Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung für Fahrt zur Schule auf Pflegestufe
Hallöchen
Ich bekomme für meine 12 jährige Tochter Pflegestufe 1. Im Juli beantragte ich die Höherstufung. In der geistigen Entwicklung ebntspricht sie einem 2-3 jährigem Kind. Körperlich ist sie durch Epilepsie und Muskelhypotonie ( Muskelschwäche) beeinträchtigt, kann aber laufen etc.
Im Pflegetagebuch schrieb ich die Zeiten die ich benötige um meine Tochter zur Schule zu fahren und wieder abzuholen mit unter "Mobilität" auf. Ich möchte und werde sie nicht mit dem Behindertentransport fahren lassen, aus pers. Gründen.
Nun hat mir eine andere Mutter erklärt, das die Frau vom MDK ihr sagte, das diese zeiten nicht mit angerechnet werden. Ist das richtig?
Bin ich gezwungen, meine Tochter mit diesem Tranzport mitfahren zu lassen, der sicher weit aus teurer ist?
Ich warte jedoch noch immer auf das Ergebnis der Begutachtung und die Entscheidung von der KK.
Aber ich möcht gern allgemein diese Frage beantwortet haben. Wäre lieb, wenn sich da jemand auskennt :o)
Liebe Grüße
Anke
Hallo,
die Fahrt zur Schule gehört meines Wissens nicht zur GrundPflege, dazu gibt es auch ein Urteil des Bundessozialgerichtes (siehe Unten).
Wenn Deine Tochter nicht mit dem Bus fahren soll, oder, besser, aus bestimmten Gründen nicht kann ( z.B. fehlende Erfahrung des Fahres bei einem Anfall, dieser darf auch keine Notfallmedikamente verabreichen usw.) kannst Du auch einen Fahrtkostenzuschuß beim Schulamt beantragen.
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BSG - Urteil:
BSG vom 05.08.1999 / Heimdialyse, Begleitung zur Schule wegen freiliegenden Bauchkatheters
Der 1985 geborene Kläger, der bis zur erfolgreichen Transplantation einer Niere im Januar 1997 ab März 1996 wegen Nierenversagens auf eine Heimdialyse angewiesen war, verlangt für diese Zeit seine Einstufung in die Pflegestufe II. Die Beklagte hat nur Pflegegeld nach der Pflegestufe I gezahlt. In den Vorinstanzen hatte der Kläger Erfolg. Das LSG hat den erforderlichen Mindestbedarf von zwei Stunden täglicher Grundpflege deswegen als erfüllt angesehen, weil der Kläger (neben anderen Hilfeleistungen) viermal täglich mit einem Zeitaufwand von jeweils 20 bis 30 Minuten zur Schule hätte begleitet und wieder abgeholt werden müssen, weil die Benutzung des Schulbusses für ihn wegen des freiliegenden Bauchkatheters zu gefährlich gewesen sei. Mit der Revision macht die Beklagte geltend, daß die Begleitung zur Schule nicht zum Grundpflegebedarf gezählt werden dürfe, weil sie zur Aufrechterhaltung der häuslichen Existenz nicht erforderlich sei.
Entscheidung:
Die Revision der Beklagten hatte Erfolg. Die Begleitung des Klägers zur Schule durfte nicht dem Grundpflegebedarf zugerechnet werden, weil sie nicht zur Aufrechterhaltung der häuslichen Existenz diente.
SG Aachen - S 13 (9) P 25/96 -
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 P 99/98 - - B 3 P 1/99 R -
Hallo Ulrich
So dacht ich mir das schon fast. Nur, die Kinder haben schließlich die Schulbesuchspflicht! Also gehört es eigentlich zum täglich notwendigen. Sicher nicht zur grundpflege, jedoch zur täglichen Mobilität.
Ich weiß, das ich einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss stellen kann. Der Fahrtweg allein ist jedoch sehr gering, der Zeitaufwand für an- und auskleiden auch in der Schule dann ist wesentlich größer. So das ich eine halbe Stunde unterwegs bin. Und zum abholen auch wieder. Ich tu das natürlich gerne und würde es auch tun, wenn ich keine Pflegestufe hätte. Sie ist schließlich meine Tochter die ich über alles liebe und für die ich immer da sein werde, solange ich hier auf dieser Welt bin.
Ich werde jedoch für alles kämpfen was mir zu steht, was ich lange Zeit nicht tat, weil ich mir immer einredete, mein Kind sei noch lange nicht so "schlecht" dran, wie andere...
Diese Zeit ist vorbei und ich für mich finde, das diese Zeit mit angerechnet werden sollten. Arzt- und Therapiebesuche werden ja auch angerechnet. Schulbesuch fällt jedoch Montag bis Freitags an und sie ist Pflicht!
Liebe Grüße
Anke
Hallo Anke,
du kannst bei der Eingliederungshilfe "Fahrten zur Schule" beantragen.
Bei der Eingliederungshilfe kannst du auch private Fahrten beantragen. Ich habe wegen meiner 2 schwerbehinderten Kinder eine Freifahrt-Karte bekommen. Ich darf die Fahrdienste kostenlos benutzen. Es ist für den Umkreis von 30 Km beschränkt.
http://www.intakt.info/forum/images/smilies/glare.gif
Hallo Nalan ;o)
Bei meiner Frage meint ich auch eher die Zeit und ob die Zeit mit bei der Anrechnung berücksichtigt werden muss oder ob nicht? Ich muss sie ja täglich zur Schule fahren und das möchte ich selber erledigen und nicht den Fahrdienst beauftragen. Also wollt ich wissen, ob diese Zeit mit in die berechnung der pflegestufe mit einfliesst. (Mobilität)
Liebe Grüße und ein schönes Weihnachtsfest wünscht Euch
Anke
Hallo Anke,
sorry, habe beim Antworten hälfte vergessen zu schreiben.
Leider zählt die Mobilität nicht dazu. Es wird nicht berücksichtigt.
Liebe Grüße
Nalan
Mir ging es auch hauptsächlich um die Frage....ob die Zeit in der ich meine Tochter zur Schule fahre und am Nachmittag abhole mit berechnet wird. Normal geht ein 12-jähriges Kind alleine diesen Weg.
Liebe Grüße und ein frohes Weihnachtsfest
Anke
Hallo Anke!
Leider gibt es keine Chance, daß die Fahrten zur Schule vom MdK berücksichtigt werden. Selbst bei Erwachsneen zählt nicht mal die Fahrt zum Arbeitsplatz mit oder die Fahrt zur Behindertenwerkstatt (obwohl damals bei mir die Pflege nur sichergestellt war, wenn ich dort war http://www.intakt.info/iB_html/non-cgi/emoticons/upside.gif )
D. h., daß der MdK die Fahrten zur schule nicht berücksichtigen muß, egal, ob Du fährst oder ein Fahrdienst. Entscheidend ist bei den Puntk "Verlassen/ Aufsuchen der Wohnung" nur die notwenigen Arzt- und Therapiefahrten.
Da ich neu hier bin, will ich kurz zu mir was sagen. Ich bin selber stark seh- und körperbehindert, habe aufgrund dessen mich zu einigen Themen, die mich betreffen etwas eingelesen, unter anderen auch zum Thema Pflegeversicherung. Ich denke, daß ich öfters mal hier noch rein schauen werde.
Jetzt allen erst mal ein schönes Weihnachtsfest
Gruß Ramona