegestufe II. Jetzt sollen wir auf Pflegestufe I zurückgestuft werden. Bei uns wurde ein Hilfsbedarf von 172 Minuten ermittelt. Hiervon wurden 92 Minuten abgezogen, also deutlich mehr als in Ihrer Tabelle angegeben. Der MDK Bayern teilte mir auf telefonischer Anfrage mit, daß die Abzugszeiten gesetzlich vorgeschrieben wären und hier auch ein Widerspruch zwecklos sei. Meine Frage: Gibt es in Bayern höhere Abzugszeitzen als im Rest von Deutschland? *Wie kommen die Abzugszeiten zustande?
Hier zwei Beispiele aus dem Gutachten:
Z.B. bei der Ernährung bin ich vom MDK gefragt worden, ob mein Kind selbständig ißt. Als ich sagte, daß ich das Essen herrichten müsse, meinte die Gutachterin unter selbständig essen verstehe man z.B. ob mein Kind ein geschmiertes Brot alleine essen kann. Diese Frage beantwortete ich mit ja. Im Gutachten steht das Kind selbständig ißt und daß die Besteckhandhabung altersentsprechend sei. Im Bereich Ernährung wurde bei mir ein Pflegeaufwand *von 7 Minuten angegeben. Abgezogen werden aber 15 Minuten. Beim Aufstehen und zubettgehen steht im Gutachten 8 x 8, also pro Zubettgehen nur 1 Minute. 8 x kommt zustande, weil die Tochter Einschlafprobleme hat und 3 x noch auf die Toilette muß. In der Anmerkung schreibt die Gutachterin aber daß ein 20 minütiges Einschlafritual erforderlich ist. Muß das nicht im Gutachten berücksichtigt werden? Auf was beziehen sich die 10 Minuten bei einem gesunden Kind?
Zählt zum Kämmen auch Zöpfe in die Haare tun?
Zählt zum Essen die Ermahnung, nicht mit den Händen zu essen und Gemüse zu essen?
Zählt zum Händewaschen die Ermahnung und Kontrolle vor dem Essen, ob auch Hände gewaschen sind?
Zählt zum Waschen des Oberkörpers auch das Ausdrücken des Waschlappens? Bei all diesen Bereichen habe ich angegeben daß kein Pflegeaufwand notwendig ist. Wann fängt Pflegeaufwand an? Für mich war bisher der Pflegeaufwand der Mehraufwand den ich aufgrund der Behinderung hatte. Viele Sachen gehen so natürlich von der Hand, daß ich nicht auf die Idee komme, dies als Pflegeaufwand anzugeben. Gibt es eine Broschüre oder eine Institution die mir weiterhelfen könnte?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Das wäre echt super!
Angie